Fragen zum Informationsfluss
22. Januar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der
Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jörg
Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP):
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Nach dem Auftritt von Sebastian Edathy vor der Bundespressekonferenz und vor
dem nach ihm benannten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages haben
sich neue Anhaltspunkte im Ablauf des Informationsflusses während des
Ermittlungsverfahrens ergeben.
Am 15. Oktober 2013 erging eine Mitteilung durch das BKA an die 16 LKAs der
Bundesländer. Die Weiterleitung von Informationen an die jeweils zuständigen
Polizeidirektionen in Niedersachen erfolgte am gleichen Tag durch das LKA.
Sebastian Edathy (SPD) führt in seiner eidesstattlichen Versicherung aus, dass
SPD-Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihn bereits am 18. Oktober 2013 auf
mögliche Problemlagen angesprochen hätten. Bekannt ist auch, dass der
Bundesvorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel, Mitte Oktober vom damaligen
Bundesinnenminister über Ermittlungen gegen Sebastian Edathy informiert worden
ist. Zeitnah wurden Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Thomas Oppermann (SPD) von
Sigmar Gabriel (SPD) über diesen Sachverhalt ins Vertrauen gezogen. Mitte
Oktober soll auch MdB Michael Hartmann (SPD) auf einer sicherheitspolitischen
Tagung vom Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy erfahren haben. Am 21.
Oktober 2013 erhielt die Generalstaatsanwaltschaft Celle eine Mitteilung
bezüglich des vom BKA bearbeiteten Verfahrens gegen den Beschuldigten Sebastian
Edathy.
Ab dem 23. Oktober 2013 haben die vierwöchigen Koalitionsverhandlungen
zwischen der SPD und der Union auf Bundesebene unter Beteiligung von Stefan Weil
(SPD-Landesvorsitzender Niedersachsen), Boris Pistorius und Olaf Lies begonnen.
Am 31. Oktober unterrichtete dann die Generalstaatsanwaltschaft Celle die
Oberstaatsanwaltschaft Hannover. Ende Oktober 2013 telefonierten Thomas
Oppermann und BKA-Präsident Jörg Ziercke (SPD), um sich über den
Ermittlungsstand im Fall Edathy auszutauschen. Am 8. November 2013 sprachen
Thomas Oppermann und Sebastian Edathy über die „Karrierewünsche" von Sebastian
Edathy. Am 15. November 2013 hat Michael Hartmann Sebastian Edathy auf
Ermittlungen gegen ihn aufmerksam gemacht. Die Erkenntnisse habe er aus
„Sicherheitskreisen", führte er aus, und Frank-Walter Steinmeier und Thomas
Oppermann seien ebenfalls in Kenntnis dieser Sachlage. Jörg Ziercke soll laut
der eidesstaatlichen Versicherung von Sebastian Edathy die Informationsquelle
für Michael Hartmann gewesen sein. Zum Jahreswechsel 2013/2014 teilte Michael
Hartmann Sebastian Edathy mit, dass seine Akte von der Generalstaatsanwaltschaft
Celle zur Staatsanwaltschaft Hannover übermittelt worden sei. Am 25. Januar 2014
wurde Michael Hartmann dann durch den Büroleiter von Thomas Oppermann auf die
Causa Edathy angesprochen. Sebastian Edathy führte im Untersuchungsausschuss
dazu Folgendes aus: Ende Januar habe ihm (Edathy, Anmerkung der Fragesteller)
Hartmann dann mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft Hannover sei „wohl gewillt,
alle Register zu ziehen", also die Aufhebung seiner Abgeordnetenimmunität zu
beantragen und Durchsuchungen vorzunehmen"
(http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/kw51_pa_ua_edathy/345474).
Am 29. Januar 2014 wurde das niedersächsische Justizministerium telefonisch
über das Verfahren und die weitere Absicht der Generalstaatsanwaltschaft Celle
unterrichtet. Am 10. Februar 2014 soll das LKA „erstmals" das zuständige Referat
im Innenministerium unterrichtet haben. An diesem Tag erfolgten im Beisein der
Presse auch Durchsuchungsmaßnahmen in Räumen von Sebastian Edathy. Bezüglich
dieses Sachverhalts und weiterer Ungereimtheiten (z. B. geöffnete Briefe der
Staatsanwaltschaft Hannover) im Fall Edathy sind weitere Ermittlungsverfahren
anhängig.
Die Landesregierung führte ausweislich des Plenarprotokolls vom 27. Februar
2014 nachfolgende Chronologie der Kenntnisnahme der einzelnen Mitglieder der
Landesregierung zur Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sebastian
Edathy auf:
- Innenminister Boris Pistorius (SPD): Mitte Oktober 2013, Quelle:
Polizeipräsident Kruse,
- Ministerpräsident Stephan Weil (SPD): 9. und 10. Februar 2014, Quellen:
Regierungssprecherin Anke Pörksen (SPD), Justizstaatssekretär Scheibel/CdS Dr.
Jörg Mielke (SPD),
- Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (B90/Die Grünen): 29. Januar 2014,
Quelle: Justiz-staatssekretär Scheibel. Details am 10. Februar aus einem Bericht
der Generalstaatsanwaltschaft Celle.
Sämtliche weiteren Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung haben
erstmals in der Folge des 10. Februar 2014 von den Vorgängen, die zur Aufnahme
von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten
Sebastian Edathy führten, aus Medienberichten erfahren. Herr Minister Wenzel hat
von den Vorgängen erstmals aus der Presse erfahren. Herr Minister Schneider hat
- aus der Erinnerung heraus - von dem Vorgang erstmals am 11. Februar aus den
Medien erfahren. Frau Ministerin Rundt hat - aus der Erinnerung heraus - von den
Vorgängen erstmals am 10. oder 11. Februar aus der Presse erfahren. Frau
Ministerin Heinen-Kljajić hat von den Vorgängen erstmals mit Beginn der
Berichterstattung in den öffentlichen Medien erfahren. Frau Ministerin
Heiligenstadt hat - aus ihrer Erinnerung heraus - von den Vorgängen erstmals am
11. Februar aus der Presse erfahren. Herr Minister Lies hat von den Vorgängen
erstmals am 11. Februar 2014 aus der Presse erfahren. Herr Minister Meyer hat
von den Vorgängen erstmals am 11. Februar 2014 aus der Presse erfahren
Wir fragen die Landesregierung:
1. Bleibt sie vor dem Hintergrund der oben aufgeführten Chronologie zu
Gesprächen und zum Informationsfluss in Richtung Spitzenpolitiker der SPD (seit
Mitte Oktober 2013), der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, der ab dem 23.
Oktober 2013 begonnenen vierwöchigen Koalitionsverhandlungen in Berlin unter
Beteiligung des Ministerpräsidenten Weil und der Minister Lies und Pistorius
dabei, dass die Regierungsmitglieder der SPD, mit Ausnahme des Innenministers,
erst vage am 9. und konkreter am 10. und 11. Februar 2014 über die Aufnahme von
strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten
Sebastian Edathy aus der Presse erfahren haben sollen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die eidesstattliche Aussage von Sebastian
Edathy im Rahmen des 2. Untersuchungsausschusses im Bundestag, dass MdB Michael
Hartmann (SPD) bereits Ende Januar 2014 - also fast zwei Wochen bevor die Räume
von Edathy durchsucht worden sind - von der bevorstehenden Anordnung der
Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Hannover Kenntnis erlangt hat?
3. Welche rechtlichen Schritte und organisatorischen Folgen wird die
Landesregierung aus dem Vorfall der Weitergabe von Informationen, beispielsweise
auch des LKA-Abschlussberichtes an die Presse, bis hin zum Hauptbeschuldigten
Sebastian Edathy ziehen?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der
Landesregierung wie folgt:
Zu 1.
Die Landesregierung bleibt bei ihrer Antwort. Insoweit wird auf die in dem
stenografischen Bericht der 30. Plenarsitzung vom 27. Februar 2014 zu TOP 13 (S.
2691 ff., 2706 ff.) protokollierten Angaben und die Antwort der Landesregierung
vom 16.06.2014 (Drucksache 17/1642) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens
Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" vom 12.05.2014 verwiesen.
Zu 2.
Sebastian Edathy ist Angeklagter in einem laufenden Strafverfahren und Zeuge
in einem noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren. Die Bewertung seiner
Angaben obliegt dem Landgericht Verden und dem 2. Untersuchungsausschuss des 18.
Deutschen Bundestages.
Zu 3.
Beamtinnen und Beamte, aber auch Angestellte des öffentlichen Dienstes
treffen auf Grund des Dienstverhältnisses in besonderem Maße
Verschwiegenheitspflichten, deren Verletzung straf- oder dienstrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen kann. In sensiblen Verfahren wird der Kreis der
beteiligten Personen dennoch seit jeher grundsätzlich so klein wie möglich
gehalten. Sofern der Verdacht einer Indiskretion aufkommt, werden konsequent
Ermittlungsverfahren eingeleitet und erforderlichenfalls auch disziplinarische
Maßnahmen ergriffen. Soweit erforderlich werden dazu auch dienstliche
Erklärungen eingeholt. Dies hat die Landesregierung auch im nachgefragten Fall
getan. Dienstliche Erklärungen sind eingeholt worden. Darüber hinaus ist von der
Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, das noch nicht
endgültig abgeschlossen ist. Die dienstlichen Erklärungen sind von der
Staatsanwaltschaft beigezogen worden.
Etwaige weitere straf- und/oder dienstrechtliche Schritte sind vom Ergebnis
der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abhängig.
LKA-Präsident stellt Strafantrag
Die im LKA betriebenen Ermittlungen gegen Edathy wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie seien im April 2014 der Staatsanwaltschaft Hannover zugeleitet worden, erklärte Kolmey. Kein LKA-Mitarbeiter habe etwas damit zu tun, dass die Akte jetzt offensichtlich Medien vorliege. Der Strafprozess gegen Edathy soll am 23. Februar im Landgericht Verden beginnen.
Rheinische Post, 23. Januar 2015
Ein Krimi-Meisterwerk
Die Presse überschlägt sich vor Begeisterung. “Was für Schurken! Brillant beschrieben.” (Bild Hannover) “Atemlos gelesen. Nächtelang nicht geschlafen.” (Neue Presse Hannover) “Was für eine Behörde! Schamlos. Durchtrieben. Ein Meisterwerk von Rosamunde Schostok.” (Hannoversche Allgemeine Zeitung). “Im Norden ist die Moral gestorben.” (Bayern-Kurier)
Des Lobes voll, 23. Januar 2015
Wer wusste was?
Edathy will frühzeitig – im November und Dezember 2013 - seine beiden
Ex-Büroleiter Maik Schuparis und Dennis Nocht über die Ermittlungen gegen ihn
informiert haben und dass Hartmann seine Quelle sei. Dies habe er auch dem
befreundeten Ex-SPD-Bundestagskandidaten Jens Jenssen erzählt, der jetzt in der
rheinland-pfälzischen Landesvertretung beschäftigt ist sowie der früheren
niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Barbara Tewes-Heiseke, die ihn nach
Bekanntwerden der Affäre in ihrem Haus in Frankreich wohnen ließ. Schuparis
arbeitet im Bundestagsbüro von Barbara Hendricks (SPD), Nocht leitet die
Geschäftsstelle des Seeheimer Kreises in der Fraktion und soll wiederum Johannes
Kahrs, Sprecher des Seeheimer Kreises über die Affäre informiert haben.
Mitteldeutsche Zeitung, 25. Januar 2015
Edathys Aussagen immer glaubwürdiger
In der heutigen Sitzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses zur Edathy-Affäre hat der ehemalige SPD-Abgeordnete Rückendeckung von ehemaligen Mitarbeitern erhalten. Nach Einschätzung der Vertreter von Union, Grünen und Linkspartei verlieh die Aussage zweier ehemaliger Mitarbeiter Sebastian Edathys Darstellung der Ereignisse zusätzliche Glaubwürdigkeit.
Die beiden Ex-Mitarbeiter bestätigten nach Teilnehmerangaben Edathys Aussage, wonach der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann seinen damaligen Fraktionskollegen Edathy frühzeitig über Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) im Zusammenhang mit möglichem kinderpornografischen Material informiert habe. Hartmann bestreitet dies allerdings.
Tagesschau, 29. Januar 2015
Hartmann verweigert Aussage
Die Aussage Michael Hartmanns vor dem Edathy-Untersuchungsausschuss des
Bundestages wird ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Der SPD-Abgeordnete hatte
bei seinem zweiten Auftritt vor dem Gremium die Aussage verweigert. Daraufhin
wurde die Befragung Hartmanns, Sebastian Edathys und dessen Anwalts, Christian
Noll, für abgeschlossen erklärt. Deren Statements gehen jetzt zur Prüfung einer
möglichen uneidlichen Falschaussage an die Staatsanwaltschaft Berlin.
Süddeutsche Zeitung, 5. Februar 2015
Wenn - dann
Wenn Hartmann sagt, was er weiß, haben 3 Leute ein Problem: Ein amtierender SPD-Fraktionsvorsitzender, ein amtierender Bundesaußenminister und ein ehemaliger BKA-Präsident. - Nicht schön, aber ist so.
Sebastian Edathy am 9. Februar 2015 auf seinen Facebook-Seiten
Zum Beginn der Serie
Sebastian Edathy (XVII)