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Freitag, 5. Juni 2015

Straftaten der Justiz

Göttinger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

7. November 2014. Angezeigt worden ist die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht zum ersten Mal, weil im Fall Wulff Merkwürdiges geschah. Ein Anzeigenerstatter aus Bayern konnte noch ausgetrickst werden, indem man ihn zu einem Verdächtigen machte. Doch mit einem Anwalt aus Bonn ist das der Staatsanwaltschaft von Hannover wohl nicht so leicht möglich.

Gernot Fritz hat intensiv recherchiert, bis er im Sommer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger stellte. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" von heute zufolge, ist nun etwas geschehen, worüber der Kommentator Michael B. Berger nur staunen kann: "Jetzt wird die Affäre Wulff doch noch einmal aufgerollt - allerdings unter ganz anderen Vorzeichen. Dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist ein überaus bemerkenswerter Vorgang." Berger sagt es. Skandale der Staatsanwaltschaft aus Hannover sind nichts Ungewöhnliches, aber Ermittlungen, die auch stattfinden, sind ungewöhnlich. Das Justizministerium von Niedersachsen könnte also dieses Mal bei der Skandal-Vertuschung versagt haben.

Berger meint dazu: "Bei den Ermittlungen geht es gar nicht mehr um Wulff. Sondern um das Grundvertrauen in das Handeln der Staatsanwaltschaft, das manchmal auf eine harte Probe gestellt wird." Wenn zum Beispiel Informationen an die Medien "durchgesteckt" werden, die noch nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Aber: Werden die Straftäter aus dem Haus der Staatsanwälte und/oder aus dem niedersächsischen Justizministerium auch überführt? Daran darf durchaus gezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft von Göttingen ist zwar sicher, dass es Straftaten gegeben hat (so die "Hannoversche Allgemeine Zeitung"), aber sie hat es mit erfahrenen Straftätern zu tun...

Dazu auch lesen: "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" Die Geschichte eines Medien- und Justizskandals mit Lügen der Staatsanwaltschaft von Hannover Hier klicken

Ermittler im Fokus

Jetzt steht allerdings nicht mehr der Ex-Bundespräsident im Fokus, sondern diejenigen, die einst gegen ihn ermittelten. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren läuft nach Angaben von Stefan Studenroth, Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen, bereits seit einigen Wochen.

NDR, 19. Januar 2015

Erklärung der niedersächsischen Justizministerin

20. Februar 2015. Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.

Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.

Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.

Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen Sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ermittlungsverfahren gegen Lüttig eingestellt

1. Juni 2015. „Ich habe heute die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber informiert, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat heute den Abgeordneten in vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet. Ich danke der ermittelnden Staatsanwaltschaft für ihre gewissenhafte Arbeit. Die strafrechtlichen Vorwürfe wurden intensiv geprüft, insbesondere zahlreiche Akten ausgewertet und viele Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hat überzeugend dargelegt, warum sie von einem Anfangsverdacht ausgegangen ist. Ebenso richtig und konsequent ist es nun, die Ermittlungen wieder einzustellen, weil Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Göttingen heute Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig bekanntgegeben. Er nimmt seine Dienstgeschäfte als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle wieder auf.
Die Staatsanwaltschaft hat ohne Ansehen der Person über mehrere Monate mit großer Sachlichkeit gegen einen ranghohen Vertreter der eigenen Berufsgruppe ermittelt. Das Justizministerium hat weder auf die Entscheidung zur Aufnahme der Ermittlungen noch auf die jetzt erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens politischen Einfluss genommen.
Es bleibt am Schluss eine große Belastung für die niedersächsische Justiz, dass es insbesondere in dem Strafverfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff eine Vielzahl von Indiskretionen gegeben hat. Es bleibt eine dringende Aufgabe, die genauen Umstände dieser Indiskretionen aufzuklären."

Rede der niedersächsischen Justizministerin im Landtag zum FDP-Vorwurf, sie schade der Justiz

3. Juni 2015. Am Montag habe ich die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft hat den Abgeordneten in öffentlicher und vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet.

Sie hat überzeugend dargelegt, warum sie nach der Untersuchung von insgesamt 21 mutmaßlichen Fällen des Geheimnisverrats schließlich zu einem Anfangsverdacht in acht Fällen gegen Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig gekommen ist.

Sie hat ebenso überzeugend dargelegt, warum sie nach intensiver Prüfung der Vorwürfe, insbesondere nach Auswertung zahlreicher Akten und der Vernehmung vieler Zeugen aus der niedersächsischen Justiz letztlich zu dem Schluss gekommen ist, dass sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. Ich möchte eines klarstellen: Es war richtig, einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren zu akzeptieren. Die Opposition geht fehl in ihrer irreführenden Behauptung, die Einstellung des Verfahrens bedeute, dass der ehemalige Beschuldigte fälschlicherweise beschuldigt worden ist.

Es ist Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, belastende, aber auch entlastende Beweise zu sammeln. Dies ist im Laufe des Ermittlungsverfahrens geschehen und hat zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Die Information über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalstaatsanwalt hat das Justizministerium während einer Parlamentswoche erreicht. Die Unterrichtung im Plenum war seinerzeit zwingend geboten.

Ich wiederhole: Die Unterrichtung im Plenum erfolgte, weil es sich um ein bundesweit einmaliges Verfahren gegen eine aufgrund seiner Amtsstellung herausgehobene Person der niedersächsischen Justiz handelte. Der damalige Beschuldigte, der Generalstaatsanwalt aus Celle, stand in Verdacht, in zwei politisch hoch brisanten Verfahren seine Amtspflichten elementar verletzt zu haben. Eines dieser Verfahren - ich darf daran erinnern - hat letztlich zum Rücktritt unseres Staatsoberhauptes geführt. Ein Grund mehr von vornherein peinlich darauf zu achten, jeden Verdacht einer geheimen oder gar politisch motivierten Ermittlung zu vermeiden. Eine Unterrichtung der Abgeordneten war unumgänglich.

Und ich bin mir sicher: Hätte ich mich für eine vertrauliche Unterrichtung im Rechtsausschuss entschieden, führten wir die Diskussion nun andersherum.

Es ist schon eine Groteske, wenn sich die Opposition beschwert, dass das Parlament als Ganzes unterrichtet wurde.

Weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch die Unterrichtung des Landtages schaden dem Ansehen der Justiz. Schaden nimmt die Justiz durch ein System von Indiskretionen.

Vielen Dank.


Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage

5. Juni 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Thomas Adasch, Volker Meyer und Lutz Winkelmann und Karl-Heinz Klare (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Plenarsitzung am 20. Februar 2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Die Unterrichtung durch die Justizministerin erfolgte ab 9:30 Uhr.

Am gleichen Morgen war allerdings bereits zuvor im Internet von mehreren Medien über den konkreten Inhalt der Unterrichtung der Justizministerin berichtet worden. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei „NiedersachsenJETZT" bereits um 8:28 Uhr darüber; auf haz.de wurde um 8:13 Uhr eine entsprechende Meldung eingestellt.

Die Justizministerin sagte in der Plenarsitzung vom 13. Mai 2015, dass es für sie „bitter" sei, dass noch vor ihrer Regierungserklärung in der Presse über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle berichtet wurde.

Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage (Drucksache 17/3456), dass sie vor der Sitzung vom 20. Februar 2015 keine Informationen über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben habe.

1. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen) hatten vor der Regierungserklärung der Justizministerin Kenntnis über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle (aus welcher Quelle und seit wann)?

Für die erschöpfende Beantwortung der Frage müsste eine umfangreiche Einzelbefragung sämtlicher Landesbediensteter durchgeführt werden. Der damit verbundene Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht zu leisten. Die Abfrage wurde deshalb auf die Bediensteten der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie die Hausspitzen der Ministerien und der Staatskanzlei und deren jeweiliges Umfeld beschränkt.

Zudem sind von der Fragestellung auch diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder umfasst, die vor Beginn der Unterrichtung durch die Justizministerin, also vor etwa 9.30 Uhr, von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt haben. Betroffen wäre demnach auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die gerade durch die frühzeitige Berichterstattung u.a. auf den Online-Angeboten von NDR und HAZ von dem Ermittlungsverfahren erfahren haben. Diese Personen kommen indes als Urheber der frühzeitigen Veröffentlichung gerade nicht in Betracht. Die nachfolgende Übersicht führt deshalb nur diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder auf, die vor dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung am 20. Februar gegen 8.15 Uhr Kenntnis von dem Sachverhalt hatten.

KenntnisträgerQuelleDatum
Behördenleiter, GenStA Braunschweig Behördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter GenStA Braunschweig13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Dezernent der GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Ermittelnder Staatsanwalt, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Behördenleiter, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Geschäftsstellenbeamter StA GöttingenErmittlungsakte13.02.2015
Stellv. Behördenleiter, StA GöttingenBehördenleiterInformation über bevorstehende Entscheidung am 11.02.2015
Pressesprecher, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen19.02.2015
Stellv. Pressesprecherin, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen20.02.2015
Generalstaatsanwalt, GenStA CelleStA Göttingen19.02.2015
Staatssekretär, MJGeneralstaatsanwalt, GenStA Braunschweig17.02.2015
Ministerin, MJStaatssekretär, MJ17.02.2015
LMR'in, Abt. IV MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
LMR'in , Abt. I MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Erster Pressesprecher, MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Zweite Pressesprecherin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Leiter des Ministerbüros, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Persönliche Referentin der Ministerin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Zweite Vorzimmerkraft der Ministerin, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
Sachbearbeiterin ÖA, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
MinisterpräsidentJustizministerin, Staatssekretär MJ19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretär, StKMinisterpräsident19.02.2015 nach Ende der Plenarsitzung
RegierungssprecherinStaatssekretär MJ,
Ministerpräsident
19.02.2015
Stellv. Ministerpräsident und Minister, MUMinisterpräsident19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretärin, StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Abteilungsleiter 1 StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Leiter des MP-BürosStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Persönlicher Referent MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Erste Vorzimmerkraft MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Zweiter stellv. RegierungssprecherStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)

2. Hat die Landesregierung dienstliche Erklärungen von Kenntnisträgern eingeholt, ob und wenn ja, an wen sie wann diese Information innerhalb oder außerhalb der Landesverwaltung weitergeleitet haben?

Nein. Der Landesregierung ist kein Sachverhalt bekannt, der als Anknüpfungspunkt für die Einholung dienstlicher Erklärungen geeignet wäre.

3. Wer war vor der Regierungserklärung der Justizministerin zur Bekanntgabe des Anfangsverdachts gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle gegenüber Medien befugt?

Niemand. 
 

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Staub drauf?

Rechtsanwaltsgehilfin aus Wilhelmshaven sucht meine Akte

25. Oktober 2012 - Hoffentlich staubt es nicht zu sehr: Eine Rechtsanwaltsgehilfin aus Wilhelmshaven macht sich nun im Archiv ihrer Kanzlei auf die Suche nach meiner Akte. Die stammt aus dem März 2006. Damals bin ich in anderer Sache von einem Anwalt dieser Kanzlei vertreten worden. Irgendwann erzählte ich ihm, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover mich wohl vergessen hatte. Das machte ihn hellhörig, er sagte: "Ich werde Ihre Akte anfordern."

Einige Wochen später rief er mich an und teilte mir mit, dass die Akte nunmehr eingetroffen sei. Ich antwortete: "Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich inzwischen angeklagt. Die sind wohl wach geworden, weil Sie meine Akte angefordert haben."

"Obwohl ich noch gar keine Akteneinsicht hatte?" war eine Frage meines Anwaltes, die ich auch nicht beantworten konnte. Dann fragte er mich, ob er mich vertreten solle. Das sei nicht nötig, sagte ich, dafür sei die Klageschrift der Staatsanwaltschaft von Hannover zu lächerlich. Er bot mir an: "Bevor ich die Akte zurückschicke, mache ich Kopien, wenn Sie diese Kopien bezahlen." Ich stimmte zu. Seither sind die Kopien irgendwo im Archiv dieser Kanzlei.

Da ich inzwischen den Eindruck habe, dass mich beispielsweise das Justizministerium von Niedersachsen nicht verstehen will, wenn ich mich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover beschwere und auch schon behauptet hat, ich sei an der Verschleppung des Verfahrens schuld, könnten diese Kopien noch wichtig werden.

Eingeschaltet habe ich im Laufe der Zeit drei Anwälte. Der erste stammte aus Burgdorf bei Hannover, wo am 3. November 2003 meine Wohnung von der Kripo Garbsen in aller Herrgottsfrühe gewaltsam betreten wurde, eine Anwältin aus Hannover, die dem Geschehen machtlos gegenüberstand und die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht einmal in Wallung bringen konnte, als jemand im Netz den Link "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" gesetzt hatte, und jener Wilhelmshavener Anwalt, der meine Akte erst bekam, als ich bereits angeklagt worden war.

Deshalb erschien ich vor dem Amtsgericht in Burgdorf und vor dem Landgericht in Hildesheim ohne Anwalt. Immer noch im Ohr habe ich die Ankündigung des Burgdorfer Anwaltes, er werde sich mit einem CDU-Ratsherrn, der in seinem Magazin öffentlich über mich herzog, nicht anlegen. Diese Artikel habe ich damals regelmäßig kopiert und an die Staatsanwaltschaft von Hannover geschickt. Eine Reaktion gab es nicht.

NZS 3744 Js 59979/03
Petition 4-17-07-3001-0222-77

Emsig in Burgdorf

Dubiose Rolle des niedersächsischen Justizministeriums

27. Oktober 2012 - Da mich die Staatsanwaltschaft von Hannover schmoren ließ und jeden Hinweis auf eine gegen mich laufende Verleumdungskampagne ignorierte, wendete ich mich in regelmäßigen Abständen an das Justizministerium von Niedersachsen, das mir ebenso regelmäßig eine Überprüfung versprach, für die der Oberstaatsanwalt zuständig sei, der meine Akte anfordern werde.

Siehe Bilder 14 bis 16 in diesem Bilderbogen

Doch eine Antwort bekam ich nie. In der Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover, die nun in meinem Besitz ist und die lückenlos durchnummeriert wurde, gibt es auch keinen einzigen Hinweis darauf, dass eine solche Überprüfung jemals stattgefunden hat. Auch meine Schreiben an das Justizministerium von Niedersachsen finde ich nicht. Dafür kann es eigentlich nur zwei Erklärungen geben: Entweder hat das Justizministerium von Niedersachsen meine Beschwerden nicht weitergeleitet oder die Staatsanwaltschaft von Hannover hat sie verschwinden lassen.

Dubiose Rolle des niedersächsischen Justizministeriums

Flugblätter zu diesem Thema


Wohin mit meinen Computern?

8. März 2004: Die Untersuchung meiner beiden Computer, der CD´s und eines kleinen Notizbuches ist abgeschlossen. Die Kripo Garbsen teilt der Staatsanwaltschaft von Hannover ihre Erkenntnisse mit. Die Zusammenfassung lautet: “Es konnten keine konkreten Hinweise auf die Erstellung der Homepage des Beschuldigten erlangt werden, da die Homepage nicht mehr existent ist und somit ein Abgleich von aufgefundenen Dateien mit der Original-Homepage nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus konnten verschiedene Hinweise auf das Bestehen von Webseiten erlangt werden, die mit dem Beschuldigten in Verbindung gebracht werden könnten. Hinweise auf ein Verbreiten von pornografischen Schriften oder sexuellem Missbrauch konnten nicht erlangt werden.” Dafür ausgewertet worden sind auch alle mails, die ich verschickt habe.

Weiterhin wurden meine beiden Computer bei der Kripo in Garbsen gelagert, die der Staatsanwaltschaft von Hannover bereits mitgeteilt hatte, dass sie dafür gar keinen Platz habe. Eigentlich hätte nun das Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen, denn alle Vorwürfe waren in sich zusammengebrochen. Dazu merkte die Kripo von Garbsen noch an, dass meine Anwältin telefonisch über das Ergebnis informiert worden sei.

TjadennIV




Freitag, 24. Februar 2012

Irrsinn mit Methode?

24. Februar 2012
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Versprochene Prüfung ist gar nicht möglich?

Haben die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Angst davor, die Staatsanwaltschaft von Hannover anzurufen, dort zu fragen, ob ein Rechtspfleger, der sich 2006 Wendt genannt hat, tatsächlich existiert und den bei tatsächlicher Existenz zu fragen: "Haben Sie dem Tjaden im November 2006 eine Abfindung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen, wenn er sich für kurze Zeit still verhält"?

Da mir Dunja McAllister, Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten und Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, am 8. November 2010 geschrieben hat, dass es "Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften (ist), auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren. Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt dem Niedersächsischen Justizministerium. Deshalb habe ich Ihre Eingabe dorthin weitergeleitet, wo sie weiter bearbeitet wird", hoffte ich, dass endlich jemand meine Entschädigungsforderung wegen eines verschleppten Verfahrens gegen mich, ernsthaft prüft.  Dieses Verfahren endete 2006 mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen vor dem Amtsgericht in Burgdorf und mit einer Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht in Hildesheim wegen Unhaltbarkeit des Vorwurfs.

Ich täuschte mich. Das Niedersächsische Justizministerium bügelte meine  Eingabe ab, der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte mir am 20. Juni 2011 mit, der niedersächsische Landtag sei zuständig, der schrieb mir am 13. Oktober 2010, er könne sich für "mein Anliegen nicht verwenden", worauf mir der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. November 2011 versicherte, er werde eine Prüfung einleiten.

Aus dieser angeblichen Prüfung ist ein Windei geworden, denn heute bekam ich erneut Post vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. In diesem Schreiben steht: "Der Deutsche Bundestag hat keine Möglichkeit, auf  Behörden einzuwirken, die der Landesaufsicht unterliegen. Gegenüber der Volksvertretung eines Landes stehen dem Deutschen Bundestag keine Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse zu."

Das hat dieser Ausschuss am 16. November 2011 noch nicht gewusst? Und was wollte er prüfen? Wie gut meine Nerven sind - oder: Wann ich endlich merke, dass mich diese Volksvertreter fortwährend verarschen?

Vorsitzende des Petitionsausschusses ist übrigens ein Fraktionsmitglied der Linken, die derzeit Joachim Gauck als Kandidat für das Bundespräsidentenamt vorwirft, er vernachlässige soziale Themen...

Pet 4-17-07-3001-022277

Dienstag, 22. November 2011

Das Opfer ist schuld (III)

23. November 2011
Petitionsausschuss des Bundestages leitet Prüfung ein

Beim niedersächsischen Landtag, beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft von Hannover bin ich mit meinen Eingaben auf Grund gelaufen. Also habe ich mich wieder an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der sich bislang für nicht zuständig erklärt hat. Heute bekam ich diese Antwort:

"Betr.: Staatsanwaltschaften, Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011, Ihre Online-Petition vom 18. 10. 2011 und Ihre e-mail 19. 10. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

aufgrund Ihres weiteren Schreibens habe ich nunmehr eine Prüfung eingeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reuther."

Darauf habe ich erwidert:

"Sehr geehrter Herr Reuther,

Pet. 4-17-07-3001-022277,

ich lasse Ihnen weitere Dokumente zukommen. Wie Sie wissen, sind am 3. November 2003 in Burgdorf meine beiden Computer, fünf Disketten, 28 CD-Rom und ein kleines Notizbuch beschlagnahmt worden.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover rührte sich nicht einmal, als meine Anwältin am 21. September 2004 der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass ein Unbekannter auf meinen Internet-Seiten einen Link mit dem Titel "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" eingerichtet hatte.

Am gleichen Tage teilte mir die Kripo von Garbsen mit, dass ich bei der Polizeinspektion Hannover-Land einen meiner beiden beschlagnahmten Computer wieder abholen könne. Ich bat die Kripo daraufhin, man möge den Computer zum Polizeirevier von Burgdorf bringen. Dort werde er von einem Bekannten abgeholt.

So geschah es. Die Polizei händigte meinem Bekannten den Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Rom und das kleine Notizbuch aus, weil nichts Tatrelevantes gefunden worden war.

Und was führte die Staatsanwaltschaft Hannover am 23. Februar 2006 in ihrer Anklageschrift (NZS 3744 Js 59979/03) als Beweismittel auf? Meinen zweiten beschlagnahmten Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Roms und das kleine Notizbuch! Von der Datei, die sich auf diesem Computer befand, gab es eine Schwarzweiß-Kopie in Passfoto-Größe. Dazu merkte das Hildesheimer Landgericht am 20. Juli 2006 an: "Ich gehe davon aus, dass die Person älter als 14 Jahre ist. Jedenfalls lässt sich - auch aufgrund der schlechten Qualität der Ablichtung - nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Person unter 14 Jahre alt ist."

Ergo: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich ohne jedes Beweismittel angeklagt, das Verfahren über zwei Jahre verschleppt...

Sonntag, 19. Dezember 2010

Danke, Frau McAllister














18. November 2010

Sehr geehrte Frau McAllister,

ich danke Ihnen abschließend für Ihren Einsatz. Er hat ebenfalls nichts gebracht. Das Justizministerium von Niedersachsen bestreitet zwar gar nicht, dass ich von der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 bei Anrufen eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, belogen worden bin, dennoch antwortete mir das Ministerium mit Schreiben vom 16. November 2010: "Ihre Eingabe vom 10. November 2010 an Frau McAllister - Ihre Eingabe, die als Gegenvorstellung gegen meinen Bescheid vom 4. November 2010 zu werten ist, habe ich geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, meinen Bescheid zu ändern. Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich Ihrer Eingabe nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid zu dem bekannten Sachverhalt kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen, weil dieser nunmehr abschließend geprüft ist." Das Schreiben hat das Zeichen 4121 E - 402.79/07.

Nun könnte ich zwar auf einen Widerspruch zum Schreiben des Justizministeriums vom 4. November 2010 hinweisen, aber was würde das bringen? Denn darin steht: "Einen Bescheid haben Sie bislang nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen." Laut Schreiben vom 16. November 2010 habe ich also am 4. November 2010 doch einen Bescheid bekommen?

Ich halte fest: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat laut Landgericht Hildesheim ein Verfahren gegen mich verschleppt, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs, dann bekam ich meinen Computer zurück und stellte fest, dass dieser während der Lagerung Macken bekommen hatte, und am 4. November 2010 bekam ich keinen Bescheid, der am 16. November 2010 zu einem Bescheid geworden ist.
Begriffen: Ich hätte von Anfang an sagen sollen: Alles o. k., gegen die Staatsanwaltschaft von Hannover komme ich nicht an, ich füge mich in mein Schicksal. Das, sehr geehrte Frau McAllister, gilt nun wohl auch für Sie als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen und als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten.

Sie haben mir am 8. November 2010 noch geschrieben: "Dennoch ist es eine Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht, auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren." Das hat das Ministerium doch auch 2004, 2005 und 2006 nicht getan. Warum sollte das Justizministerium von Niedersachsen 2010 damit anfangen?