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Donnerstag, 4. April 2024

Themenübersicht

Die Fassade trügt: Das Haus der Staatsanwälte.
Foto: Heinz-Peter Tjaden





















Alles nur Zufall?
Staatsanwaltschaft zum Gericht getragen

Flottes Landeskriminalamt
Sofort Anruf nach Strafantrag

Nur google
Suchmaschine bing findet Verleumdungen spitze
 
Der doppelte Oberstaatsanwalt
Gratuliert einer zwielichtigen Einrichtung

Ein Bekannter berichtet
Bettina Wulff und das flotte Schwarze

Nirgendwo Robert Redford
Staatsanwälte spenden nicht
Groteske
Dario Fo hätte wohl einige Fragen gestellt
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Lehrer betatscht Schüler
Für Staatsanwaltschaft bedeutungslos
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Dürfen die das publik machen?
Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft
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Billige Justiz
Deutsches Recht ist preiswert
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Pilotprojekt
Innenministerium testet private IT-Polizei
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Elf Messerstiche reichen nicht
Mord ist gar nicht so einfach
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Schön formuliert
Unbekannte Ursachen gelingen immer häufiger
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Der Fehler
Jetzt haben sie die Bettina
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Kein Sommerloch
Ermittlungen im Neuen Rathaus
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Interview mit "Bild" Hannover
Einspruch, Frau Justizministerin!
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Justiz im Zwielicht
Hannover Connection 2.0
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Martin in der Sickergrube?
Hannover 96 soll ein "Justizfall" sein
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Irre Klinik
Ein Arzt mit harmlosen Erkrankungen
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Deutscher Journalistenverband
Staatsanwaltschaft Hannover "in schlechtem Licht"
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Erst mein Krimi
Dann der Justizirrtum
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Briefverkehr
Mit dem niedersächsischen Justizministerium
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Darauf einen Winterkorn
Weil der nichts weiß
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"Dich kriegen wir noch"
Hahnenkämpfe der Staatsanwaltschaften
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Festnahme nach 24 Jahren
Ehefrau in Fass eingeschweißt
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Die Maria-Jagd
Beweise sind eher zweitrangig
Hier lesen-nicht wundern 

Von Staatsanwälten belogen
Von anonymen bloggern verfolgt
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Seltsames Verfahren
Nicht vorhandene Beleidigungen 
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Vinzenzkrankenhaus Hannover
Generalstaatsanwaltschaft stellt Verfahren ein/Anwalt vergisst OP 
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Straftaten der Justiz im Fall Wulff und Edathy
Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage
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Zwei Worte - ein Krimi

Staatsanwaltschaft Hannover
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Der Fall Edathy
Ermittlungsverfahren gegen Hartmann eingestellt    
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Warum lügen sie?

Bericht auf Basis einer vernichteten Akte?
Unglaubliche Vorgänge

Nur ein Wendt

Der ist es aber nicht gewesen
Staatsanwalt Türkay drückt sich um Antwort

Tatsächlich vorhanden

Ein Staatsanwalt mit Namen Türkay
Kripo Garbsen ruft zurück

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Staub drauf?

Rechtsanwaltsgehilfin aus Wilhelmshaven sucht meine Akte

25. Oktober 2012 - Hoffentlich staubt es nicht zu sehr: Eine Rechtsanwaltsgehilfin aus Wilhelmshaven macht sich nun im Archiv ihrer Kanzlei auf die Suche nach meiner Akte. Die stammt aus dem März 2006. Damals bin ich in anderer Sache von einem Anwalt dieser Kanzlei vertreten worden. Irgendwann erzählte ich ihm, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover mich wohl vergessen hatte. Das machte ihn hellhörig, er sagte: "Ich werde Ihre Akte anfordern."

Einige Wochen später rief er mich an und teilte mir mit, dass die Akte nunmehr eingetroffen sei. Ich antwortete: "Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich inzwischen angeklagt. Die sind wohl wach geworden, weil Sie meine Akte angefordert haben."

"Obwohl ich noch gar keine Akteneinsicht hatte?" war eine Frage meines Anwaltes, die ich auch nicht beantworten konnte. Dann fragte er mich, ob er mich vertreten solle. Das sei nicht nötig, sagte ich, dafür sei die Klageschrift der Staatsanwaltschaft von Hannover zu lächerlich. Er bot mir an: "Bevor ich die Akte zurückschicke, mache ich Kopien, wenn Sie diese Kopien bezahlen." Ich stimmte zu. Seither sind die Kopien irgendwo im Archiv dieser Kanzlei.

Da ich inzwischen den Eindruck habe, dass mich beispielsweise das Justizministerium von Niedersachsen nicht verstehen will, wenn ich mich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover beschwere und auch schon behauptet hat, ich sei an der Verschleppung des Verfahrens schuld, könnten diese Kopien noch wichtig werden.

Eingeschaltet habe ich im Laufe der Zeit drei Anwälte. Der erste stammte aus Burgdorf bei Hannover, wo am 3. November 2003 meine Wohnung von der Kripo Garbsen in aller Herrgottsfrühe gewaltsam betreten wurde, eine Anwältin aus Hannover, die dem Geschehen machtlos gegenüberstand und die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht einmal in Wallung bringen konnte, als jemand im Netz den Link "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" gesetzt hatte, und jener Wilhelmshavener Anwalt, der meine Akte erst bekam, als ich bereits angeklagt worden war.

Deshalb erschien ich vor dem Amtsgericht in Burgdorf und vor dem Landgericht in Hildesheim ohne Anwalt. Immer noch im Ohr habe ich die Ankündigung des Burgdorfer Anwaltes, er werde sich mit einem CDU-Ratsherrn, der in seinem Magazin öffentlich über mich herzog, nicht anlegen. Diese Artikel habe ich damals regelmäßig kopiert und an die Staatsanwaltschaft von Hannover geschickt. Eine Reaktion gab es nicht.

NZS 3744 Js 59979/03
Petition 4-17-07-3001-0222-77

Emsig in Burgdorf

Dubiose Rolle des niedersächsischen Justizministeriums

27. Oktober 2012 - Da mich die Staatsanwaltschaft von Hannover schmoren ließ und jeden Hinweis auf eine gegen mich laufende Verleumdungskampagne ignorierte, wendete ich mich in regelmäßigen Abständen an das Justizministerium von Niedersachsen, das mir ebenso regelmäßig eine Überprüfung versprach, für die der Oberstaatsanwalt zuständig sei, der meine Akte anfordern werde.

Siehe Bilder 14 bis 16 in diesem Bilderbogen

Doch eine Antwort bekam ich nie. In der Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover, die nun in meinem Besitz ist und die lückenlos durchnummeriert wurde, gibt es auch keinen einzigen Hinweis darauf, dass eine solche Überprüfung jemals stattgefunden hat. Auch meine Schreiben an das Justizministerium von Niedersachsen finde ich nicht. Dafür kann es eigentlich nur zwei Erklärungen geben: Entweder hat das Justizministerium von Niedersachsen meine Beschwerden nicht weitergeleitet oder die Staatsanwaltschaft von Hannover hat sie verschwinden lassen.

Dubiose Rolle des niedersächsischen Justizministeriums

Flugblätter zu diesem Thema


Wohin mit meinen Computern?

8. März 2004: Die Untersuchung meiner beiden Computer, der CD´s und eines kleinen Notizbuches ist abgeschlossen. Die Kripo Garbsen teilt der Staatsanwaltschaft von Hannover ihre Erkenntnisse mit. Die Zusammenfassung lautet: “Es konnten keine konkreten Hinweise auf die Erstellung der Homepage des Beschuldigten erlangt werden, da die Homepage nicht mehr existent ist und somit ein Abgleich von aufgefundenen Dateien mit der Original-Homepage nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus konnten verschiedene Hinweise auf das Bestehen von Webseiten erlangt werden, die mit dem Beschuldigten in Verbindung gebracht werden könnten. Hinweise auf ein Verbreiten von pornografischen Schriften oder sexuellem Missbrauch konnten nicht erlangt werden.” Dafür ausgewertet worden sind auch alle mails, die ich verschickt habe.

Weiterhin wurden meine beiden Computer bei der Kripo in Garbsen gelagert, die der Staatsanwaltschaft von Hannover bereits mitgeteilt hatte, dass sie dafür gar keinen Platz habe. Eigentlich hätte nun das Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen, denn alle Vorwürfe waren in sich zusammengebrochen. Dazu merkte die Kripo von Garbsen noch an, dass meine Anwältin telefonisch über das Ergebnis informiert worden sei.

TjadennIV




Sonntag, 27. Mai 2012

Wie bei Clausthaler

Verfassungsbeschwerde verschwunden - kann ja mal vorkommen...

"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).

Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.

In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.

Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.

Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.

Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?

Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...

Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.

Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."

Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.

P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident antworten auf diesen Beitrag.

Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover



Dienstag, 1. Mai 2012

Verfassungsbeschwerde

Verschwindet ebenfalls im Bermuda-Dreieck

Meine Geschichte bewegt sich in irgendeinem Bermuda-Dreieck, in dem sogar eine Verfassungsbeschwerde verschwunden ist. Da die Staatsanwaltschaft Hannover "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig geblieben war" (Landgericht Hildesheim im September 2006 in einem Einstellungsbeschluss), wendete ich mich erst einmal an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch nur knapp drei Jahre benötigte, um mir mitzuteilen, dass man nicht zuständig sei, weil ich in Deutschland noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Fiel mir das Bundesverfassungsgericht ein. Das bekam von mir am 15. Dezember 2009 eine Verfassungsbeschwerde wegen der "unerfindlichen Untätigkeit" der hannoverschen Staatsanwaltschaft.

Wie das mit einer Verfassungsbeschwerde läuft, steht in einem Merkblatt. Allerdings wehre ich mich nicht gegen ein bestimmtes Verhalten einer Behörde, sondern gegen ein Nichtverhalten, also gegen die Verschleppung eines Verfahrens, die nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch gegen europäisches Recht verstößt. Mit meinen Protesten gegen diese Untätigkeit bin ich weder beim niedersächsischen Justizministerium noch bei der Generalstaatsanwaltschaft durchgedrungen. Sie taten ebenfalls nichts, dewegen wurden der Staatsanwaltschaft von Hannover in Hildesheim die Leviten gelesen. Der Vorsitzende Richter hielt dem Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Standpauke.

Und wer liest nun dem Bundesverfassungsgericht die Leviten, weil ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meine Verfassungsbeschwerde bekommen habe?

Fax an das Bundesverfassungsgericht vom 1. Mai 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach fast drei Jahren Warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das mich schließlich an das Bundesverfassungsgericht verwies, habe ich am 15. Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei geht es um die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich, die im September 2006 vom Hildesheimer Landgericht gerügt worden ist.

Bis heute ist mir weder der Eingang meiner Beschwerde bestätigt worden noch gab es eine Entscheidung. Deswegen frage ich Sie nach dem Verbleib meines Schriftsatzes, der seit einigen Monaten auch der Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen bekannt ist.
Sie können meine Verfassungsbeschwerde auch im Internet unter http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com nachlesen.

Eine Kopie meines Faxes bekommt Bundespräsident Joachim Gauck, der mit mir die Auffassung teilen dürfte, dass niemand das Recht hat, mich seit dem 3. November 2003 von Pontius zu Pilatus zu schicken. Zwischenzeitlich haben sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages gegenseitig die Zuständigkeits-Bälle zugeworfen, bis ich mich gefragt habe, warum jemand, der wegen dieser leidigen Geschichte drei Jobs verloren hat, verhöhnt werden soll. Auch diese Schreiben habe ich im Internet dokumentiert.

Immer wieder von Pontius zu Pilatus

Dienstag, 22. November 2011

Das Opfer ist schuld (III)

23. November 2011
Petitionsausschuss des Bundestages leitet Prüfung ein

Beim niedersächsischen Landtag, beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft von Hannover bin ich mit meinen Eingaben auf Grund gelaufen. Also habe ich mich wieder an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der sich bislang für nicht zuständig erklärt hat. Heute bekam ich diese Antwort:

"Betr.: Staatsanwaltschaften, Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011, Ihre Online-Petition vom 18. 10. 2011 und Ihre e-mail 19. 10. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

aufgrund Ihres weiteren Schreibens habe ich nunmehr eine Prüfung eingeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reuther."

Darauf habe ich erwidert:

"Sehr geehrter Herr Reuther,

Pet. 4-17-07-3001-022277,

ich lasse Ihnen weitere Dokumente zukommen. Wie Sie wissen, sind am 3. November 2003 in Burgdorf meine beiden Computer, fünf Disketten, 28 CD-Rom und ein kleines Notizbuch beschlagnahmt worden.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover rührte sich nicht einmal, als meine Anwältin am 21. September 2004 der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass ein Unbekannter auf meinen Internet-Seiten einen Link mit dem Titel "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" eingerichtet hatte.

Am gleichen Tage teilte mir die Kripo von Garbsen mit, dass ich bei der Polizeinspektion Hannover-Land einen meiner beiden beschlagnahmten Computer wieder abholen könne. Ich bat die Kripo daraufhin, man möge den Computer zum Polizeirevier von Burgdorf bringen. Dort werde er von einem Bekannten abgeholt.

So geschah es. Die Polizei händigte meinem Bekannten den Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Rom und das kleine Notizbuch aus, weil nichts Tatrelevantes gefunden worden war.

Und was führte die Staatsanwaltschaft Hannover am 23. Februar 2006 in ihrer Anklageschrift (NZS 3744 Js 59979/03) als Beweismittel auf? Meinen zweiten beschlagnahmten Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Roms und das kleine Notizbuch! Von der Datei, die sich auf diesem Computer befand, gab es eine Schwarzweiß-Kopie in Passfoto-Größe. Dazu merkte das Hildesheimer Landgericht am 20. Juli 2006 an: "Ich gehe davon aus, dass die Person älter als 14 Jahre ist. Jedenfalls lässt sich - auch aufgrund der schlechten Qualität der Ablichtung - nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Person unter 14 Jahre alt ist."

Ergo: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich ohne jedes Beweismittel angeklagt, das Verfahren über zwei Jahre verschleppt...

Donnerstag, 3. November 2011

Opfer ist schuld

3. November 2011
Mit welchem Fall beschäftigt sich der Niedersächsische Landtag?

Präsident des Niedersächsischen Landtages
Herrn Rasche
Postfach 4407

30044 Hannover

Ihr Zeichen II/73-02416/01/16
Eingabe-Nr. 02416/01/16
Bundestag Pet-ID 25249

Sehr geehrter Herr Rasche,

Prolog

Heute vor acht Jahren, 7 Uhr morgens in Burgdorf: Eine Frau und ein Mann stehen vor meinem Bett, geben sich als Kripobeamte aus, werfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor. Mit dabei sind zwei städtische Zeugen. Meine Wohnung wird durchsucht, beschlagnahmt werden meine beiden Computer und CD´s mit Bildbearbeitungsprogrammen und mit Fotos von Kinderfesten, die wir in Burgdorf organisiert haben.

In den nächsten Tagen geht unser Verein “Hilfe für Kinder in Burgdorf” den Bach hinunter, das von uns geplante achte Kinderfest fällt aus. Die Kripo von Garbsen rückt Dateien, die ich auf einem meiner Computer für eine am 1. November 2003 gegründete Zeitung gespeichert habe, nicht heraus.

Aus der Presse erfahre ich Neuigkeiten über meinen Fall, meine Anwältin protestiert dagegen bei der Staatsanwaltschaft in Hannover, denn sie hat immer noch keine Akteneinsicht bekommen. Nach einem halben Jahr hat sie die Akte, nimmt Stellung. Es geht um eine Datei an drei Stellen eines meiner beiden Computer.

Da sich bis zum 3. November 2004 nichts weiter getan hat, wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht mir eine Stellungnahme. Die bekomme ich nicht.

Die Kripo von Garbsen gibt mir einen meiner beiden Computer zurück, dazu die beschlagnahmten CD´s. Begründung: “Nichts Tatrelevantes drauf.”

Erscheint ein weiterer Bericht über meinen Fall, leite ich den an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter. Reagiert wird nicht.

Auch am zweiten Jahrestag der Computerbeschlagnahme wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht eine Stellungnahme. Bekomme ich nicht.

Dann schalte ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven ein, der verlangt Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft von Hannover klagt mich an, bevor mein Anwalt die Akte hat. Als Beweismittel führt die Staatsanwaltschaft von Hannover die CD´s auf, die ich längst wiederhabe, weil nichts Tatrelevantes drauf ist.

Gründonnerstag 2006 werde ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus “tatsächlichen Gründen” freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover legt Berufung ein, wird vom Landgericht Hildesheim zur Rücknahme der Berufung aufgefordert. Das Oberlandesgericht von Celle entscheidet, dass die Berufung nicht abgelehnt werden könne, weil mir nichts Gravierendes vorgeworfen wird. Zu rechnen sei allenfalls mit einem Bußgeld.

Das Hildesheimer Landgericht stellt Ende September 2006 das Verfahren ein, kritisiert die lange Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover und stellt fest: Die Datei, um die es geht, ist gar nicht kinderpornografisch...Man hätte mich also nie anklagen dürfen.

Ich schalte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Wieder vergehen drei Jahre, bis sich der Gerichtshof für nicht zuständig erklärt.

Aus dem Internet erfahre ich, dass die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen ist. Ich schildere ihr meinen Fall. Sie antwortet, dass sie mein Schreiben an das niedersächsische Justizministerium weiterleiten werde. Das sei die Fachaufsicht für die Staatsanwaltschaft Hannover. Wir schreiben den 8. November 2010.

Ihre Antwort

Mit Datum vom 1. November 2011 teilen Sie mir mit, der Landtag könne sich nicht für mich verwenden, Grundlage sei “die Mitteilung des Justizministeriums in der Stellungnahme zu Ihrer Eingabe” gewesen, dass sich “Verzögerungen in der Bearbeitung des Vorgangs” ergeben hätten, weil sich die Staatsanwaltschaft Hannover zu oft mit meinem Fall beschäftigen musste.

Welchen Vorgang meinen Sie bzw. das Justizministerium? Die Beschlagnahme meiner Computer? Kann nicht sein. Denn da ist die Staatsanwaltschaft Hannover nach Einschätzung des Hildesheimer Landgerichtes viel zu lange untätig gewesen. Auch jährliche Erinnerungen können wohl kaum als Eingabeflut bewertet werden. Außerdem hat sich das Justizministerium nie um meine Beschwerden gekümmert. Sonst hätte ich doch wohl die versprochenen Stellungnahmen bekommen....

Meinen Sie also den Vorgang, der mit der Weiterleitung meines Schreibens an die Gattin des niedersächsischen Ministerpräsidenten entstanden ist? Hat sich Dunja McAllister geirrt, als sie meinte, diese Weiterleitung könne nützlich sein?

Dann schreiben Sie noch: “Zum anderen hat der Landtag bekanntlich aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen oder gar abzuändern.” Habe ich etwa gegen meinen Freispruch oder gegen die Einstellung des Verfahrens protestiert? Welche gerichtlichen Entscheidungen meinen Sie also in meinem Fall?


Ich habe mich erneut an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der bekanntermaßen der Auffassung gewesen ist, der Niedersächsische Landtag sei zuständig. Irren sich in meiner Sache etwa alle? Jeder, der mir irgendwie helfen will, läuft auf?

Vor langer Zeit habe ich mich auch an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Man ahnt, was geschehen ist: nichts. Ich habe bis heute nicht einmal eine Bestätigung, dass meine Verfassungsbeschwerde eingegangen ist...

Opfer ist schuld (II) 

Freitag, 14. Januar 2011

Danke!

Der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, hat aber einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren: denn nur dann kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. 2. 1981, VII R 86/78,  BFHE 133, 1, 2, BStBl II 1981, 493 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 1. 1957  - 1 BvR 253/56 BVerfGE 6, 32, 44).

30. Dezember 2010
An alle Faxabsender

Auch heute hat mir jemand mitgeteilt, dass er das hier veröffentlichte Fax an Dunja McAllister, Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe und Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, abgeschickt habe. Dafür herzlichen Dank!

Nicht nur laut gebrochenem Versprechen der Staatsanwaltschaft von Hannover, sondern auch nach meinem Dafürhalten steht mir eine Entschädigung zu. Denn: Beschlagnahmt worden sind am 3. November 2003 meine beiden Computer. Auf der Festplatte des einen Computers wurde gar nichts gefunden, auf der Festplatte des zweiten Computers eine einzige Datei, die angeblich kinderpornografisch war (Das Landgericht von Hildesheim stellte fast drei Jahre später fest, dass dies nicht stimmte.)

Den Untersuchungsbericht der Kripo von Garbsen bekam die Staatsanwaltschaft von Hannover im April 2004. Aufgrund dieses Berichtes hätte das Ermittlungsverfahren sofort wieder eingestellt werden müssen. Sagen alle Anwälte, die sich mit diesem Thema befassen.

Der Spuk endete aber erst im September 2006. Das Verfahren dauerte also 28 Monate länger. In dieser Zeit verkaufte ich meine Lebensversicherung und mein Auto, um über die Runden zu kommen. Vor der Wohnungsdurchsuchung habe ich als selbstständiger Redakteur zuletzt 2 650 Euro im Monat verdient. Ziehe ich davon die staatliche Unterstützung ab, die ich seit dem 1. Januar 2005 bekomme, ergibt sich ein monatlicher Verdienstausfall von rund 2 000 Euro. Die Entschädigung, die ich bekomme, könnte also bis 56 000 Euro hoch sein.

Ich warte auf ein Angebot!

14. Januar 2011
Bisher keine Reaktion

Auf die Faxe haben bis heute weder das niedersächsische Justizministerium noch Dunja McAllister reagiert.

Mittwoch, 17. November 2010

Sieben Jahre später (III)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
2. Fortsetzung

Als das Amtsgericht in Burgdorf und das Landgericht in Hildesheim ("völlig haltloser Vorwurf") den Fall zu den Akten gelegt hatten, schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Darüber berichtete ich am 25. Januar 2008 auf www.readers-edition.de - und zwar so:

“Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird (…)”, heißt es in Artikel 6 der seit über 50 Jahren geltenden Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Richtschnur ist für die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg. Zum letzten Mal geändert wurde diese Konvention vor knapp zehn Jahren, die 41 Richter sind nach eigenem Bekunden überlastet, weil die Zahl der Beschwerden sprunghaft gestiegen sei - von 5.979 im Jahre 1998 auf 13.858 im Jahre 2001.

Daraus folgt offenbar: Der Artikel 6, der für die Rechtsprechung der nationalen Gerichte gelten soll, gilt nicht mehr für den Menschengerichtshof, weil dieser zu Entscheidungen in einer “angemessenen Frist” nicht mehr in der Lage ist. Damit stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser Einrichtung.

Schleppender Kampf

Wie schleppend der Kampf um das Menschenrecht auf ein Verfahren in angemessener Frist werden kann, erfahre ich am eigenen Leib.

Da in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen mich bis zur Einstellung fast drei Jahre gedauert hat, da außerdem das Hildesheimer Landgericht mit Urteil vom 19. September 2006 Zweifel daran anmeldete, ob eine Anklage in meinem Fall überhaupt zulässig gewesen ist (Az. 13 Ns 3744 Js 59979/03), schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Dazu fehlte mir schließlich noch die schriftliche Abschrift des Hildesheimer Urteils. Eine Zeitlang war dieses Urteil angeblich verschwunden, gefunden wurde es von der Staatsanwaltschaft Hannover schließlich am 17. Juli 2007. Die Begründung für die lange Suche: “Der Einstellungsbeschluss befindet sich lediglich im Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hildesheim.”

Handschriftliche Änderungen

Dieser Beschluss machte auf mich einen merkwürdigen Eindruck, denn er wies elf handschriftliche Änderungen auf.

Aber dennoch: Endlich hatte ich alle Unterlagen zusammen für die Beschwerde in Straßburg, angelegt worden war dort die Akte schon am 16. März 2007.

Im November 2007 hakte ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach und erkundigte mich nach dem Stand der juristischen Dinge. Darauf bekam ich bis heute keine Antwort (Beschwerde Nummer 12487/07).

Inzwischen habe ich längst den 4. Jahrestag der Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland gefeiert, und ich frage mich, wie ich jetzt noch laut Artikel 41 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten “gerecht entschädigt” werden soll für den Verlust von drei Arbeitsplätzen in der Ermittlungszeit und für zweieinhalb Jahre als Hartz-IV-Empfänger…

Artikel Ende
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist inzwischen beendet. Man teilte mir in diesem Jahr mit, dass man für mich erst etwas tun könne, wenn ich in Deutschland alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte.

Montag, 15. November 2010

Hase und Igel

15. November 2010
Standard-Antworten

Da die Staatsanwaltschaft Hannover nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003 eine unglaubliche Schläfrigkeit an den Tag gelegt hat, beschwerte ich mich darüber immer wieder beim niedersächsischen Justizministerium. Die Antworten glichen sich, der angeblich eingeschaltete Leitende Oberstaatsanwalt von Hannover und der Generalstaatsanwalt aus Celle reagierten gar nicht.