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Freitag, 24. Februar 2012

Irrsinn mit Methode?

24. Februar 2012
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Versprochene Prüfung ist gar nicht möglich?

Haben die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Angst davor, die Staatsanwaltschaft von Hannover anzurufen, dort zu fragen, ob ein Rechtspfleger, der sich 2006 Wendt genannt hat, tatsächlich existiert und den bei tatsächlicher Existenz zu fragen: "Haben Sie dem Tjaden im November 2006 eine Abfindung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen, wenn er sich für kurze Zeit still verhält"?

Da mir Dunja McAllister, Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten und Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, am 8. November 2010 geschrieben hat, dass es "Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften (ist), auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren. Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt dem Niedersächsischen Justizministerium. Deshalb habe ich Ihre Eingabe dorthin weitergeleitet, wo sie weiter bearbeitet wird", hoffte ich, dass endlich jemand meine Entschädigungsforderung wegen eines verschleppten Verfahrens gegen mich, ernsthaft prüft.  Dieses Verfahren endete 2006 mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen vor dem Amtsgericht in Burgdorf und mit einer Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht in Hildesheim wegen Unhaltbarkeit des Vorwurfs.

Ich täuschte mich. Das Niedersächsische Justizministerium bügelte meine  Eingabe ab, der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte mir am 20. Juni 2011 mit, der niedersächsische Landtag sei zuständig, der schrieb mir am 13. Oktober 2010, er könne sich für "mein Anliegen nicht verwenden", worauf mir der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. November 2011 versicherte, er werde eine Prüfung einleiten.

Aus dieser angeblichen Prüfung ist ein Windei geworden, denn heute bekam ich erneut Post vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. In diesem Schreiben steht: "Der Deutsche Bundestag hat keine Möglichkeit, auf  Behörden einzuwirken, die der Landesaufsicht unterliegen. Gegenüber der Volksvertretung eines Landes stehen dem Deutschen Bundestag keine Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse zu."

Das hat dieser Ausschuss am 16. November 2011 noch nicht gewusst? Und was wollte er prüfen? Wie gut meine Nerven sind - oder: Wann ich endlich merke, dass mich diese Volksvertreter fortwährend verarschen?

Vorsitzende des Petitionsausschusses ist übrigens ein Fraktionsmitglied der Linken, die derzeit Joachim Gauck als Kandidat für das Bundespräsidentenamt vorwirft, er vernachlässige soziale Themen...

Pet 4-17-07-3001-022277

Mittwoch, 17. November 2010

Sieben Jahre später (IV)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
3. Fortsetzung

Also legte ich Verfassungsbeschwerde ein - am 15. Dezember 2009:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zweieinhalb Jahre hat es gedauert, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Einzelrichterentscheidung (M. Villiger) getroffen hat: „Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den Erfordernissen des Artikels 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, da Sie es versäumt haben, Ihre dem Gerichtshof vorgetragenen Beschwerdepunkte vor den zuständigen deutschen Gerichten, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes,...geltend zu machen.“

Damit wird meine Akte mit der Beschwerde Nummer 12487/07 vom 16. März 2007 geschlossen und in einem Jahr vernichtet.

Ich stelle hiermit den Antrag, das Bundesverfassungsgericht möge bei diesem Gerichtshof meine Akte anfordern. Eine Akte gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Aktenzeichen 13 Ns 3744 Js 59979/03. Auch diese Akte möge zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Die Tatsachen: Ein Schlüsseldienst hat am 3. November 2003 gegen 7 Uhr morgens meine Wohnungstür aufgehebelt. Zwei Kripobeamte standen vor meinem Bett und warfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor.

Obwohl ich alle Jahre wieder beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft nachhakte, kam es weder zur Einstellung des Verfahrens noch zur Anklage. Über den Stand der Dinge wurde ich – wenn überhaupt – aus der Presse informiert, weil die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover Journalistenfragen zu meinem Fall beantwortete.

Ende 2005 schaltete ich einen Wilhelmshavener Anwalt ein, der Akteneinsicht forderte. Die bekam er aber erst, als die Staatsanwaltschaft Hannover nun doch Anklage erhoben hatte. Als Beweismittel wurden beispielsweise CD´s aufgeführt, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil die Kripo Garbsen bei Hannover nichts Relevantes gefunden hatte.

Der Prozess vor dem Burgdorfer Amtsgericht am Gründonnerstag 2006 dauerte zweieinhalb Stunden. Ich wurde aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung ein, die der Vorsitzende Richter erst gar nicht zulassen wollte. In der Verhandlung stellte dieser Richter fest, dass es das Verfahren gegen mich nie hätte geben dürfen. Außerdem warf er der Staatsanwaltschaft Hannover eine viel zu lange Untätigkeit vor.

In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs verloren, weil mir der Kinderporno-Vorwurf nach hing. Entsprechende Hinweise wurden von der Staatsanwaltschaft Hannover stets ignoriert.

Anfang November 2006 bekam ich meinen beschlagnahmten Computer zurück. Ich fuhr ihn hoch und stellte über 400 Fehler fest. Darüber beschwerte ich mich bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Auf mein Schreiben reagierte die Staatsanwaltschaft Hannover mit Anrufen erst bei meiner Mutter, weil man mich dort vermutete, dann bei mir. Ein Herr Wendt bat mich um Stillhalten, er versprach mir eine Entschädigung laut Justizentschädigungsgesetz. Also unternahm ich nichts mehr.

Diese Zeit nutzte die Staatsanwaltschaft Hannover so: Sie schaltete erneut das Landgericht Hildesheim ein und erwirkte einen Beschluss, mit dem mir die Zahlung einer Entschädigung verweigert wurde. Begründung: Ich hätte diesen Anspruch vor diesem Gericht nicht geltend gemacht. Das hatte ich aber nicht getan, weil mich Herr Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover um Stillhalten gebeten hatte.

Die Öffentlichkeit habe ich laufend unter http://behoerdenmuehlen.beeplog.de informiert. Auf meine Vorwürfe reagierte niemand.

Verfassungsbeschwerde Ende

Muss ich erwähnen, dass ich auf diese Verfassungsbeschwerde bis heute keine Antwort erhalten habe?

Nun haben Sie sich als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten meiner Sache angenommen. Darüber freue ich mich sehr. Ich möchte keinesfalls, dass in meiner Sache der Amtsschimmel tot geritten wird. Ich würde gern endlich ein fröhliches Wiehern hören...