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Montag, 1. März 2021

Das flotte Schwarze

Die Geschichte
eines Medien-
und Justizskandals.
Bettina Wulff düst wieder durch Hannover und Großburgwedel

Diese Geschichte ist für alle gut ausgegangen: Die Ex-Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff düst wieder durch Hannover  und Großburgwedel. In einem neuen schwarzen Cabrio. Berichtet mir ein Bekannter. Für den flotten Schwarzen hat Bettina Wulff einen Führerschein. Den hat sie dem Vernehmen nach jetzt wieder bekommen. Dafür musste sie einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, denn sie hatte sich betrunken hinters Lenkrad geklemmt. 

Auch ich bin  oft durch Hannover und Großburgwedel gedüst. Aber nie in einem schwarzen Cabrio, sondern meistens mit einem Fahrrad. Dafür musste ich 2006 einen mindestens doppelten Wendt als Chef der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, der mich belog, als er mir eine Entschädigung für ein Verfahren versprach, das bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Vergessenheit geraten war, als meine Unschuld feststand. 

Seit dem 1. Februar 2021 wohne ich auf Madeira in einem Haus am Atlantik. Vom Balkon aus sehe ich das Meer, in der Küche treffe ich die Mitglieder unserer Wohngemeinschaft, aber einen doppelten Wendt sehe ich schon lange nicht mehr. 

Ich gönne Bettina Wulff das flotte Schwarze, wie ich mir die versprochene Entschädigung und die wegen diverser Verleumdungen verlorenen Rentenpunkte gegönnt hätte. Siehe auch 

Montag, 11. Januar 2016

Zeichen für Justizopfer

Erneute Kandidatur von Christian Wulff

Im Dezember 2013 hat die “Bild”-Zeitung die Frage gestellt, ob der Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt erforderlich gewesen ist. Damals meinte eine knappe Mehrheit: War er nicht! Anfang Januar 2016 nannte die “‘Bild”-Zeitung fünf Gründe gegen eine erneute Kandidatur von Joachim Gauck, der bisher noch nicht erklärt hat, ob er nächstes Jahr wieder kandidieren wird oder nicht. Gauck habe sein Thema “Freiheit” abgearbeitet, ein neues falle seinen Beratern noch nicht ein. Das neue Thema könnte lauten: “Alle Weltreligionen gehören genauso zu Deutschland wie die Aufklärung”. Mit seinem Satz “Der Islam gehört zu Deutschland” hat Wulff einen Anfang gemacht, dem er weitere Schritte folgen lassen könnte.

Hier klicken

Sonntag, 20. Juli 2014

Christian Wulff

Weint Wulff in 11 oder 12 Jahren wegen Staatsanwalt Türkay?
Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff erwartet nach seinem Freispruch im Korruptionsprozess eine Entschädigung vom Land Niedersachsen. "Ich könnte Hunderttausende Euro Anwaltskosten als Schadensersatz vom Land Niedersachsen einklagen", sagte Wulff dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Eine "Prüfung durch angesehene Juristen" habe "klar ergeben, dass ich mit einer Klage auf Staatshaftung des Landes Niedersachsen große Aussicht auf Erfolg hätte". Wulff setzte hinzu: "Eigentlich will ich von dieser Art der Auseinandersetzung aber Abstand nehmen. Es wird hoffentlich eine angemessene Anerkennung von Kosten der Verteidigung geben, wenn auf der anderen Seite 14 Monate lang 24 Ermittler tätig sind."
Melden heute die Medien. Ein wenig Schmerzensgeld für den Rücktritt vom Bundespräsidenten-Amt bekommt Christian Wulff aber schon. So schlappe 200 000 Euro im Jahr. Wie dem aber auch sei: Wulff sollte aus meinem Fall lernen. Hier klicken Sollte ihm der Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover eine Entschädigung am Telefon versprechen, wird daraus nichts. Entweder behauptet diese Behörde in ein paar Jahren, sie habe gar keine Telefone oder Wulff bekommt im Jahre 2020 oder 2021 die Mitteilung, dass nun 25 Ermittler eingesetzt werden, um nach dem Anrufer aus dem Haus der Staatsanwälte zu suchen, den es aber wahrscheinlich gar nicht gibt. Was diese 25 Ermittler im Jahre 2025 oder 2026 tatsächlich feststellen werden. Wenn Staatsanwalt Türkay das übernimmt, tränen Wulff die Augen...Hier klicken



Sonntag, 26. Januar 2014

Das Schweigen des Gauck















“Wanderer, kommst du zum Schloss Bellevue, dann verkünde dorten, dass du hast einen Bundespräsidenten säuseln hören, wie das Gehalt es ihm befahl.” (nach Simonides von Keos)

Es begab sich zu einer Zeit, als mich die Staatsanwaltschaft von Hannover lange genug an der Nase herumgeführt hatte, also schrieb ich am 15. Dezember 2009 eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht, nach deren Verbleib ich mich zweieinhalb Jahre später erkundigte, doch die Beschwerde war verschwunden, was mich dazu bewog, den Bundespräsidenten zu informieren, der sich in Schweigen hüllte, das auch anhielt, als ich ihn über meinen Protest gegen das Verschwinden meiner Verfassungsbeschwerde in Kenntnis setzte, die Gauck offenbar gar nicht haben wollte.

“Die bloße Mahnung an die Richter, nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen, genügt nicht. Es müssten auch Vorschriften erlassen werden, wie klein das Wissen und wie groß das Gewissen sein darf.” (Karl Kraus)

Mehr zum Schweigen von Gauck

Eine Petition zum Schweigen von Gauck

Donnerstag, 19. Dezember 2013

Wer den Wulff anklagt

Darf nicht für die Staatsanwaltschaft von Hannover arbeiten

"Bild" stellt schon die Frage, ob Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt zurücktreten musste. Eine knappe Mehrheit ist der Auffassung, dass dieser Rücktritt überflüssig war. Wie der Strafprozess gegen Christian Wulff? Die Staatsanwaltschaft von Hannover blamierte sich wieder einmal bis auf die Knochen. Was die Zeuginnen und Zeugen vor dem Landgericht in Hannover ausgesagt haben, werden sie auch den Staatsanwälten erzählt haben. Wenn man davon ausgeht, dass die auch wirklich alle verhört worden sind. Da kann man bei der Staatsanwaltschaft von Hannover allerdings nicht sicher sein.

Dass sich diese Anklagebehörde wieder einmal als unfähig erweisen wird, habe ich bereits am 12. November 2012 geschrieben. Dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das jedoch nicht merken wird, aber auch. Den heutigen Wink des Richters mit dem Zaunpfahl hat sie auch nicht verstanden. Wie lange dieses Gerichtstheater auch noch dauern mag, es wird Einstellung des Verfahrens oder mit einem Freispruch enden. Dennoch will die Staatsanwaltschaft von Hannover eine Fortsetzung. Vielleicht besinnt sie sich aber auch an den Feiertagen.

Was bleibt ist die Geschichte eines peinlichen Bundespräsidenten, der auf eine "Bild"-Meldung vom 13. Dezember 2011 dermaßen dämlich reagiert hat, dass er schon deswegen nicht mehr tragbar war. Wulff hätte eigentlich nach dem Anruf beim "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sofort zurücktreten sollen, um sich die Medien-Schlacht zu ersparen. Dann würde man heute möglicherweise zwar sagen, dass der Wulff blass geblieben ist, aber dass der Nachfolger besser ist, könnte niemand behaupten.

Meine Anmerkungen vom 12. November 2012

Mein blog für den Bundespräsidenten-Darsteller Joachim Gauck


Mittwoch, 28. August 2013

Wulff will es wissen

Zieht noch rechtzeitig ein fähiger Staatsanwalt nach Hannover um?

Also doch! Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff muss sich vor Gericht verantworten. Die Verantwortung hat das Landgericht von Hannover aber weiter heruntergeschraubt. Die staatsanwaltschaftliche Schraube blieb bei "Bestechlichkeit" hängen, Richter Frank Rosenow will Wulff "Vorteilsnahme" anhängen. Was aus dem Verfahren überhaupt wird, hat eineinhalb Jahre in der Luft gehangen. Zeitweise hingen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Hannover fest. Das kennt man nicht anders von ihr. Die Staatsanwälte konnten sogar einen Computer nicht hochfahren.

"Bild" hätte die Ermittlungen schneller hinbekommen. Die Formulierung "von den sehr aufwendig geprüften Vorwürfen ist strafrechtlich eine Übernachtung in einem Münchner Luxushotel im Oktober 2008 übrig geblieben" in der heutigen Ausgabe klingt nach Vorwurf. Damals haben Wulff und der Filmemacher David Groenewold auf dem Oktoberfest einen genommen. Das Hotelzimmer soll der ab 1. November 2013 Angeklagte teilweise kostenlos angenommen haben. Was Wulff bestreitet. Er habe angenommen, das Hotelzimmer sei wirklich so preiswert.

Nun nimmt Wulff an, dass er freigesprochen wird. Einen Deal hat er nicht angenommen. "Wulff will´s wissen" kommentiert Nikolaus Blome auf "Bild"-Seite 2 dieses Verhalten, das eines Bundespräsidenten nicht immer würdig gewesen sei: "Christian Wulff musste zurücktreten, weil die Summe seiner politischen und privaten Fehltritte ihn als ersten Mann im Staate unmöglich gemacht hatte. Und es aufzugeben, war der letzte Dienst, den er diesem Amt noch erweisen konnte." Seine Frau erwies ihm danach die kalte Schulter, die bis dahin angeblich von geschenkten Designer-Klamotten behängt worden war.

Beim Filmemacher David Groenewold hing inzwischen die Staatsanwaltschaft von Hannover am Telefon. Das hing mit Angst vor dem Prozess zusammen, behauptet der Filmemacher auf Facebook. Kann sein, muss aber nicht. Kann sein, wenn der Ankläger aus Hannover kommt, muss aber nicht sein, wenn noch schnell ein fähiger Staatsanwalt nach Hannover umzieht.

Sonntag, 12. August 2012

Ziemlicher Hammer

Betr. Christian Wulff: Gibt es im "Haus der Staatsanwälte" zu Hannover eine Plaudertasche?

"Schreibt "Focus", ohne eine Quelle zu nennen. Als solche kommen allerdings nur Wulff selbst beziehungsweise sein Anwalt infrage oder aber eben die Staatsanwaltschaft in Hannover. Was ein ziemlicher Hammer wäre, der einen weiteren Scherbenhaufen verursachen könnte: In ihm fänden sich Zweifel an der Neutralität der Staatsanwälte in Sachen Präsidentenaffäre. Die hannoverschen Juristen bestätigten am Wochenende nur, dass Wulff in der Sache Glaeseker vernommen worden sei, zu Einzelheiten werde man sich hingegen nicht äußern."

Heißt es heute bei "Welt online". Angeblich soll sich der ehemalige Bundespräsident im Juni 2012 bei einer dreistündigen Vernehmung von seinem ehemaligen Sprecher distanziert haben. Wulff hat demnach behauptet, er wisse von nichts. Wie groß ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Plaudertasche im "Haus der Staatsanwälte" in der niedersächsischen Landeshauptstadt sitzt? Nach meiner Erfahrung: sehr groß. Läuft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Prominenten, muss man nur die richtigen Kneipen im Gerichtsviertel kennen, um so mancherlei zu erfahren. Sogar Urteilsverkündigungen finden dort statt, bevor der Angeklagte davon erfährt.

Auch ich habe es nach der Beschlagnahme meiner beiden Computer am 3. November 2003 in Burgdorf bei Hannover mit einer Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" zu tun bekommen. Als Lokalredakteur gehörte ich in der Kleinstadt zu den Prominenten. Erst einmal faselte das Lokalblatt Unsinniges zusammen. So hatte der Redakteur, der am 7. November 2003 als Erster über die Beschlagnahme berichtete, Bilder gegoogelt, die er unter meinem Namen fand. Nun ist eigentlich jedem bekannt, dass nicht alle Fotos von mir stammen müssen, nur weil sie von google oder einer anderen Suchmaschine mir zugeordnet werden. Das kann man sehr schnell feststellen, wenn man die Probe aufs Exempel macht. Das kümmerte diesen Redakteur aber nicht. In seinem Artikel zitierte er Bildunterschriften, die er anrüchig fand. Als ich nachhakte und ihn fragte, was denn auf diesen Fotos zu sehen sei, musste er gestehen: "Ich konnte sie nicht öffnen." Danach suchten ein Bekannter und ich nach diesen Fotos, fanden sie aber nirgendwo.

Inzwischen hatte ein Magazinmacher aus Burgdorf die Hetzjagd auf mich eröffnet, ein Optiker hängte sich an ihn dran und behauptete, ich hätte bei ihm Kontaktlinsen bestellt, aber nicht bezahlt. Seine Klage wurde abgewiesen, weil ich beweisen konnte, dass er gelogen hatte. Den Tjaden machen wir fertig, lautete das Motto gewisser Kreise in Burgdorf bei Hannover, schon verlor ich den ersten Job. Dann zitierte das Lokalblatt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die behauptete, man habe auf einem meiner Computer eine Datei an drei verschiedenen Stellen gefunden. Meiner Anwältin wurde das erst über ein Vierteljahr später mitgeteilt. Allerdings war die Datei "zerstört".

Offenbar stammte sie von einem Computer, der jahrelang in einem Bürogebäude gestanden hatte. Den hatte ich zu einem Spottpreis gekauft, die Festplatte überspielten wir später auf die Festplatte meines neuen Computers. Dass sich die Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" nie bei meiner Anwältin oder bei mir entschuldigt hat, muss ich wohl kaum erwähnen.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat nicht nur einmal auf unglaubliche Weise Existenzen zerstört. Das macht aber nichts, denn das niedersächsische Justizministerium lässt die Dinge laufen. Falls nun Wulff wirklich erfahren sollte, wie diese Behörde, die ihm als Ministerpräsident von Niedersachsen unterstand, mit Ermittlungsergebnissen umgeht - dann wäre das fast schon tragisch. Dann müsste er sich sagen: "Ich hätte früher besser aufpassen müssen"...

Sonntag, 27. Mai 2012

Wie bei Clausthaler

Verfassungsbeschwerde verschwunden - kann ja mal vorkommen...

"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).

Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.

In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.

Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.

Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.

Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?

Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...

Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.

Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."

Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.

P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident antworten auf diesen Beitrag.

Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover



Dienstag, 17. Januar 2012

Was für ein Unsinn

Betr. Wulff: Keinen Einfluss genommen auf Staatsanwaltschaft

Hannover. „Das Niedersächsische Justizministerium hat hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover, derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff einzuleiten, weder Weisungen erteilt noch auf andere Weise Einfluss genommen", so der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover.

Anlass zu dieser Klarstellung seien Presseanfragen, in denen Mutmaßungen und Unterstellungen in diese Richtung geäußert worden seien. „Das weise ich mit Nachdruck zurück", sagte Busemann. Die Staatsanwaltschaft prüfe den Sachverhalt anhand der vorliegenden Fakten und entscheide gemäß der Rechtslage unabhängig von Amt und Person.

Gemäß § 152 Strafprozessordnung (StPO) muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für verfolgbare Straftaten vorliegen. Sind diese nicht erkennbar, darf nach dem so genannten Legalitätsprinzip kein Verfahren eingeleitet werden.

„Behauptete Verstöße gegen das Niedersächsische Ministergesetz (MinG ND) fallen nicht in die Zuständigkeit der Justiz", so Busemann. Im Übrigen sei § 5 Abs. 4 des MinG nicht strafbewehrt. Danach dürfen „die Mitglieder der Landesregierung, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen".

Was für ein unsinniger Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Hannover darf nicht einmal Vernunft annehmen...