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Mittwoch, 24. August 2016

Nicht mehr fröhlich

Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums

Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat heute die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Hannover offiziell an Dr. Henning Meier übergeben. Im Rahmen einer Feierstunde verabschiedete die Ministerin gleichzeitig Dr. Jörg Fröhlich, der seit Anfang des Jahres als Generalstaatsanwalt in Hamburg tätig ist.

„Sehr geehrter Herr Dr. Fröhlich, es ist noch keine drei Jahre her, dass ich Sie als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Ihr neues Amt eingeführt habe. Ihre berufliche Entwicklung seitdem war rasant und beeindruckend zugleich. Seit Januar sind Sie als Generalstaatsanwalt in Hamburg tätig. Dies ist für mich auch ein Beleg dafür, welch guten Ruf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Justiz über die Landesgrenzen hinaus genießen. Wie Sie sehen, weckt das Begehrlichkeiten anderer Landesjustizverwaltungen - darauf können wir stolz sein!", so die Justizministerin zu Beginn der Verabschiedung.

Anschließend führte die Ministerin Dr. Henning Meier als neuen Leiter der größten Staatsanwaltschaft Niedersachsens offiziell in sein Amt ein. Dr. Meier, der zuvor als Vorsitzender Richter von Straf- und Bußgeldsenaten am Oberlandesgericht in Celle tätig war, hatte den Dienstposten bereits am 28. April 2016 übernommen.

Niewisch-Lennartz: „Ich freue mich, dass die Staatsanwaltschaft Hannover mit Ihnen einen Chef bekommt, der sich sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch in der Gerichtsbarkeit als Führungskraft außerordentlich bewährt hat. So haben Sie erst kürzlich als Vorsitzender des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Celle einen besonders öffentlichkeitswirksamen IS-Prozess erfolgreich verhandelt und zum Abschluss gebracht. Ich wünsche Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Freude und Erfolg. "

Niewisch-Lennartz weiter: „Von den niedersächsischen Sicherheitsbehörden wissen wir, dass es auch in Niedersachsen in verschiedenen Städten eine islamistische bzw. salafistische Szene gibt. Niedersachsen hat mit der Einrichtung der Zentralstelle zur Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Terrorismus frühzeitig die richtigen Weichen in Richtung Spezialisierung in der Ermittlungstätigkeit gestellt. Jetzt wollen wir einen Schritt weiter gehen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers wird das Justizministerium Anfang 2017 bei dem landesweit für Terrorismusverfahren zuständigen Oberlandesgericht Celle einen weiteren Staatsschutzsenat einrichten. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle soll dafür eine eigene Ermittlungsabteilung bekommen."

Viten:
Dr. Jörg Fröhlich, Generalstaatsanwalt, 55 Jahre, wohnhaft in Hannover, verheiratet, drei Kinder
  • 1981 - 1987: Studium der Rechtswissenschaften in Münster
  • 1987: Erstes jur. Staatsprüfung in Hamm
  • 1988: Referendar im OLG-Bezirk Celle
  • 1990: Zweites jur. Staatsprüfung in Hannover
  • 1991: Richter auf Probe
  • 1994: Richter am Amtsgericht, Amtsgericht Hannover
  • 1999: Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Lüneburg
  • 2000: Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Celle
  • 2011: Leitender Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Celle, ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts
  • 2012: Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Verden
  • 2013: Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Hannover
  • seit Januar 2016: Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Dr. Henning Meier, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, 62 Jahre, wohnhaft in Hannover, zwei Kinder

  • 1972 - 1978: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
  • 1978: Erstes jur. Staatsprüfung in Celle
  • 1978: Referendar
  • 1980: Zweites jur. Staatsprüfung in Hannover
  • 1983 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle
  • 1986: Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Hannover
  • 1987 - 1989: Abordnung an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Nds. Landtages
  • 1993: Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Celle
  • 2000: Oberstaatsanwalt mit Amtszulage, StA Hannover
  • 2005: Vorsitzender Richter am OLG, Oberlandesgericht Celle
  • seit 28.04.2016: Übertragung des Dienstpostens des Leitenden Oberstaatsanwalts, Staatsanwaltschaft Hannover

Dienstag, 18. November 2014

Der Fall Edathy (XIV)


Sitzung des niedersächsischen Landtages am 26. September 2014
Mündliche Anfrage Nr. 7

Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat mit dem Beweisbeschluss BB 18 (27) 9 bei der Niedersächsischen Landesregierung angefragt, welche Personen zwischen dem 15. Oktober 2013 und dem 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt haben, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird.

Die Niedersächsische Landesregierung übermittelte daraufhin dem Untersuchungsausschuss entsprechende Listen für das Justiz- und das Innenministerium.

Auf der Liste des Justizministeriums finden sich 21 Personen, und zwar aus dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und der Staatsanwaltschaft Hannover.

Am 10. Februar 2014 wurde vom Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss Hannover gefasst (Geschäftszeichen 270 Gs 308/14), der die Durchsuchung der Wohnungen und Büros des Sebastian Edathy erlaubte, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Deutschen Bundestages war, wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen festgestellt hat. Beschäftigte des Amtsgerichtes Hannover sind in der Liste der Landesregierung an den Bundestag nicht enthalten.

Die Liste für den Geschäftsbereich des Innenministeriums nennt 33 Personen, die im fraglichen Zeitraum Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy hatten. Sechs Personen hiervon sollen Beschäftigte der PI Nienburg/Schaumburg gewesen sein, der Leiter der PI eingeschlossen.
Die Zeitung Die Harke aus Nienburg vom 19. Februar 2014 berichtet („Wie viele Polizisten waren informiert?") von Aussagen der Pressesprecherin der PI Nienburg, dass sieben Mitarbeiter des Fachkommissariates Kenntnis von den Ermittlungen gehabt hätten. Der Polizeipräsident ist nicht Mitarbeiter des Fachkommissariates 1.

Die Harke berichtet in der gleichen Ausgabe weiterhin, dass möglicherweise auch Streifenpolizisten von den Vorermittlungen gegen Sebastian Edathy gewusst hätten. Mehrere Beamte hätten gegenüber der Zeitung Die Harke erklärt, seit Längerem davon Bescheid gewusst zu haben.

Ich frage die Landesregierung:
  1. Ist die Auskunft der Landesregierung an den Deutschen Bundestag, die keine Beschäftigten des Amtsgerichtes Hannover mit Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy bis zum 10. Februar 2014 nennt, zutreffend?
  2. Wie viele und welche Personen der PI Nienburg/Schaumburg haben wann bis zum 10. Februar 2014 Kenntnis über die Vorermittlungen und Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten?
  3. Hat die Landesregierung inzwischen Fehler an der Liste festgestellt, die sie dem 2. Untersuchungsausschuss des 18. Deutschen Bundestages übersandt hat, und hat sie diese dem Bundestag gegenüber eingeräumt? Wenn ja, welche?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hat die Niedersächsische Landesregierung mit seinem Beweisbeschluss 18 (27) 9 vom 4.7.2014 um Benennung aller Personen gebeten, „die in niedersächsischen Landesbehörden der Geschäftsbereiche Inneres und Justiz sowie der Staatskanzlei ab dem 15. Oktober 2013 bis zum 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt hatten, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornografischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird, und zugleich mitzuteilen, wann diese Personen jeweils auf welche Art und Weise Kenntnis erlangt haben".

Mit Schreiben vom 26. August 2014 an dessen Vorsitzende hat die Niedersächsische Staatskanzlei dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags ein Verzeichnis derjenigen Personen übermittelt, die bis zum 9.2.2014, 24.00 Uhr, entsprechende Kenntnis erlangt hatten. Die Beschlussfassung des Untersuchungsausschusses ist dabei so verstanden worden, dass die Benennung der Personen erfordert war, die bis zu dem genannten Stichtag über die in dem Beschluss genannten Kenntnisse verfügten.

Richter und sonstige Mitarbeiter des Amtsgerichts Hannover befinden sich nicht unter den mitgeteilten Personen, da die Staatsanwaltschaft Hannover bis zum Ablauf des 9.2.2014 nicht an das Amtsgericht Hannover herangetreten ist. Vielmehr ist dies erst am 10.2.2014 geschehen, als ein Durchsuchungsbeschluss für von dem Angeschuldigten Edathy genutzte Räumlichkeiten beantragt wurde.

Am 10. 2. 2014 wurden die Akten durch den Dezernenten, dem beim Amtsgericht Hannover zuständigen Ermittlungsrichter, persönlich übergeben. Der beantragte Durchsuchungsbeschluss erging noch am Vormittag desselben Tages unter dem Aktenzeichen 270 Gs 308/14. Ausgefertigt worden ist der Beschluss von einer Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Weitere Personen waren mit dem Vorgang nicht befasst. Der zuständige Ermittlungsrichter hat die Vorgänge vielmehr selbst transportiert und auch die Ausfertigung des Beschlusses persönlich überwacht. Der zuständige Abteilungsrichter ist am Nachmittag des 10.2.2014 durch den Ermittlungsrichter über das Verfahren informiert worden. Die Namen der insoweit beim Amtsgericht Hannover mit dem Vorgang befassten Personen sind dem Parlamentarischen Untersuchungs-ausschuss bereits mitgeteilt worden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Antwort ist zutreffend. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu Frage 2:
Im Rahmen der Bearbeitung des Beweisbeschlusses 18 (27) 9 des 2. Untersuchungs-ausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde seitens der Polizeidirektion Göttingen von sechs Polizeibeamten berichtet, die in der Polizei-inspektion Nienburg/Schaumburg dienstlich am 15.10.2013 Kenntnis über die (Vor-) Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten haben.
Es handelt sich dabei um den Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg sowie fünf Polizeibeamte des dortigen Zentralen Kriminaldienstes.

In dem Artikel („Wie viele Polizisten waren informiert?") der Zeitung Die Harke vom 19.02.2014 wird durch den Leiter der Polizeiinspektion korrekt dargestellt, dass „sieben Mitarbeiter" mit dem Fall befasst gewesen seien. Neben seiner eigenen Person und der des Leiters des Zentralen Kriminaldienstes waren dies vier Polizeibeamte des Fachkommissariates 1. Darüber hinaus wurde ein weiterer Mitarbeiter der Polizeiinspektion mit der Abklärung der Meldeverhältnisse betraut, dem aus Gründen der Geheimhaltung ausdrücklich kein Hintergrundwissen hierzu bekannt gemacht wurde.

Zu Frage 3:
Die Landesregierung hat keine Fehler im Zusammenhang mit der Liste festgestellt.

Edathy muss vor Gericht

18. November 2014. Wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathy war als Bundestagsabgeordneter im Februar zurückgetreten, wenige Tage, bevor die Ermittlungen öffentlich wurden.
Das Gericht teilte mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.
tagesschau

Kommentar von Sebastian Edathy auf seinen Facebook-Seiten: heute.de schreibt: "Außerdem sollen nach ZDF-Informationen nicht nur einige von Edathys E-Mail-Konten unwiderruflich gelöscht sein, sondern auch der Inhalt seiner Cloud." - "Cloud" habe ich nie benutzt, E-Mail-Konten nicht gelöscht, aber wenn`s der öffentlichen Hinrichtung dient...

Der Fall Edathy (XV): Die Harke der "Harke"

Zum Beginn der Serie

Freitag, 26. September 2014

Der Fall Edathy (XIII)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25. 9. 2014, Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion "Immunität eines Bundestagsabgeordneten wurde verletzt - Erkennt die Justizministerin einen Fehler an?" (TOP 11b)
Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover erließ das Amtsgericht Hannover am 10. Februar 2014 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohn- und Büroräume Sebastian Edathys. Diese wurden noch am gleichen Tage durchsucht. Wie sich das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 15. August 2014 äußerte, war Sebastian Edathy zu diesem Zeitpunkt noch Bundestagsabgeordneter der SPD und genoss den Schutz der Immunität nach Artikel 46 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Die Frage, ob die Wohn- und Büroräume unter Verletzung der Immunität durchsucht wurden, war bereits mehrfach Gegenstand der Beratung im Landtag. So wurde die Landesregierung in einer Dringlichen Anfrage zum Mai-Plenum des Landtages gefragt: „Wie lange genoss Sebastian Edathy als Bundestagsabgeordneter Immunität?"

Die Justizministerin bezog sich in ihrer Antwort am 15. Mai 2014 zunächst auf eine Bekanntmachung des Bundeswahlleiters im Bundesanzeiger vom 26. Februar 2014: „Abschließend kann die Frage, ob Immunität bestand - ja oder nein? -, über die Eintragung im Bundesanzeiger hinaus nicht beantwortet werden. Eine abweichende Mitteilung zu dem Thema liegt, wie gesagt, nicht vor."

Das Bundesverfassungsgericht bewertet in seinem Beschluss vom 15. August 2014 die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung am 10. Februar 2014, folgendermaßen:
„Daraus folgt für den vorliegenden Fall, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts vom 10. Februar 2014 unter Verletzung der an diesem Tag noch bestehenden Immunität des Beschwerdeführers erlassen worden ist und dass auch der Beschluss des Landgerichts vom 1. April 2014 Artikel 46 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG insoweit verletzt, als er den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts nicht korrigiert hat. Die Fachgerichte waren verpflichtet, den Erlass einer Durchsuchungsanordnung gegen einen Beschuldigten, der jedenfalls unmittelbar vor dem Erlass der maßgeblichen Beschlüsse noch Abgeordneter des Deutschen Bundestages gewesen war, auch im Hinblick auf das Verfolgungshindernis der Immunität zu überprüfen. Angesichts des unmissverständlichen Wortlauts der maßgeblichen Vorschriften - insbesondere des § 47 Abs. 3 Satz 1 BWahlG - war offenkundig, dass weder Verlautbarungen des Beschuldigten auf seiner Homepage und seines Verteidigers in einem Schriftsatz noch eine vom Gesetz nicht vorgesehene Feststellung des Bundestagspräsidenten konstitutive Bedeutung für den Zeitpunkt der Mandatsbeendigung haben konnten. Dies hätten die zuständigen Gerichte prüfen und erkennen müssen."

Die Justizministerin begrüßte in einer Pressemitteilung vom 29. August 2014 die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und teilte zur Frage der Zulässigkeit der Durchsuchung Folgendes mit: „Die seit Monaten im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich der angeblichen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungen im Februar können damit ad acta gelegt werden."

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
  1. Stimmt die Landesregierung dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu, wonach die Immunität Sebastian Edathys durch den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Hannover und den Beschluss des Landgerichtes Hannover verletzt wurde, oder warum spricht die Justizministerin in ihrer Pressemitteilung von einer „angeblichen" Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungen?

  2. Ist es Aufgabe der jeweiligen Justizministerin oder des jeweiligen Justizministers, die Immunität der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Niedersächsischen Landtages zu schützen und die ihr unterstellten Staatsanwaltschaften entsprechend zu beaufsichtigen?

  3. Hätten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Hannover am 10. Februar 2014 erkennen können und müssen, dass die ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände nicht ausreichten, um von einer Mandatsbeendigung ausgehen zu können?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Dringliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 28. Januar bejahte die Staatsanwaltschaft Hannover in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Celle einen Anfangsverdacht gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften. Die Staatsanwaltschaft entschied, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy einzuleiten.

Mit Schreiben vom 6. Februar wandte sich die Staatsanwaltschaft Hannover sodann an den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Sie zeigte in dem Schreiben die beabsichtigte Verfahrenseinleitung an.
Ebenfalls am 6. Februar erklärte Sebastian Edathy gegenüber einem Notar den Verzicht auf sein Bundestagsmandat. Die hierüber ausgefertigte Urkunde legte er am 7. Februar dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vor. Er machte den erklärten Mandatsverzicht am 8. Februar auf seiner Internet-Homepage öffentlich.

Durch Schreiben vom 10. Februar bestätigte der Präsident des Deutschen Bundestags gegenüber Sebastian Edathy dessen Verzicht auf seine Mitgliedschaft im Bundestag und teilte ihm mit, dass er mit Ablauf des 6. Februar aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden sei.

Am 10. Februar teilte Edathys Verteidiger der Staatsanwaltschaft Hannover mit, dass sein Mandant am Freitag zuvor sein Bundestagsmandat niedergelegt habe.
In Kenntnis des Mandatsverzichts beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover am selben Tag beim Amtsgericht Hannover einen Durchsuchungsbeschluss. Der erging antragsgemäß. Er wurde am selben Tag vollstreckt.
Das Landgericht Hannover verwarf am 1. April die Beschwerden des damaligen Beschuldigten Edathy gegen die vom Amtsgericht Hannover erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse - es waren insgesamt fünf.
Auf die Gegenvorstellung von Sebastian Edathy entschied das Landgericht Hannover am 28. Mai, dass mit Ablauf des 6. Februar keine Immunität des Beschuldigten nach Art. 46 Absatz 2 Grundgesetz mehr bestanden habe, die der Anordnung der Beschlüsse entgegenstünde.
Edathy legte Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich in dem Beschluss vom 15. August zu verschiedenen Rügen Edathys.
Zur Rüge der Verletzung der Immunität erklärte das Bundesverfassungsgericht, Edathy sei am 10. Februar noch Mitglied des Deutschen Bundestags gewesen.
Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover vom 10. Februar und der bestätigende Beschluss des Landgerichts Hannover sei unter Verletzung von Art. 46 Absatz 2 Grundgesetz zustande gekommen. Entscheidungserheblich war das letztlich aber nicht, weil Edathy die Rüge der Immunitätsverletzung in seinen Beschwerden nicht vorgebracht hatte. Das hätte er aber tun müssen.

Die weiteren Rügen, es habe kein Anfangsverdacht vorgelegen und die Durchsuchungen seien unverhältnismäßig gewesen, waren unbegründet. Die Ausführungen des Landgerichts zur Annahme eines Anfangsverdachts werden aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet. Auch hält das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung des Landgerichts, dass die angeordneten Durchsuchungen verhältnismäßig waren, für plausibel und nachvollziehbar.

Auch der Rüge, Edathy werde durch die Beschlagnahme seiner E-Mails und der Verkehrsdaten seiner Internetkommunikation in seinem Grundrecht aus Art. 10 Absatz 1 Grundgesetz verletzt, folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August hat Klarheit geschaffen zu bis dahin kontrovers diskutierten Rechtsfragen.
Hierzu gehört auch die Frage zur Dauer der Immunität des ehemaligen Abgeordneten Edathy. Die Landesregierung ist als vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird deshalb von der Landesregierung uneingeschränkt respektiert und befolgt.

Zu Frage 2:
Ja.

Zu Frage 3:
Mit dem Beschluss vom 15. August hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte fehlerhaft war. Damit reichten die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Umstände aus Rechtsgründen nicht aus, um von einer Mandatsbeendigung bereits am 10. Februar auszugehen.
Mein Haus trägt dafür Sorge, dass in der niedersächsischen Justiz auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Klarheit bei der Handhabe in Fällen des Mandatsverzichts von Abgeordneten besteht.

Der Fall Edathy (XIV): Kleine Anfrage im niedersächsischen Landtag

Donnerstag, 15. Mai 2014

Der Fall Edathy (VII)

Landtags-Rede
Dringliche Anfrage - Vertuscht die Landesregierung Ermittlungpannen im Fall Edathy?
Sitzung am 15. Mai 2014 Top 20 b

Die Landesregierung hat das Hohe Haus bereits mehrfach ausführlich über das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften unterrichtet.

In der Plenarsitzung im Februar war das Ermittlungsverfahren Gegenstand einer Aktuellen Stunde sowie von zwei Dringlichen Anfragen. Darüber hinaus wurde der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen durch mich selbst, durch meinen Staatssekretär sowie zuletzt in der vergangenen Woche durch den zuständigen Abteilungsleiter im Justizministerium zum jeweiligen Stand des Ermittlungsverfahrens sowie zu Einzelfragen unterrichtet.

Nun gibt es einen neuen Sachverhalt: Am Nachmittag des vergangenen Freitags, dem 9. Mai, wandte sich der Verteidiger des Herrn Edathy an das Justizministerium mit einer Mitteilung. Er habe erfahren, dass der Mandatsverzicht seines Mandanten nicht schon am 7. Februar - wie bislang angenommen - wirksam geworden sei. Der Mandatsverzicht sei erst mit Ablauf des 10. Februar 2014 wirksam geworden.

Das Schreiben gab der Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Noll, zugleich an die Presse weiter.
Der neue Sachverhalt ist Gegenstand Ihrer Anfrage, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, und hieran knüpfen sich Ihre Fragen.

Zu Frage 1:
Die Durchsuchungen der Geschäfts- und Privaträume des Beschuldigten Edathy am 10. Februar 2014 beruhen auf Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Hannover vom selben Tag.
Diese Beschlüsse hat der Beschuldigte Edathy mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angegriffen. Das Landgericht Hannover hat am 1. April 2014 die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hannover bestätigt.

Gegen diese Entscheidung hat Herr Edathy - Presseberichten zufolge - Anfang Mai Verfassungsbeschwerde erhoben. Er soll nach Presseberichten argumentieren, das Amtsgericht Hannover habe zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen.

Es gibt bislang keine verfassungsgerichtliche Entscheidung zur Frage, welche Tatsachen vorliegen müssen, um einen Anfangsverdacht für den Besitz kinderpornographischer Bilder zu begründen. Die Landesregierung ist auch nicht berufen, anstelle des Bundesverfassungsgerichts hierzu eine rechtsverbindliche Einschätzung abzugeben.

Und nun stellt sich die neue Frage, ob die Durchsuchungen jedenfalls dann rechtswidrig waren, wenn der Beschuldigte Edathy am 10. Februar 2014 noch Abgeordneter war.

Während der Dauer ihres Mandats genießen Abgeordnete des Deutschen Bundestages nach Artikel 46 des Grundgesetzes Immunität. Sie können, soweit der Immunitätsschutz reicht, ohne Genehmigung des Deutschen Bundestages strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Im Strafverfahren bildet die Immunität deshalb ein Verfahrenshindernis.

Die Immunität endet unter anderem dann, wenn der Abgeordnete aus dem Parlament ausscheidet. Etwa durch Verzicht auf das Mandat. Im Falle eines Verzichts auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erlischt das Mandat mit der Entscheidung des Bundestagspräsidenten. Die ergeht in der Form einer Bestätigung der Verzichtserklärung. So sieht es das Bundeswahlgesetz vor.

Das Ausscheiden des Abgeordneten aus dem Bundestag wird sodann im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Der Bundeswahlleiter hat im Bundesanzeiger vom 26. Februar 2014 bekannt gegeben, dass der Abgeordnete Edathy mit Ablauf des 6. Februar 2014 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden ist.

Von dieser amtlichen Bekanntmachung geht die Landesregierung auch aus Respekt vor dem Präsidenten des Bundestags aus. Auf dessen Mitteilung muss die Eintragung beruhen.
Ist diese amtliche Bekanntmachung richtig, stellt sich mit Blick auf die Immunität des Sebastian Edathy die Frage der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen nicht.

Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung abschließend zu bewerten, ob die amtliche Bekanntmachung inhaltlich richtig oder falsch ist. Eine Bestätigung des Bundestagspräsidenten über einen anderen Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Edathy liegt bislang nicht vor.

Eine Bemerkung erlauben Sie mir noch: Wir interessieren uns doch alle für die Frage, ob mögliche Erkenntnisse aus den Durchsuchungen am 10. Februar im Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verwertbar sind. Auch dann, wenn Sebastian Edathy an diesem Tag noch Abgeordneter gewesen sein sollte. -- Ja, sie sind verwertbar, wenn man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt.

Etwas anderes gälte nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft vorsätzlich die Immunität eines Abgeordneten verletzt hätte. Aber dafür gibt es, meine Damen und Herren, nicht die geringsten Anhaltspunkte! -- Es war der Beschuldigte selbst, der seinen Verzicht auf das Bundestagsmandat mit Wirkung zum 7. Februar 2014 öffentlich gemacht hatte.

Im Übrigen beruhen die weiteren Durchsuchungen und Sicherungsmaßnahmen nach dem 10. Februar, auch die im Deutschen Bundestag selbst, auf Durchsuchungsbeschlüssen, die nach dem 10. Februar beantragt worden sind. All diese Maßnahmen werden von der Frage „Immunität ja oder nein" nicht berührt.

Zu den Fragen 2 und 3:
Die Klärung der Immunitätsfrage hängt von der Wirksamkeit und inhaltlichen Richtigkeit der amtlichen Bekanntmachung des Bundeswahlleiters im Bundesanzeiger ab. Diese Frage ist Gegenstand der Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Fachabteilung meines Hauses.

Auf dieser Grundlage kann bislang nicht von wesentlichen Versäumnissen der Staatsanwaltschaft gesprochen werden.

Edathy (VIII): Mein Name steht auf der gleichen Liste?

Donnerstag, 13. März 2014

Der Fall Edathy (V)

Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums

12. März 2014. Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat heute (Mittwoch) den Innenausschuss des Deutschen Bundestages über das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy unterrichtet. Sie wurde begleitet vom Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Dr. Frank Lüttig, und dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hannover, Dr. Jörg Fröhlich. Die Unterrichtung fand in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Inhalt der Unterrichtung war im Wesentlichen der Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, wie ihn die Ministerin dem Niedersächsischen Landtag in der Plenarsitzung vom 27. Februar 2014 dargestellt hat.

Nach der Unterrichtung äußerte sich Niewisch-Lennartz gegenüber der Presse:

„Mir war es wichtig im Ausschuss klarzustellen: Die Kritik an der Staatsanwaltschaft ist maßlos überzogen; es gibt keine Anhaltspunkte für schwere Ermittlungsfehler. Eine politische Einflussnahme auf das Verfahren lehne ich ausdrücklich ab.

Jede Staatsanwaltschaft muss effektiv ermitteln, und sie muss dabei die Rechte des Beschuldigten wahren. Diese Arbeit musste die Staatsanwaltschaft Hannover hier unter erschwerten Bedingungen leisten. Denn weite Teile des Sachverhalts sind frühzeitig und ohne ihr Zutun in die Öffentlichkeit gelangt. Die Justiz hatte und hat gerade unter solchen Bedingungen schwierige Abwägungsentscheidungen zu treffen. Dafür braucht sie Raum, und den müssen wir ihr zugestehen. Sonst kann sie nicht arbeiten."

Anmerkungen
13. März 2014 (tj). Gestern hat die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz von den Grünen den Gang nach Kann-Hossa angetreten. Nach Berlin mitgenommen wurde sie von Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich aus Hannover und von Generalstaatsanwalt Frank Lüttig aus Celle. Vor dem Innenausschuss erkannte die Ministerin pflichtgemäß keine “eklatanten” Fehler ihrer Vorgesetzten, bei der anschließenden Flucht sah die Ministerin wieder reichlich mitgenommen aus. Fröhlich und Lüttig aber nicht. Die hatten Niewisch-Lennartz in die Mitte genommen, sonst wäre sie bei zufälligen Begegnungen mit Journalisten möglicherweise doch noch umgefallen. Nach Hannover zurückgekehrt, wurde die Ministerin in ihr Büro gebracht, wo sie sogleich weitere Texte von Fröhlich und Lüttig auswendig lernt, die sie vor dem Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtages intus haben müsste, falls der Oberstaatsanwalt und der Generalstaatsanwalt einen solchen Ausschuss genehmigen.

Der Fall Edathy (I)

Der Fall Edathy (VI): Leserbeiräte für Schnellverfahren

Donnerstag, 13. Februar 2014

Der Fall Edathy (II)

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy (Pressestatement)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie Aufklärung darüber haben wollen, welchen Stand die Ermittlungen in Sachen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy haben. Glauben Sie mir: mir geht es nicht anders.

Ermittlungen haben aber selten blitzschnelle Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft Hannover wertet gegenwärtig die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen aus. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Daher vermag ich Sie - zu meinem Bedauern - über den Sachstand nicht konkreter zu unterrichten. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Ergebnisse aus laufenden Ermittlungsverfahren bekannt zu geben - sie darf dies auch nicht. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft Hannover, dies zu tun, sobald Ergebnisse vorliegen. Ich habe keinen Zweifel, dass dies geschehen wird.

Für mich und genauso für die Staatsanwaltschaft gilt: wir respektieren die Unschuldsvermutung, die für Herrn Edathy streitet.

Soweit an mich die Behauptung herangetragen wird, es seien Teile der Akte an die Öffentlichkeit bzw. an Sie - die Medien - gelangt, wird dies in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einbezogen. Glauben Sie mir: Ich werde jeden Nachdruck aufwenden, um hier zu Aufklärungsergebnissen zu kommen. Ich werde mir laufend berichten lassen und Sie informieren, sobald mir weitere verlässliche Erkenntnisse vorliegen.

Soweit Fragen zur strafrechtlichen Einordnung der behaupteten Informationen vom ehemaligen Innenminister Friedrich an den damaligen Abgeordneten Gabriel gestellt werden, wird dieser Vorgang von der Staatsanwaltschaft Hannover strafrechtlich bewertet. Eine Entscheidung über die Einleitung eines formellen Verfahrens ist noch nicht getroffen worden. Auch darüber werden Sie - sobald berichtsfähige Informationen vorliegen - unterrichtet werden.

Die Entscheidungen über die Durchsuchungen wurden durch Richter in richterlicher Unabhängigkeit getroffen. Sie wissen alle, dass sich eine Kommentierung von mir aus diesem Grund verbietet.

Die Staatskanzlei wurde durch den Staatssekretär am Montag allgemein über das Verfahren informiert, da mit Presseanfragen zu rechnen war. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass auch Herr Edathy bereits Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren hatte.

Behauptung von Jörg Fröhlich dementiert

Strafrechtlerin: Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover verfassungs- und rechtswidrig

Montag, 28. Oktober 2013

Staatsanwaltschaft wird fröhlich

Justizministerin verschweigt alle Skandale

Soeben hat mich eine Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums erreicht. Meine Kommentare dazu in kursiver Schrift.

„Ein bedeutsames Ereignis für die Hannoveraner Justiz führt uns heute zusammen", so die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zu Beginn der heutigen Feierstunde im Gebäude des Landgerichts Hannover anlässlich der offiziellen Amtseinführung der neuen Behördenleitung bei der Staatsanwaltschaft Hannover.

Eine Hannoveraner Justiz gibt es nicht, weil es das Adjektiv Hannoveraner nicht gibt. Heißen müsste es "für die Justiz von Hannover", "für die hannoversche Justiz" oder "für die hannöversche Justiz". 

Eingangs verabschiedete die Ministerin Manfred Wendt: „Mit Herrn Wendt geht ein herausragender Staatsanwalt und eine exzellente Führungskraft.", so die Ministerin. „Nachdem Ihr Bildungsweg als Ausnahmeerscheinung auffiel, entschieden Sie sich glücklicherweise für eine Bewerbung in der Niedersächsischen Justiz. Ihre weit überdurchschnittliche Qualifikation zeigte schon damals Ihre besondere Eignung und Sie gehörten zu den besten Nachwuchskräften des gesamten Bezirks." Niewisch-Lennartz weiter: „Sie haben fast 15 Jahre die Staatsanwaltschaft Hannover geprägt. Ihrem Nachfolger haben Sie ein gut bestelltes Haus übergeben. Verbunden mit dem ausdrücklichen Dank der Niedersächsischen Landesregierung für Ihre berufliche Lebensleistung wünsche ich Ihnen persönlich für Ihren Ruhestand Wohlergehen, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit für Ihren weiteren Lebensweg."

Da gilt das gebrochene Wort. Die Ministerin verschweigt Skandale und verschleppte Verfahren. Wie schlampig die Staatsanwaltschaft von Hannover während der Amtszeit von Manfred Wendt gearbeitet hat, weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich bleibe dabei: Manfred Wendt hat mich belogen. Ich habe die Justizministerin um eine Stellungnahme gebeten. Anke Niewisch-Lennartz antwortete nicht. 

Anschließend führte die Ministerin den Nachfolger Dr. Jörg Fröhlich als neuen Chef der Staatsanwaltschaft Hannover in sein Amt ein.

Niewisch-Lennartz: „Dr. Fröhlich bewies schon als Haftrichter überzeugend seinen unermüdlichen Einsatzwillen. Seine ausgesprochene Fähigkeit zur Zusammenarbeit ist seitens der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie von Anwälten sehr gelobt worden. Als Koordinator in Sicherheitsfragen anlässlich der Fußball-WM 2006 organisierten Sie eine norddeutsche Justizsicherheitskonferenz, später die Staatsanwaltstage aller Niedersächsischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover stehen Sie nun vor weiteren großen Herausforderungen. Sicher werden Sie als Marathonläufer ausreichend Ausdauervermögen mitbringen, um auch diesen neuen Weg sicher und vorbildlich zu beschreiten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre neue Aufgabe bei der Leitung der Staatsanwaltschaft Hannover."

Schlechter kann es nicht mehr werden. Der Vorgänger von Dr. Jörg Fröhlich hat nicht einmal Fußstapfen hinterlassen. 

Viten:
Dr. Jörg Fröhlich, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover, 53 Jahre, geb. 1960 in Hannover, verheiratet, 3 Kinder
Studium der Rechtswissenschaften in Münster
1991 - 1994 Richter auf Probe
1994 - 1999 Richter am Amtsgericht bei dem Amtsgericht Hannover
1999 - 2000 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg
2000 - 2011 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
2011 - 2012 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
seit 2012 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden

Manfred Wendt, Leitender Oberstaatsanwalt a.D. bei der Staatsanwaltschaft Hannover, 60 Jahre, geb. 1953 in Duderstadt, verheiratet
Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
1983 - 1987 Richter auf Probe
1987 - 1993 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Göttingen
1993 - 1998 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
seit 1998 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover