Vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Die Salbe, die ich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschickt habe, wirkt wohl immer noch. Die Beweglichkeit ist gestiegen, fehlt nur noch die Tatkraft, um der Staatsanwaltschaft von Hannover nach all den Lügen auf die Füße der kurzen Beine zu treten.
Heute habe ich vom Petitionsausschuss diese Mitteilung bekommen (Bild 33):
"Staatsanwaltschaften Pet 4-17-07-3001-02227
Sehr geehrter Herr Tjaden,
ich bestätige den Eingang Ihrer Schreiben. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.
Birgit Neulen
Oberamtsrätin"
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
Posts mit dem Label Lüge werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Lüge werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 28. Februar 2013
Montag, 9. Juli 2012
Kein Brummkreisel
Im Juli 2007 wird das Burgdorfer Amtsgericht der Lüge bezichtigt
Nicht einmal einen Brummkreisel hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für mich bestellt, Bundespräsident Joachim Gauck reagierte nicht, ob das Bundesverfassungsgericht inzwischen meine Verfassungsbeschwerde wiedergefunden hat, ist mir nicht bekannt.
Bekannt ist mir dagegen, dass Strafanträge gegen Richterinnen und Richter selten etwas bringen. Die werden meistens mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte abgelehnt. Zu solchen Strafanträgen habe ich auch keine Veranlassung gesehen. Besonders fassungslos über das Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover war das Landgericht von Hildesheim. Dass jemand ohne Beweismittel angeklagt und in eine Berufungsverhandlung gescheucht werden kann, ist bis dahin wohl eher unbekannt gewesen. Auch einen Strafantrag gegen die hannoversche Staatsanwaltschaft ist mir nie in den Sinn gekommen.
Dass ich 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten wollte, habe ich bereits geschildert. Doch am 24. Mai 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, sie könne "nichts veranlassen", weil meine Akte "zur Zeit beim Amtsgericht in Burgdorf" sei. Das hatte mich Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Warum war meine Akte über ein Jahr später wieder bei diesem Amtsgericht?
Das ist gar nicht wahr, teilte mir das Burgdorfer Amtsgericht mit, die Akte ist nicht mehr hier. Also schaltete ich am 20. Juni 2007 die Onlinewache des Landeskriminalamtes von Niedersachsen ein. Weitergeleitet wurde mein Schreiben an die hannoversche Staatsanwältin Fischer, die meine Beschwerde als Strafantrag gegen die Staatsanwältin Kretzschmar wertete, die das Ermittlungsverfahren gegen mich verschlampt hatte.
Staatsanwältin Fischer stellte das von ihr selbst eingeleitete Ermittlungsverfahren umgehend wieder ein und bezichtigte das Amtsgericht von Burgdorf in ihrem Einstellungsbeschluss vom 27. Juli 2007 der falschen Auskunft, wenn man es milde ausdrückt, der Lüge, wenn man es auf den Punkt bringt. Die hannoversce Staatsanwältin schrieb: "Letztendlich sind die Akten hier erst wieder im Juli 2007 eingegangen." Ein genaues Datum nannte sie nicht.
Nachgehakt
Sonntag, 19. Dezember 2010
Danke, Frau McAllister
18. November 2010
Sehr geehrte Frau McAllister,
ich danke Ihnen abschließend für Ihren Einsatz. Er hat ebenfalls nichts gebracht. Das Justizministerium von Niedersachsen bestreitet zwar gar nicht, dass ich von der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 bei Anrufen eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, belogen worden bin, dennoch antwortete mir das Ministerium mit Schreiben vom 16. November 2010: "Ihre Eingabe vom 10. November 2010 an Frau McAllister - Ihre Eingabe, die als Gegenvorstellung gegen meinen Bescheid vom 4. November 2010 zu werten ist, habe ich geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, meinen Bescheid zu ändern. Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich Ihrer Eingabe nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid zu dem bekannten Sachverhalt kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen, weil dieser nunmehr abschließend geprüft ist." Das Schreiben hat das Zeichen 4121 E - 402.79/07.
Nun könnte ich zwar auf einen Widerspruch zum Schreiben des Justizministeriums vom 4. November 2010 hinweisen, aber was würde das bringen? Denn darin steht: "Einen Bescheid haben Sie bislang nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen." Laut Schreiben vom 16. November 2010 habe ich also am 4. November 2010 doch einen Bescheid bekommen?
Ich halte fest: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat laut Landgericht Hildesheim ein Verfahren gegen mich verschleppt, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs, dann bekam ich meinen Computer zurück und stellte fest, dass dieser während der Lagerung Macken bekommen hatte, und am 4. November 2010 bekam ich keinen Bescheid, der am 16. November 2010 zu einem Bescheid geworden ist.
Begriffen: Ich hätte von Anfang an sagen sollen: Alles o. k., gegen die Staatsanwaltschaft von Hannover komme ich nicht an, ich füge mich in mein Schicksal. Das, sehr geehrte Frau McAllister, gilt nun wohl auch für Sie als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen und als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten.
Sie haben mir am 8. November 2010 noch geschrieben: "Dennoch ist es eine Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht, auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren." Das hat das Ministerium doch auch 2004, 2005 und 2006 nicht getan. Warum sollte das Justizministerium von Niedersachsen 2010 damit anfangen?
Abonnieren
Posts (Atom)