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Donnerstag, 4. April 2024

Themenübersicht

Die Fassade trügt: Das Haus der Staatsanwälte.
Foto: Heinz-Peter Tjaden





















Alles nur Zufall?
Staatsanwaltschaft zum Gericht getragen

Flottes Landeskriminalamt
Sofort Anruf nach Strafantrag

Nur google
Suchmaschine bing findet Verleumdungen spitze
 
Der doppelte Oberstaatsanwalt
Gratuliert einer zwielichtigen Einrichtung

Ein Bekannter berichtet
Bettina Wulff und das flotte Schwarze

Nirgendwo Robert Redford
Staatsanwälte spenden nicht
Groteske
Dario Fo hätte wohl einige Fragen gestellt
Hier lesen

Lehrer betatscht Schüler
Für Staatsanwaltschaft bedeutungslos
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Dürfen die das publik machen?
Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft
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Billige Justiz
Deutsches Recht ist preiswert
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Pilotprojekt
Innenministerium testet private IT-Polizei
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Elf Messerstiche reichen nicht
Mord ist gar nicht so einfach
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Schön formuliert
Unbekannte Ursachen gelingen immer häufiger
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Der Fehler
Jetzt haben sie die Bettina
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Kein Sommerloch
Ermittlungen im Neuen Rathaus
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Interview mit "Bild" Hannover
Einspruch, Frau Justizministerin!
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Justiz im Zwielicht
Hannover Connection 2.0
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Martin in der Sickergrube?
Hannover 96 soll ein "Justizfall" sein
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Irre Klinik
Ein Arzt mit harmlosen Erkrankungen
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Deutscher Journalistenverband
Staatsanwaltschaft Hannover "in schlechtem Licht"
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Erst mein Krimi
Dann der Justizirrtum
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Briefverkehr
Mit dem niedersächsischen Justizministerium
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Darauf einen Winterkorn
Weil der nichts weiß
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"Dich kriegen wir noch"
Hahnenkämpfe der Staatsanwaltschaften
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Festnahme nach 24 Jahren
Ehefrau in Fass eingeschweißt
Hier lesen 

Die Maria-Jagd
Beweise sind eher zweitrangig
Hier lesen-nicht wundern 

Von Staatsanwälten belogen
Von anonymen bloggern verfolgt
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Seltsames Verfahren
Nicht vorhandene Beleidigungen 
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Vinzenzkrankenhaus Hannover
Generalstaatsanwaltschaft stellt Verfahren ein/Anwalt vergisst OP 
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Straftaten der Justiz im Fall Wulff und Edathy
Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage
Hier lesen

Zwei Worte - ein Krimi

Staatsanwaltschaft Hannover
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Der Fall Edathy
Ermittlungsverfahren gegen Hartmann eingestellt    
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Warum lügen sie?

Bericht auf Basis einer vernichteten Akte?
Unglaubliche Vorgänge

Nur ein Wendt

Der ist es aber nicht gewesen
Staatsanwalt Türkay drückt sich um Antwort

Tatsächlich vorhanden

Ein Staatsanwalt mit Namen Türkay
Kripo Garbsen ruft zurück

Nur ein Wendt

Aber der ist es nicht gewesen

2. Januar 2013. Zweimal habe ich die Staatsanwaltschaft von Hannover gefragt, ob ich im November 2006 von einem Rechtspfleger mit Namen Wendt belogen worden bin, als mir eine Entschädigung versprochen wurde, oder ob es sich um den Chef persönlich handelte. Nach zwei Monaten eiert nun Staatsanwalt Türkay herum. Er schreibt: "...aufgrund des Umstandes, dass die Akten des Verfahrens 3744 Js 59979/03 nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden, (kann) heute nicht mehr nachvollzogen werden, wer damals Gesprächspartner des von Ihnen erwähnten Telefonats war. Abgesehen von dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Wendt, gibt es keinen anderen Bediensteten mit dem Namen Wendt  bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Ich gehe nicht davon aus, dass es Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wendt war, der mit Ihnen im November 2006 telefonierte, weil die Abwicklung von Asservaten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Behördenleiters fällt." Dann bedauert Türkay noch, dass er mir keine "günstigere Mitteilung" machen könne.

Ich kann wirklich nicht beurteilen, ob es für eine Staatsanwaltschaft günstiger ist, wenn dort zwei Leute Wendt heißen, oder ob man sich eine Staatsanwaltschaft wünschen sollte, die nur einen Wendt beschäftigt. Keinesfalls jedoch sollte man sich eine Staatsanwaltschaft wie die von Hannover wünschen, die sich um Hinweise der Polizei nicht kümmert, wenn es um die sachgemäße Lagerung von Computern geht, wie das in meinem Fall die Kripo von Garbsen 2004 der mir vorliegenden Akte zufolge zweimal getan hat.

Im November 2006 habe ich übrigens einmal auch mit einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft von Hannover gesprochen, der sich Morich nannte. Wie oft, Herr Türkay, gibt es den bei Ihnen? Oder gehen Sie davon aus, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover niemals jemanden einstellen würde, der Morich heißt?

Staatsanwalt Türkay rät mir abschließend, dass ich einen Anwalt einschalten sollte, falls ich der Meinung sei, noch nicht verjährte Schadenersatzansprüche zu haben. Gegen wen soll ich die geltend machen? Wer garantiert mir dafür, dass Türkay im Klagefalle nicht behaupten würde, dass es die Staatsanwaltschaft von Hannover gar nicht gibt, weil in Hannover keine Ermittlungsbehörde existiere, die ordentliche Arbeit leiste?

Siehe auch: Talentierter Krimi-Autor (Diesen Artikel habe ich heute - 12. Mai 2017 - per Brief an den Behördenchef Dr. Henning Meier geschickt.)

Weiterer Lesetipp:
Fax an Türkay

Montag, 25. September 2023

Straftaten der Justiz (II)

Wieder Suche nach einem Maulwurf

Nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont) sind offenbar vertrauliche Informationen an die Medien durchgesteckt worden. Während Staatsanwaltschaft Hannover und die Hamelner Polizei offiziell keine Details aus den Ermittlungen gegen die Verdächtigen bekannt gaben, nannte unter anderem der "Spiegel" Details aus den Vernehmungen. Staatsanwältin Kathrin Söfker bestätigte der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung", dass die Behörde nun Ermittlungen wegen Geheimnisverrats eingeleitet hat.

NDR, 11. September 2015

Nichts für Wurstfingerchen

Das wäre sicherlich etwas für Wurstfingerchen: Demnächst soll auch der Wurstfinger unter http://www.wurstfinger.de eine Internetpräsenz bekommen. Was für ein Präsent für Wurstfingerchen, der täglich meine wordpress-Artikel liest und für jeden Bericht, der sich mit einem Wilhelmshavener Jugendamts-Skandal oder mit den Methoden des Lünebürger Sozialpädagogen Ruthard Stachowske beschäftigt, die schlechteste Note vergibt.

Das macht Wurstfingerchen, bevor er meine Artikel gelesen hat, anschließend steckt er seine Wurstfingerchen in die Hosentaschen und denkt an einen Spruch von Oliver Kahn, der da lautete: “Ihr müsst Eier haben!”

Ich sach mal, 9. Dezember 2015

Generalstaatsanwältin ermittelt gegen Leiter der Staatsanwaltschaft

Gegen den Leiter der Bremer Staatsanwaltschaft Janhenning Kuhn wird strafrechtlich ermittelt. Außer ihm werden auch eine Oberstaatsanwältin, Claudia H., der Dezernent mit dem tragischen Namen „Johannes F.“, der die Anklageschrift im Bamf-Verfahren federführend verfasst hatte, sowie der Pressesprecher der Ermittlungsbehörde, Frank P. als Beschuldigte geführt im Verfahren mit dem schönen Aktenzeichen 1 Js 1/21.

Der Schrägstrich wird von Ju­ris­t*in­nen als „aus“ gelesen: Es ist der erste Fall im Jahr 21, in dem die Generalstaatsanwältin, Kirsten Graalmann-Scheerer und ihr kleiner Stab ermitteln. Sie hat nämlich Mitte April von ihrem Devolutionsrecht Gebrauch gemacht – also der im Gerichtsverfassungsgesetz verankerten Möglichkeit, jeden Fall der ihrer Aufsicht unterstellten Staatsanwaltschaft an sich zu ziehen. „Das überlegt man sich bei 70.000 Verfahren im Jahr sehr gut“, sagt Graalmann-Scheerer der taz. „Das kommt außerordentlich selten vor.“

Hier aber hatte es sich als notwendig erwiesen. Denn kurz vor dem Auftakt des Prozesses über die Vorgänge an der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorm Landgericht Mitte April war endlich herausgekommen, wer im März 2019 an einem rechtswidrigen Gespräch mit einem „Zeit online“-Journalisten teilgenommen hatte. Bei dem Gespräch war die ehemalige Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. vorverurteilt und durch ehrenrührige Geschichtchen diffamiert worden. Anonym. Trotzdem wurden sie dann von „Zeit online“ ohne Gegenprobe in die Welt geblasen und von Agenturen, Verlaufsmedien und Qualitätspresse ebenso ungeprüft vervielfältigt. Dass der „Zeit online“-Journalist so bedingungslos seiner Quelle traute, ist nachvollziehbar: Kuhn höchstselbst, der Leitende Oberstaatsanwalt, also Chef der Ermittlungsbehörde, war damals mit von der Partie gewesen.

Die Tageszeitung, 3. Mai 2021

Staatsanwältin vor Gericht wegen Aktenvernichtung

Hannover. Als Staatsanwältin ist es ihre Aufgabe, vor Gericht die Anklage zu vertreten. Jetzt sitzt eine 41-Jährige selbst auf der Anklagebank. Ihr wird vorgeworfen, Schreiben eines Anwalts inklusive einer Dienstaufsichtsbeschwerde im Altpapier-Container entsorgt zu haben.

„Ich war kaputt und fertig, konnte nicht mehr“, äußerte sich die 41-Jährige laut „Bild“-Zeitung in ihrer Verteidigung. Aktenberge, Sitzungen, Telefonate, E-Mails, Gutachten – sie sei irgendwann unter der Last ihrer Arbeit zusammengebrochen. Der Druck sei „wahnsinnig“ gewesen. Eine Überlastungsanzeige an die Spitze der Behörde stellte die Staatsanwältin allerdings nicht.

Hannoversche Allgemeine Zeitung, 25. September 2023

Freitag, 15. September 2023

Vor 20 Jahren

 

Veröffentlicht auf www.facebook.com/heinzpeter.tjaden









Alles nur Zufall?
Staatsanwaltschaft zum Gericht getragen

Wenn man unschuldig ist
Weckt man den Irrsinn der Staatsanwaltschaft Hannover

Donnerstag, 9. Februar 2023

Flottes LKA

Für die Nacht Pinkelnapf
und für die morgendliche
Katzenwäsche eine 
Schüssel mit Wasser auf
meinem Balkon. Foto: Tjaden

Sofort Anruf nach Strafantrag

Nach all der Kritik, die ich in diesem blog an der Staatsanwaltschaft Hannover und am Justizministerium geübt habe, ist es nun Zeit für ein Lob. Die Praktiker wie seinerzeit die Kripo Garbsen und jetzt die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes scheinen doch näher am Gesetz zu wohnen.

Da ich auf Madeira Ärger mit meinem Vermieter habe, der mich am 3. Februar im Haus belästigte und vor einer Woche die Badezimmer im Haus abschloss, so dass ich Supermarkttoiletten benutzen muss, erstattete ich gestern bei der Online-Deutschlandwache Strafantrag gegen den Chef der Immobilienfirma RB Living aus Funchal. Ich bekam sofort per mail eine Vorgangsnummer (202300166695) und kaum eine halbe Stunde später einen Anruf. Hier klicken

Mein Vermieter hatte mir am 3. Februar 2023 damit gedroht, dass er meine Möbel wegschaffen würde, wenn ich nicht bis zum 4. Februar ausziehe, obwohl er keinen Titel hat und mein Mietvertrag bis zum 31. Januar 2025 gilt.

9. Februar 2023. Antrag auf Genehmigung einer Dixi-Toilette 

Weitere Informationen

Donnerstag, 15. Dezember 2022

Nur google

Heute bei bing gleich
nach Wikipedia auf
Platz 2. 

Auch nach Lob bleiben sie anonym

Für mich gibt es nur eine Suchmaschine. Ich google. Doch mein Laptop will mir immer die Suchmaschine bing unterjubeln. Dort findet man aber wegen der seltenen Nutzung in Spitzenpositionen Einträge, die von anonymen Schmierfinken stammen und bei google  deswegen im Nirwana verschwinden oder gelöscht werden. 

Ein Beispiel dafür sind die unsäglichen Verleumdungen, die von Anhängern des damaligen Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG), Ruthard Stachowske, bis zur Schließung der Einrichtung im Jahre 2014 in unzähligen blogs über mich veröffentlicht worden sind. Mit Hilfe der Polizei von Lüneburg wurden einige dieser blogs in Deutschland und in der Schweiz verboten. Sie zogen in andere Länder um. 

Serdar Saris, dem als Geschäftsführer der Step gGmbH Hannover die TG 2012 geschenkt worden war und der dem 2011 entlassenen Stachowske während einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung neue Jobs anbot, schlug alle Hinweise zu diesem Thema in den Wind, er las meine Mitteilungen nicht einmal. Trotzdem gratulierten ihm jüngst der Oberbürgermeister von Hannover, Belit Onay, und der ehemalige Oberstaatsanwalt, Manfred Wendt, zum 50-jährigen Bestehen der Step gGmbH Hannover. Meine Fragen dazu wurden von Onay nie beantwortet. Wendt fragte ich gar nicht erst. Der hatte mich schon einmal belogen oder belügen lassen.

Heute hat mir die Suchmaschine bing bei einem versehentlichen Klick Anrisse zweier dieser Verleumdungsblogs untergejubelt. Geraten wurde mir auf den Hilfeseiten, ich solle mich an die Urheber wenden. Die sind aber anonym, und das immer noch, obwohl sie doch einer Einrichtung dienen oder gedient haben, die Onay und Wendt so toll finden. 

Freitag, 23. September 2022

Besser dran

So reagiert
man gerade 
in einem 
kleinen Ort in 
Tschechien
auf diesen 
Beitrag

Denn ich lebe auf Madeira

Natürlich werden mich die Schlampereien und Lügen der Staatsanwaltschaft Hannover weiterhin finanziell einschränken. Auf Madeira wohne ich in einer Wohngemeinschaft in einem kleinen Zimmer. Mehr kann ich mir nicht leisten. Bei der Rentenversicherung fehlen mir 10 Jahre, weil ich Jobs, die mir sonst sicher gewesen wären, gleich wieder verlor. Das wusste die Staatsanwaltschaft, ich wies sie darauf hin. Die Antwort: "Damit muss man rechnen, wenn man in diesen Verdacht gerät." 

Allerdings gab es gar keinen Grund für diesen Verdacht. Das wusste die Staatsanwaltschaft Hannover schon nach einem knappen halben Jahr. Doch man vergaß mich einfach immer wieder-und wenn ich mich nicht so lange immer wieder in Erinnerung gebracht hätte, wäre es nie zu einer Gerichtsverhandlung gekommen, zu der die Staatsanwaltschaft Hannover mit einer Klageschrift ohne jedes Beweismittel erschien. Inzwischen hatte ich sogar mit großem Verlust eine Lebensversicherung aufgelöst, um über die Runden zu kommen. 

Doch eins bleibt mir: Die Gewissheit, dass ich keine Minute mehr ruhig schlafen könnte, wenn ich in ähnlicher Weise Menschen schaden würde. Da schränke ich mich lieber finanziell ein, als Geld für eine solche Verhaltensweise zu bekommen. Außerdem lebe ich jetzt auf Madeira. Das kann auch nicht jeder von sich sagen. 

Von der Kritik ausnehmen möchte ich den Staatsanwalt, der nach Hildesheim geschickt worden ist. Er hat sich bei mir persönlich für das, was mir passiert ist, entschuldigt.

In das jahrzehntelange schmutzige Spiel der Verleumder ist sogar meine verstorbene dritte Ehefrau hineingezogen worden, die schon tot war, als dieses Spiel begann!  

Montag, 1. März 2021

Das flotte Schwarze

Die Geschichte
eines Medien-
und Justizskandals.
Bettina Wulff düst wieder durch Hannover und Großburgwedel

Diese Geschichte ist für alle gut ausgegangen: Die Ex-Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff düst wieder durch Hannover  und Großburgwedel. In einem neuen schwarzen Cabrio. Berichtet mir ein Bekannter. Für den flotten Schwarzen hat Bettina Wulff einen Führerschein. Den hat sie dem Vernehmen nach jetzt wieder bekommen. Dafür musste sie einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, denn sie hatte sich betrunken hinters Lenkrad geklemmt. 

Auch ich bin  oft durch Hannover und Großburgwedel gedüst. Aber nie in einem schwarzen Cabrio, sondern meistens mit einem Fahrrad. Dafür musste ich 2006 einen mindestens doppelten Wendt als Chef der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, der mich belog, als er mir eine Entschädigung für ein Verfahren versprach, das bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Vergessenheit geraten war, als meine Unschuld feststand. 

Seit dem 1. Februar 2021 wohne ich auf Madeira in einem Haus am Atlantik. Vom Balkon aus sehe ich das Meer, in der Küche treffe ich die Mitglieder unserer Wohngemeinschaft, aber einen doppelten Wendt sehe ich schon lange nicht mehr. 

Ich gönne Bettina Wulff das flotte Schwarze, wie ich mir die versprochene Entschädigung und die wegen diverser Verleumdungen verlorenen Rentenpunkte gegönnt hätte. Siehe auch 

Sonntag, 5. Juli 2020

Groteske

Was hätte Dario Fo
dazu gesagt?
Das e-book
Die Print-Ausgabe
Dario Fo hätte wohl einige Fragen gestellt

Dass ein blog, der von mir seit langer Zeit nicht mehr gepflegt wird, immer noch täglich über 100 Leserinnen und Leser hat, dürfte ungewöhnlich sein. Ich selbst schaue nur noch selten auf diese Seiten, weil ich das, was ich mit der Staatsanwaltschaft Hannover erlebt habe, mittlerweile eher für einen schlechten Traum als für bittere Wahrheit halte, die gelegentlich ins Unglaubliche abdriftet. Denn so dreist kann doch eigentlich eine Behörde, die der Rechtspflege dient, gar nicht sein, wie mir geschehen. 

Wenn sich jemand meine Geschichte ausgedacht und als Krimi veröffentlicht hätte, wäre ich wahrscheinlich nicht weiter als bis Seite 30 gekommen. Die Verfilmung hätte ich mir vermutlich nicht lange angeschaut. Es sei denn, der Autor hätte das Stilmittel der Groteske gewählt. Dario Fo dazu in seinem "Handbuch des Schauspielers": "Die Macht, und zwar jede Macht, fürchtet nichts mehr als das Lachen, das Lächeln, den Spott. Sie sind ein Anzeichen für kritischen Sinn, Fantasie, Intelligenz und das Gegenteil von Fanatismus." 

Aber sogar dieser italienische Theaterautor hätte wohl von der Erwähnung einiger Lächerlichkeiten abgeraten. "Das Opfer gründet am 1. November 2003 eine Zeitung und am 3. November 2003 werden seine Computer beschlagnahmt? Und die Dateien, die er für die nächste Ausgabe braucht, werden nicht herausgerückt? Man beschlagnahmt bei ihm sogar Disketten, die nichts mit dem Fall zu tun haben können", hätte er wohl zu bedenken gegeben, "das wäre doch wohl etwas zu dick aufgetragen."

Auch der Schluss hätte Dario Fo wohl missfallen: "Nach zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft den Fall noch nicht zu den Akten gelegt, das Opfer schaltet deswegen einen Anwalt ein und bevor dieser Anwalt die Akte hat, bastelt die Staatsanwaltschaft Hannover eine Anklage zusammen? Und die ohne jeden Beweis? Worüber wollen Sie da noch spotten?"

Gute Frage. Denn nach dem Freispruch stellte sich auch noch heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hannover das Eigentum des Opfers falsch hatte lagern lassen. So war es unbrauchbar geworden. 

Freitag, 24. Januar 2020

Die Eingeschleusten

Kreisblatt als Flugblatt
Ein hochtalentierter Krimi-Autor als Staatsanwalt 
Hier ausdrucken





Des Krimi-Autors Behörde
Wie sie lügt und es nicht kracht
Hier bestellen als e-book












Des Krimi-Autors Behörde
Würdigung auch als Print
Hier bestellen   

Bedeutungslos

Sexuelle Belästigung an Multi-Media-Schule

Ein Lehrer betatscht in der hannoverschen Multimedia-BBS  16- bis 18-jährige Schüler und bekommt nach einer Disziplinarklage der Landesschulbehörde keine Pension mehr. Entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht. Bis dahin sind vier Jahre vergangen. An die belästigten Schüler zahlte der 67-Jährige 15 000 Euro Schmerzensgeld, die Gefängnisstrafe, die er bekam, wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

In der "Bild"-Zeitung wird dieser Sittenstrolch "Skandal-Lehrer" genannt, erwähnt wird in dem Prozessbericht auch die Staatsanwaltschaft Hannover, und zwar so: "Die unangemessenen Streicheleien stufte die Staatsanwaltschaft als strafrechtlich bedeutungslos ein."

Ähnlich bedeutungslos sind für diese Skandal-Behörde wohl auch die Lügen, die man mir nach der Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens erzählt hat, wobei sich diese Behörde bis heute nicht einmal einig ist, wie viele Lügner sie im November 2006 beschäftigte. Einer von ihnen hatte sogar behauptet, dass man vor Gericht garantiert meine Schuld beweisen werde. Aber auch er legte dem Gericht kein einziges Beweismittel vor. Weil es keins gab. 

Aus dieser Behauptung saugen bis heute anonyme blogger Honig. Sie kostete mich nicht nur die versprochene Entschädigung, sondern auch zehn Rentenjahre! Ich löste meine Lebensversicherung auf, um von 2004 bis 2006 finanziell über die Runden zu kommen und wurde Hartz-IV-Empfänger...

Übrigens: Vor dem Landgericht Hildesheim entschuldigte sich im Oktober 2006 der Anklagevertreter bei mir für das, was mir geschehen war. Wenige Tage später wurde ich von einem seiner Kollegen, der sich am Telefon Wendt nannte, belogen...

Meine Geschichte (bei Wordpress bisher 800 Bestnoten)

Strafantrag gegen issue  

Dienstag, 25. Juni 2019

Dürfen die das publik machen?

Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft Hannover vom 25. Juni 2019

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Hannover ermitteln gegen einen 51 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Der Tatverdächtige ist am Donnerstag (13. 6. 2019) auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Ronnenberg festgenommen worden und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Der 51-Jährige war als Betreuer an einer Schule in Ronnenberg beschäftigt und leitete dort unter anderem eine Fußball AG. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll er talentierten Kindern und Jugendlichen Leistungsförderung versprochen haben.
Er soll in diesem Zusammenhang vorgegeben haben, eine gesundheitliche Begutachtung durchführen zu müssen. Dafür soll er sich in der Vergangenheit mit mehreren Schülern jeweils einzeln in einem Hotel im Stadtteil Bornum getroffen haben. Im Rahmen der dort durchgeführten Untersuchung soll er die Jungen unsittlich berührt haben.
Nach aktuellem Stand sind den Ermittlungsbehörden acht potentielle Opfer (zwölf bis 18 Jahre alt) bekannt. Die Überprüfungen zu möglichen weiteren Opfern dauern derzeit an. Der Tatverdächtige wurde am Donnerstag nach einem Hinweis von betroffenen Eltern festgenommen.
Im Rahmen einer Durchsuchung des Hotelzimmers und seiner Wohnung im Umland von Hannover wurden Datenträger sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden.
Ein Richter ordnete am Freitag (14. 6. 2019) Untersuchungshaft gegen den Mann an. Die Ermittlungen dauern an.

Unschuldsvermutung

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.

Diese Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Sie findet sich bereits in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention setzt dies in ihrem Artikel 6 völkerrechtlich verbindlich um.

Im deutschen Recht ist die Unschuldsvermutung im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sie ergibt sich allerdings aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Sie endet nicht bereits mit einer Verurteilung eines Angeklagten, sondern erst mit der Rechtskraft dieser Verurteilung.

Dienstag, 14. Mai 2019

Krankenhaus-Schreie

Bei Anruf schon tot?

30. März 2016. Schreie einer Sterbenden aus dem Vinzenz-Krankenhaus in Hannover. "Dagmar!" Dann "Lothar". Dagmar L. hört diese Schreie am Telefon. Die 61-Jährige ist in Zweibrücken angerufen worden. Eine Frauenstimme teilt ihr mit, dass ihre Mutter soeben gestorben sei. Am 15. Januar 2015, kurz vor 7 Uhr morgens. Die Anruferin verhaspelt sich. Dagmar L.´s Mutter sei bereits kalt. Sie atme nicht mehr. Die Frauenstimme sagt aber auch: "Sie liegt im Sterben." 

Knapp drei Wochen später erstattet Dagmar L. bei der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Die Akte wird an die Staatsanwaltschaft in Hannover weitergeleitet.

Die Mutter von Dagmar L. zieht am 15. September 2014 in den Eilenriedestift in Hannover. Eva K. (82) wird am 7. Januar 2015 mit Verdacht auf Schlaganfall ins Vinzenzkrankenhaus gebracht. Dagmar L. telefoniert noch am gleichen Tag mit der behandelnden Ärztin Dr. R. "Ich habe Ihre Mutter noch nicht untersucht, aber ein Schlaganfall ist es nicht", sagt die Ärztin. Dagmar L. hält täglichen Kontakt mit dem Krankenhaus, die Auskünfte sind mager. 

Das Ehepaar L. fährt am 10. Januar 2015 nach Hannover, Eva K. hat eine Beule am Kopf. Sie ist gestürzt, leidet unter Atemnot, hat Wasser in den Beinen. In dem Drei-Bett-Zimmer liegen vier Patienten. Nach diesem Besuch sind Telefongespräche mit der 82-Jährigen kaum noch möglich. Die Mutter von Dagmar L. bekommt starke Beruhigungsmittel, berichtet eine hochbetagte Bettnachbarin.

Besorgniserregendes erzählt am 14. Januar 2015 auch Elke A. vom Eilenriedestift, die Eva K. besucht hat und Dagmar L. danach anruft. Die 82-Jährige habe schräg nach vorn gebeugt in ihrem Bett gesessen, der Sauerstoffschlauch in ihrer Nase sei abgeknickt gewesen: "Ich habe den Schlauch wieder gerichtet." Sofort greift Dagmar L. zum Telefon, die Ärztin R. sagt: "Es besteht keine Lebensgefahr für Ihre Mutter."

15. Januar 2015, Eva K. ist tot, das Ehepaar L. macht sich wieder auf den Weg nach Hannover, trifft gegen 15.30 Uhr ein, in einer Kantine des Krankenhauses findet ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin Dr. R. und mit dem Oberarzt Dr. K. statt. Die Frage, wo Eva K. jetzt sei, beantwortet Dr. K. laut Strafantrag so: "Im Tiefkühlfach. Da unten ist es nicht gemütlich." Die Frage nach Notfallmaßnahmen beantwortet er so: "Ach, wissen Sie, bei einer 82-Jährigen mit Patientenverfügung..." Dagmar L.: "Dem Krankenhaus hat gar keine Patientenverfügung meiner Mutter vorgelegen." 

Die Staatsanwaltschaft von Hannover stellt das Ermittlungsverfahren am 12. November 2015 ein. Verhört worden sind die Ärztin Dr. P., die Dagmar L. am Todestag ihrer Mutter angerufen hat, und die Krankenschwester M., die sich in der Todesnacht um Eva K. gekümmert hat. Die von Dagmar L. benannten Zeugen werden nicht gehört. Die "genaue Todesursache" kann nicht mehr festgestellt werden, teilt die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, weil die 82-Jährige eingeäschert worden sei.

Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, obwohl die Staatsanwaltschaft von Hannover keine Zweifel an der Qualifikation des Gutachters A. äußert. Der stellt bei der Beleuchtung der Ereignisse im Vinzenzkrankenhaus fest: Die 82-Jährige hat ein falsches Medikament bekommen, in der Krankenakte gibt es keine Hinweise auf eine versuchte Reanimation. Vorsatz kann die Staatsanwaltschaft von Hannover jedoch nicht entdecken, mögliche Ursachen seien "fachliche Mängel" oder "mangelnde Sorgfalt": "Mag die Untätigkeit eines Arztes auch pflichtwidrig sein und einen Sorgfaltspflichtverstoß darstellen, so lässt sich aus fachlichen oder persönlichen Mängeln oder zu oberflächlicher Prüfung noch kein Unterlassungsvorsatz ableiten."

Dagmar L. hat bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle am 4. Januar 2016 Einspruch eingelegt. Ein Aktenzeichen gibt es noch nicht. "Mein Vertrauen in die Justiz ist erschüttert", sagt sie. Ihre Mutter hat an ihrem Todestag gar nicht den Namen ihrer Tochter und ihres Mannes geschrien, behauptet das Vinzenz-Krankenhaus. Im Flur hätten während des Anrufs von Dr. P. zwei verwirrte Patientinnen gestanden, die Namen gerufen haben. Dazu Dagmar L.: "Mein Mann ist Ohrenzeuge des Telefongespräches. Auch er hat die Namen Dagmar und Lothar gehört."

Az. der Staatsanwaltschaft Hannover NZS 2172 Js 14586/15

Bericht kann hier ausgedruckt werden

Verfahren eingestellt/Anwalt vergisst OP

14. Juni 2016. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. In der Begründung heißt es: "Der Sachverständige Dr. W. hat nach Auswertung der Behandlungsunterlagen - abgesehen von der Überdosierung des Medikaments Unazid und dem Verzicht auf die gebotenen Reanimationsversuche - keine weiteren Anhaltspunkte für Behandlungs- oder Diagnosefehler festgestellt. Der Sachverständige hat dabei auch ein Röntgenbild der Lunge vom 13. 1. 2015 berücksichtigt." Weitere "objektive Beweismittel" gebe es nicht.

Die von Dagmar L. benannten Zeugen können nach Auffassung der Generalstaatsanwalt kein Licht ins Dunkel bringen. Auch der Ehemann von Dagmar L. könne das nicht. Bei strafrechtlichen Ermittlungen führten auch die "Dokumentationsmängel in den Behandlungsunterlagen" der Toten nicht zu einer Umkehr der Beweislast. 

Derweil ist Dagmar L. auf der Suche nach einem neuen Anwalt, weil der bisherige das Mandat niedergelegt hat. Bei dieser Suche ist laut Dagmar L. auch dies geschehen: "Ein Rechtsanwalt gab mir einen Termin für nächste Woche, rief dann aber nach 30 Minuten nochmals an und stornierte den Termin. Er habe vergessen, dass er diese Woche noch eine Operation habe und dann lange ausfalle."

Aus einem anderen Vinzenz-Krankenhaus: Kind wird Pflegefall 

Vinzenz-Krankenhaus Hanau: Rentnerin bekommt 70 000 Euro Hier klicken

Wieder Merkwürdiges aus dem Vinzenz-Krankenhaus

Der K.o.-Tropfen-Fall aus der Silvesternacht zieht immer weitere Kreise. Nach dem Verschwinden beziehungsweise der Entsorgung der Blutproben im Vinzenzkrankenhaus hat die Staatsanwaltschaft Hannover ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das bestätigte Sprecherin Kathrin Söfker auf NP-Anfrage am Montag.
Die Anklagebehörde ermittelt zunächst gegen keinen konkreten Beschuldigten, so Söfker: „Das Verfahren richtet sich gegen unbekannt.“

Neue Presse Hannover, 29. April 2019

Billige Justiz

Unschuldig arm. 
Deutsches Recht ist preiswert

In den USA hat ein Gericht einem Ehepaar zwei Milliarden Dollar Entschädigung zugesprochen, weil die Justiz einen direkten Zusammenhang zwischen einer Krebserkrankung und Glyphosat sieht. Die Gesundheit ist in den Staaten also viel wert. Das Recht übrigens auch. Justizirrtümer können sehr teuer werden. 

In Deutschland ist das anders. Hier zu Lande sind Gesundheit und Recht kaum etwas wert. Wer drei Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen hat, muss froh sein, wenn die Haftentschädigung so hoch ist wie das Gehalt, das der Unschuldige als Beruftstätiger bekommen hätte. Als Hartz-IV-Empfänger müsste man sich schon fast lebenslänglich unschuldig wegsperren lassen, damit die Erben sich wenigstens über die Beerdigungskosten keine Sorgen machen müssen. 

In Hannover ist das noch anders. Da vergisst die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren trotz mehrfacher Erinnerungen meinerseits, erst ein von mir eingeschalteter Anwalt macht die Behörde zwei Jahre später munter, die Staatsanwaltschaft schustert eine Klageschrift zusammen, bevor mein Anwalt meine Akte hat und die Richterin versichert mir schon vor Verhandlungsbeginn, dass ich überhaupt nichts zu befürchten hätte. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft muss schon bei der ersten Nachfrage der Richterin nach den in der Klageschrift aufgeführten Beweismitteln eine Panne einräumen. Es gibt keine Beweismittel.

Nach dem Freispruch wird die Staatsanwaltschaft noch munterer. Sie behauptet gegenüber dem Landgericht in Hildesheim, sie könne meine Schuld einhundertprozentig beweisen. Der widerwillige Richter faltet den Vertreter der Staatsanwaltschaft zusammen, der meine Akte eigenen Angaben zufolge lediglich überflogen hat und sofort einer Einstellung des Verfahrens zustimmt.

Drei Jahre sind um, ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover ruft erst meine Mutter, dann mich an und verspricht eine Entschädigung, wenn ich ein paar Tage Geduld habe. Danach behauptet die Behörde, bei diesem Anruf müsse ich mich wohl irgendwie getäuscht haben. Eine Entschädigung bekomme ich nicht. Mir fehlen nun wegen Arbeitslosigkeit in dieser Zeit aufgrund fortwährender Verleumdungen, über die ich die Staatsanwaltschaft fortwährend informiert habe, ein paar Rentenjahre-was solls?

Nur ein Wendt

Dienstag, 30. April 2019

Kein Sommerloch

Vor wenigen Tagen
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Rosamunde Schostok reagiert optimistisch auf Ermittlungen

4. Juni 2018. "Ich halte die Fäden fest in der Hand." Hat Hannovers erfolgreichste Schriftstellerin, die sich als Oberbürgermeisterin ein Zubrot verdient, gesagt. Auch sonst gab sich Rosamunde Schostok, die vor ihrer Wahl noch Stefan Schostok hieß, beim Parteitag der SPD Hannover optimistisch. 

Doch: Seit Freitag ermittelt die Staatsanwaltschaft von Hannover, die in solchen Fällen gern mehr als 100 Ermittler einsetzt und neue Erkenntnisse schnellstmöglich an die Presse weiterleitet, gegen Harald Härke. Dieser Unglücksknabe wollte seiner Freundin einen besseren Job im Rathaus zuschanzen, auf finanzielle Wünsche reagierte er als Personaldezernent auch sonst wohlwollend. Dem Büroleiter von Rosamunde Schostok gewährte er finanzielle Vorteile, die leider mit den Gesetzen nicht vereinbar waren. Das rief die Staatsanwaltschaft von Hannover auf den Plan, während Rosamunde Schostok die Fäden in der Hand hielt.

Das könnte sich demnächst negativ auswirken. Denn Juristen rechnen damit, dass auch gegen Frank Herbert ermittelt wird. Wer - wie der Büroleiter der Oberbürgermeisterin - illegale Gehaltszulagen einsteckt, muss mit derlei Ungemach rechnen, während sich die Chefin um die Fäden kümmert.

Ob die Staatsanwaltschaft von Hannover auch etwas gegen Rosamunde Schostok einfädelt, werden wir schon bald der Presse entnehmen können, die 2018 kein Sommerloch fürchten muss.

Mehr aus Rosamundes Welt hier 

30. April 2019. Schostok hat sich heute in den Ruhestand verabschiedet, da die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage erheben will. Das Landgericht Hannover muss allerdings noch zustimmen.

Mein Kommentar dazu  

Montag, 1. April 2019

Porno-Qualitätskontrolle

Die IT-Polizei von morgen?
Sind private Fahnder besser als die Polizei?

Dass in Deutschland nur wenige Firmen schlechter arbeiten als die Staatsanwaltschaft von Hannover, glaube ich sofort. Trotzdem bin ich gegen eine Privatisierung der Justiz. 

Dass die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt zwei Verfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie für ein Pilotprojekt des niedersächsischen Justizministeriums ausgesucht hat, weil getestet werden soll, ob private Firmen bei der Fahndung bessere Dienste leisten als die Polizei, erstaunt mich trotzdem. 

Erstens habe ich gar nicht gewusst, dass es private Firmen gibt, die sich auf diese widerliche Arbeit spezialisiert haben, zweitens glaubte ich bis heute, dass die Verfolgung von Straftaten Sache des Staates ist. Dass für Polizistinnen und Polizisten die Auswertung solcher Daten eine unglaubliche Zumutung ist, kann niemand bezweifeln. Aber eine Zumutung bleibt auch privatisiert eine Zumutung und verstößt gegen alles, was ich über den Rechtsstaat gelernt habe. 

In Bayern und Berlin werden kinderpornografische Dateien schon privat ausgewertet, heißt es aus dem niedersächsischen Justizministerium. Die Firma "Fast Detect" aus Unterhaching sei ein Beispiel. Das hoffentlich nicht auch in Niedersachsen Schule macht...

Hätte "Fast Detect" den Wendt gefunden, den ich vergeblich gesucht habe?, frage ich mich nur am Rande.  

Montag, 22. Oktober 2018

Mord ist nicht einfach

Missbräuchlicher Gebrauch eines Küchengerätes?

"Der Angeklagte soll aus dem Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit gehandelt haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein niedriger Beweggrund." Sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge der "Bild"-Redaktion aus Hannover, die sich in der heutigen Ausgabe mit der Frage beschäftigt "Warum ist das nur Totschlag?" Wir lernen also: Mord ist gar nicht so einfach (zu begehen).

Der erste Fall: Ein Ehemann muslimischen Glaubens vermutet, dass seine Ehefrau ihm nicht treu ist. Er wirft sie aus dem Fenster, sticht danach 25 Mal auf sie ein und schneidet ihr auch noch die Kehle durch.   

Erst einmal kein klarer Fall von Mord, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2017: "Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass, Rache und/oder Eifersucht kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen."

Da wir alle viele Mörder kennen, die aus edler Gesinnung anderen so etwas Sinnloses wie das Leben nehmen, können wir dem BGH durchaus folgen. Nun wird es allerdings schwieriger. Ein Mörder muss auch noch wissen, dass es Motive gibt, die von der Gesellschaft, in der er lebt, um zu töten, nicht akzeptiert werden. 

Daraus lernen wir: Man muss sich auskennen, wenn man aus niedrigen Gründen handeln will. Besagtem Ehemann ist übrigens zum Mord-Verhängnis geworden, dass er laut BGH seiner Frau "praktisch das Lebensrecht abgesprochen" hat. 

Nun zum Klinge-Fall, der nur Totschlag sein soll: Ein 57-Jähriger lauert in Hannover seiner 35-jährigen Ex-Freundin auf, er sticht elfmal zu und macht sich aus dem Staub. Die Frau stirbt auf der Straße vor dem Haus, in dem sie wohnt. Und das hält die Staatsanwaltschaft nicht für verachtenswert und zeugt keinesfalls von einer Gesinnung "auf niedrigster Stufe"? Warum plädiert sie nicht gleich auf missbräuchlichen Gebrauch eines Küchengerätes mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einem Kochkursus der Volkshochschule?

P. S. Auch in München ist Mord gar nicht so einfach, erfahren Sie aus meinem Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist"





Sonntag, 7. Oktober 2018

Schön formuliert

Unbekannte Ursachen gelingen immer häufiger

In Polizeiberichten kann man neuerdings lesen, dass jemand aus bisher unbekannter Ursache einem anderen einen Faustschlag versetzt hat. Heute zum Beispiel. Vorher gab es allerdings meistens nur Unfälle mit unbekannten Ursachen. 

Auch die Staatsanwaltschaft von Hannover reizt gelegentlich die dichterische Freiheit aus. Beispielsweise in einem Strafbefehl, den jüngst ein Blogger bekommen hat. Dort heißt es: "Uwe Müller (der richtige Name ist dem Autor bekannt) hat Karl Schulze (der richtige Name ist dem Autor ebenfalls bekannt) auf seinen Seiten als kranken Mann bezeichnet, um ihn zu beleidigen. Was ihm auch gelang."

Deswegen wünsche ich allen, die Berichte für die Polizei verfassen oder Strafbefehle erlassen müssen, gutes Gelingen!


Freitag, 21. September 2018

Der Fehler

Jetzt haben sie die Bettina

Den Christian haben sie nicht gekriegt, aber mit der Bettina klappt es bestimmt. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hat der Presse gesteckt, dass sich die 44-Jährige etwas hat zuschulden kommen lassen, was stark an die ehemalige niedersächsische Landesbischöfin Margot Käßmann erinnert. Allerdings soll neben der Bettina niemand gesessen haben.

Die 44-Jährige soll ihren Fehler bereits zugegeben haben. So was würde die Staatsanwaltschaft von Hannover nie machen. Zu dem laufenden Verfahren will der Anwalt von Bettina keine Angaben machen. Verständlicherweise. Zumal die Staatsanwaltschaft von Hannover schon alles verraten hat.

Wenn sich Staatsanwälte wichtig machen wollen 

Dienstag, 6. Februar 2018

Schnelle Strafen

Wie erzieht niedersächsische Justizministerin Kinder?
„Unsere Kinder bestrafen wir ja auch nicht erst Monate später, wenn sie etwas angestellt haben“, sagt heute die neue niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza in einem Interview mit „Bild“-Hannover. Einmal davon abgesehen, dass Richterinnen und Richter die Angeklagten wohl kaum so gut kennen oder kennenlernen können wie Eltern ihre Kinder, missfällt mir dieser Satz der 59-Jährigen, die einst Richterin in einem Staatsschutzsenat gewesen ist und eigentlich wissen müsste, dass man manchmal Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat ebenso schützen muss wie Kinder vor ihren Eltern.