Informanten in Niedersachsen?
20. Februar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der
Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Editha Lorberg
(CDU):
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Die HAZ berichtete am 6. Februar 2015 unter dem Titel „Hartmann: Edathys
Quelle sitzt in Niedersachsen": „In der Affäre um den früheren SPD-Politiker
Sebastian Edathy hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann über seinen
Anwalt die niedersächsischen Justizbehörden beschuldigt, interne Vorgänge
weitergegeben zu haben." Weiter heißt es in dem Artikel: „Niedersachsens
Innenminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er keine Informationen zu
dem Verfahren preisgegeben habe." In dem Bericht heißt es zudem: „Edathy hat
nach eigener Darstellung schon am 25. November 2014 geahnt, dass die
Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung erwäge. Erst zwei Tage später aber habe
das Bundeskriminalamt davon erfahren, wie der frühere BKA-Chef Ziercke erklärt
hat. ‚Die Information, die Edathy am 25. November hatte, kam nicht von Ziercke
oder gar Hartmann. Sie hat Edathy erreicht, bevor sie noch das BKA erreichte',
erklärte der Anwalt. ‚Fest steht, dass Edathy Informanten in Niedersachsen
hatte.'"
Ich frage die Landesregierung:
-
Welche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden,
Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien
(Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und
welche Mitglieder der Landesregierung haben wem im BKA (Funktionsbezeichnung
genügt) wann (Datum und genaue Uhrzeit) welche Informationen zum
Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy gegeben, insbesondere Informationen
über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Zeitpunkt
sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen einzelnen Landesbehörden?
-
Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden,
Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien
(Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und
welche Mitglieder der Landesregierung wurden von wem (Landesbedienstete und
Nichtlandesbedienstete) wann (Datum und genaue Uhrzeit) vor den am 10. Februar
2014 bzw. 12. Februar 2014 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen in Bezug auf das
Edathy-Verfahren, die Operation Selm und/oder Verfahren im Zusammenhang mit der
kanadischen Firma Azov aus welchem tatsächlichen oder behaupteten Grund bzw.
Anlass mit welchem genauen Inhalt und Wortlaut und welchem Ergebnis angerufen,
angesprochen, angemailt oder in anderer Weise kontaktiert?
-
Mit Blick darauf, dass die Spitze der Bundes-SPD dem Edathy-Ausschuss des
Bundestags ihre Kommunikationsdaten von und über Sebastian Edathy in
schriftlicher Form aushändigen will: Wird die Landesregierung die
Kommunikationsdaten der Regierungsmitglieder sowie der Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre in Bezug auf den Fall und das Verfahren Edathy dem
Rechtsausschuss des Landtags aushändigen, um den Verdacht auszuräumen, dass
Informationen aus diesem Personenkreis an unbefugte Dritte weiter gegeben worden
seien?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der
Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Dem MI sowie dessen nachgeordnetem Bereich sind das von der
Staatsanwaltschaft gegen Sebastian Edathy eröffnete Ermittlungsverfahren sowie
die in diesem Zusammenhang beabsichtigten Exekutivmaßnahmen erst unmittelbar am
10.02.2014 bekannt geworden. Zum konkreten Ermittlungsverfahren sind an das BKA
keine Informationen weitergegeben worden. Allerdings wurde das BKA bereits am
15.10.2013 darüber informiert, dass der Name des damaligen MdB Sebastian Edathy
auf der von dort übersandten Liste verzeichnet war. Eine detaillierte
Darstellung zum Informationsfluss ist der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu
entnehmen.
Zwischen dem die Ermittlungen leitenden OStA Klinge (Staatsanwaltschaft
Hannover) und dem BKA bestand im Rahmen der Vorprüfung eines Anfangsverdachts
gelegentlich telefonischer Kontakt. Die Telefonate betrafen im Wesentlichen die
Behandlung der damals noch ausstehenden restlichen „Kategorie 2" Verfahren im
Rahmen der dortigen Zentralstellenzuständigkeit. Entsprechende Telefonate fanden
am 13.11., 25.11, 26.11. und 06.12.2013 statt. Aufgrund der vergangenen Zeit
kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, ob es darüber hinaus weitere
Telefonate gab, welche aber jedenfalls zum selben Thema erfolgten.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover sich am Morgen des 10.02.2014
entschieden hatte, unverzüglich Durchsuchungsmaßnahmen beim damaligen
Beschuldigten Sebastian Edathy durchzuführen, bestand kein Kontakt zum BKA.
LOStA Dr. Fröhlich oder sonstige Beschäftigte der Staatsanwaltschaft Hannover
hatten im Hinblick auf das Edathy-Verfahren keinen Kontakt zum BKA.
Von der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte der LOStA Schierholt im Rahmen
der Vorprüfung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den
seinerzeitigen Bundestagsabgeordneten Edathy Kontakt zu Mitarbeitern der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT). Ob er in diesem Zusammenhang
möglicherweise auch Kontakt zu Mitarbeitern des BKA hatte, ist ihm heute nicht
mehr erinnerlich. Keinesfalls aber wurden Informationen über den Stand des
Verfahrens weitergegeben, sondern allenfalls ergänzende Informationen zu
weiteren Verfahren eingeholt.
Zwischen Kenntniserlangung von der beabsichtigten
Durchsuchung am Vormittag des 10.02.2014 und der Durchführung (Beginn ca. 16:40
Uhr) bestand keinerlei Kontakt zu Mitarbeitern des BKA.
Von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretärinnen und Sekretären sind
keine Informationen zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy,
insbesondere Informationen über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren
voraussichtlichen Zeitpunkt sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen
einzelnen Landesbehörden, an das BKA weitergegeben worden.
Zu 2.:
Mit der Antwort auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP „Edathygate -
Wie steht die SPD zum Rechtsstaat?" (Drs. 17/1232) sowie der Beantwortung der
Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall
Edathy" (Drs. 17/1642) hat die Landesregierung umfassend darüber informiert,
welche Mitglieder der Landesregierung über das Ermittlungsverfahren gegen
Sebastian Edathy sowie der damit im Zusammenhang stehenden Operation Selm
informiert worden sind. In diesem Zusammenhang wird auf das Protokoll der 30.
Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages vom 27.02.2014 (S. 2690 ff.)
verwiesen.
Das BKA ist durch die Polizeiinspektion Nienburg nach Bekanntwerden des
Abgeordnetenstatus von Sebastian Edathy erstmals am 15.10.2013 informiert
worden. Parallel dazu wurde die ermittlungsführende Dienststelle im
Landeskriminalamt Niedersachsen informiert.
Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der
Fragestellung ergibt sich, soweit nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2
beigefügten Tabelle.
Der die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Hannover führende OStA Klinge
wurde am 28. 11. 2013 (Akteneinsichtsgesuch) sowie am 5. 12. 2013
(Sachstandsanfrage) durch den Verteidiger des ehemaligen MdB Sebastian Edathy,
Rechtsanwalt Noll, kontaktiert. Mitteilungen gegenüber Rechtsanwalt Noll
erfolgten nicht. OStA Klinge wurde ferner in der Zeit vom 28. 11. 2013 bis zum
10. 2. 2013 durch Rechtsanwalt Noll mit weiteren Sachstandsanfragen sowie
Terminangeboten kontaktiert. Auch hier wurde nichts mitgeteilt, nur dass kein
Ermittlungsverfahren anhängig sei. Diese Mitteilung erfolgte durch OStA Klinge
gegenüber Rechtsanwalt Noll auch auf dessen persönliche Sachstandsanfrage am
22. 1. 2014. Darüber hinaus wurde OStA Klinge durch einen Sachbearbeiter des
Dezernats 38 des LKA Niedersachsen am 3. 12. 2013 im Hinblick auf einen
Kontaktversuch von Rechtsanwalt Noll gegenüber dem LKA Niedersachsen kontaktiert
und es wurde das weitere Vorgehen abgesprochen.
Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der
Fragestellung ergibt sich, soweit noch nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2
beigefügten Tabelle.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle sind folgende Kontakte noch zu
ermitteln:
Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und
Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA
ist zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt nach dem 15. 10. 2013 von
einem OStA der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) in allgemeiner Form
darauf hingewiesen worden, dass ein wohl presseträchtiges Verfahren auf die
Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zukommen werde. Ob ihm bei dieser
Gelegenheit bereits ein Name genannt worden ist, ist ihm nicht erinnerlich.
GenStA Dr. Lüttig wurde am 21. 10. 2013 telefonisch und per E-Mail (Eingang bei
der E-Mail-Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Celle um 12:51 Uhr) von
GenStA Blumensatt (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) auf einen Prüfvorgang
betreffend ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen den damaligen
Bundestagsabgeordneten Edathy hingewiesen.
Mit Schreiben vom 3. 12. 2013, gerichtet an die Leitende Oberstaatsanwältin
Ballnus, eingegangen bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle per Fax am selben
Tage um 13:21 Uhr, fragte der spätere Verteidiger des Herrn Edathy, Rechtsanwalt
Christian Noll, an, ob ein Verfahren gegen seinen Mandanten geführt werde.
Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und
Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA
ist sodann erneut nach seiner Erinnerung im November oder Dezember 2013 von
Seiten des LKA gefragt worden, ob ein Verfahren gegen Herrn Edathy geführt
werde. Eine abschließende Antwort konnte er nicht geben, da er zu jener Zeit
noch keine Kenntnis vom Eingang der Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
hatte.
Der Wortlaut von Telefonaten kann nach dem erheblichen Zeitablauf nicht mehr
wiedergegeben werden.
Lediglich ergänzend wird auf die bereits in der Antwort auf Frage 62 der
Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall
Edathy" (Drs. 17/1642) verwiesen.
Zu 3.:
ie Landesregierung wird - wie bereits bisher - den Untersuchungsausschuss
des Bundestages und den Rechtsausschuss des Landtages im Rahmen der diesen
Ausschüssen jeweils zugewiesenen Untersuchungs- und Kontrollaufgaben
unterstützen. Allerdings sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis absolut
geschützt (arg. e contr. Art 27 Abs. 6 Satz 3 Niedersächsische Landesverfassung)
und begrenzen insoweit im Einzelfall auch das parlamentarische
Informationsbedürfnis.
Im Übrigen hat die Landesregierung keine Informationen an unbefugte Dritte
weitergegeben.
Man mag es nicht glauben?
21. Februar 2015. Ein HAZ-Redakteur ist fassungslos.
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57 wussten Bescheid
In den Fall Edathy waren deutlich mehr Personen in Niedersachsen eingeweiht als bislang bekannt. 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger wussten bereits vor den Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten von dem Verdacht der Kinderpornografie. Dies geht aus einer Liste hervor, die dem NDR Fernsehmagazin Hallo Niedersachsen vorliegt.
NDR, 22. Februar 2015
Wird das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt?
23. Februar 2015. Verteidiger und Richter sind für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße, die Staatsanwaltschaft von Hannover fordert für diesen Fall ein Schuldbekenntnis von Sebastian Edathy.
Edathy legt Geständnis ab/Verfahren eingestellt
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben. Die Vorwürfe träfen zu, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht Verden. Daraufhin beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden, den Prozess gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro einzustellen.
Die Zeit, 2. März 2015
Sebastian Edathy am 2. März 2015 auf seinen Facebook-Seiten
Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. - Ich weise darauf hin, dass ein "Geständnis" ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.
Zum Beginn der Serie
Sebastian Edathy (XVIII)