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Montag, 4. Dezember 2017

Justiz im Zwielicht

Bettina Raddatz,
Hannover Connection
2.0 - Justiz und
Verwaltung im Zwielicht.


Hannover Connection 2.0

Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur - dass der mir widerfahrene Fall einmalig sein müsste...Diese Inhaltsbeschreibung bei Amazon legt eine andere Vermutung nahe. 

Ein realer, packender Fall aus Hannover:


Einem Kaufmann wird die Existenz zerstört; er vermutet u. a. manipulierte Unterlagen und Justizfehler, weshalb er Schadenersatz vom Land Niedersachsen begehrt. Unter dem Vorwand des Gesprächswillens wird er in das Justizministerium gebeten, wo er von schwer bewaffneten Polizisten überwältigt und nach Sprengstoff durchsucht wird. Der Vorwurf: Er soll ein Bombenattentat auf den Minister geplant haben!


Zu Unrecht, wie sich herausstellt. Dennoch sollte das Leben des Kaufmanns und seiner Familie seit dem Vorfall auf dramatische Weise beeinträchtigt werden: Immer wieder wird er mit Morddrohungen konfrontiert, es wird sogar aus einem fahrenden Auto heraus auf ihn geschossen. Und als die Autorin 2016 anfängt, über seltsame Todesfälle, manipulierte Polizeiakten, Falschaussagen der Polizeidirektion und über dem Landtag vorgelegte, getürkte Berichte zu recherchieren und zu berichten, werden fortan nicht nur der Kaufmann, sondern auch sein fünfjähriger Sohn mit Morddrohungen und abscheulichen Ankündigungen überzogen. Sein Foto wurde sogar in ein Pädophilennetzwerk eingestellt. Auch die Autorin wird nun bedroht - und die Behörden reagieren nicht! Aber warum? Und wer steckt hinter den Tätern?

Ein intensiv recherchierter Tatsachenbericht mit hohem Spannungspotential...


Ein Klick und Sie sind bei Amazon

Montag, 2. März 2015

Sebastian Edathy (XVII)

Informanten in Niedersachsen?

20. Februar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU):

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die HAZ berichtete am 6. Februar 2015 unter dem Titel „Hartmann: Edathys Quelle sitzt in Niedersachsen": „In der Affäre um den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann über seinen Anwalt die niedersächsischen Justizbehörden beschuldigt, interne Vorgänge weitergegeben zu haben." Weiter heißt es in dem Artikel: „Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er keine Informationen zu dem Verfahren preisgegeben habe." In dem Bericht heißt es zudem: „Edathy hat nach eigener Darstellung schon am 25. November 2014 geahnt, dass die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung erwäge. Erst zwei Tage später aber habe das Bundeskriminalamt davon erfahren, wie der frühere BKA-Chef Ziercke erklärt hat. ‚Die Information, die Edathy am 25. November hatte, kam nicht von Ziercke oder gar Hartmann. Sie hat Edathy erreicht, bevor sie noch das BKA erreichte', erklärte der Anwalt. ‚Fest steht, dass Edathy Informanten in Niedersachsen hatte.'"

Ich frage die Landesregierung:
  1. Welche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien (Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und welche Mitglieder der Landesregierung haben wem im BKA (Funktionsbezeichnung genügt) wann (Datum und genaue Uhrzeit) welche Informationen zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy gegeben, insbesondere Informationen über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Zeitpunkt sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen einzelnen Landesbehörden?
  2. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien (Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und welche Mitglieder der Landesregierung wurden von wem (Landesbedienstete und Nichtlandesbedienstete) wann (Datum und genaue Uhrzeit) vor den am 10. Februar 2014 bzw. 12. Februar 2014 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen in Bezug auf das Edathy-Verfahren, die Operation Selm und/oder Verfahren im Zusammenhang mit der kanadischen Firma Azov aus welchem tatsächlichen oder behaupteten Grund bzw. Anlass mit welchem genauen Inhalt und Wortlaut und welchem Ergebnis angerufen, angesprochen, angemailt oder in anderer Weise kontaktiert?
  3. Mit Blick darauf, dass die Spitze der Bundes-SPD dem Edathy-Ausschuss des Bundestags ihre Kommunikationsdaten von und über Sebastian Edathy in schriftlicher Form aushändigen will: Wird die Landesregierung die Kommunikationsdaten der Regierungsmitglieder sowie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Bezug auf den Fall und das Verfahren Edathy dem Rechtsausschuss des Landtags aushändigen, um den Verdacht auszuräumen, dass Informationen aus diesem Personenkreis an unbefugte Dritte weiter gegeben worden seien?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Dem MI sowie dessen nachgeordnetem Bereich sind das von der Staatsanwaltschaft gegen Sebastian Edathy eröffnete Ermittlungsverfahren sowie die in diesem Zusammenhang beabsichtigten Exekutivmaßnahmen erst unmittelbar am 10.02.2014 bekannt geworden. Zum konkreten Ermittlungsverfahren sind an das BKA keine Informationen weitergegeben worden. Allerdings wurde das BKA bereits am 15.10.2013 darüber informiert, dass der Name des damaligen MdB Sebastian Edathy auf der von dort übersandten Liste verzeichnet war. Eine detaillierte Darstellung zum Informationsfluss ist der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Zwischen dem die Ermittlungen leitenden OStA Klinge (Staatsanwaltschaft Hannover) und dem BKA bestand im Rahmen der Vorprüfung eines Anfangsverdachts gelegentlich telefonischer Kontakt. Die Telefonate betrafen im Wesentlichen die Behandlung der damals noch ausstehenden restlichen „Kategorie 2" Verfahren im Rahmen der dortigen Zentralstellenzuständigkeit. Entsprechende Telefonate fanden am 13.11., 25.11, 26.11. und 06.12.2013 statt. Aufgrund der vergangenen Zeit kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, ob es darüber hinaus weitere Telefonate gab, welche aber jedenfalls zum selben Thema erfolgten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover sich am Morgen des 10.02.2014 entschieden hatte, unverzüglich Durchsuchungsmaßnahmen beim damaligen Beschuldigten Sebastian Edathy durchzuführen, bestand kein Kontakt zum BKA.

LOStA Dr. Fröhlich oder sonstige Beschäftigte der Staatsanwaltschaft Hannover hatten im Hinblick auf das Edathy-Verfahren keinen Kontakt zum BKA.

Von der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte der LOStA Schierholt im Rahmen der Vorprüfung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den seinerzeitigen Bundestagsabgeordneten Edathy Kontakt zu Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT). Ob er in diesem Zusammenhang möglicherweise auch Kontakt zu Mitarbeitern des BKA hatte, ist ihm heute nicht mehr erinnerlich. Keinesfalls aber wurden Informationen über den Stand des Verfahrens weitergegeben, sondern allenfalls ergänzende Informationen zu weiteren Verfahren eingeholt.

Zwischen Kenntniserlangung von der beabsichtigten Durchsuchung am Vormittag des 10.02.2014 und der Durchführung (Beginn ca. 16:40 Uhr) bestand keinerlei Kontakt zu Mitarbeitern des BKA.
Von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretärinnen und Sekretären sind keine Informationen zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy, insbesondere Informationen über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Zeitpunkt sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen einzelnen Landesbehörden, an das BKA weitergegeben worden.

Zu 2.:
Mit der Antwort auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP „Edathygate - Wie steht die SPD zum Rechtsstaat?" (Drs. 17/1232) sowie der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (Drs. 17/1642) hat die Landesregierung umfassend darüber informiert, welche Mitglieder der Landesregierung über das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy sowie der damit im Zusammenhang stehenden Operation Selm informiert worden sind. In diesem Zusammenhang wird auf das Protokoll der 30. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages vom 27.02.2014 (S. 2690 ff.) verwiesen.

Das BKA ist durch die Polizeiinspektion Nienburg nach Bekanntwerden des Abgeordnetenstatus von Sebastian Edathy erstmals am 15.10.2013 informiert worden. Parallel dazu wurde die ermittlungsführende Dienststelle im Landeskriminalamt Niedersachsen informiert.
Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der Fragestellung ergibt sich, soweit nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle.

Der die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Hannover führende OStA Klinge wurde am 28. 11. 2013 (Akteneinsichtsgesuch) sowie am 5. 12. 2013 (Sachstandsanfrage) durch den Verteidiger des ehemaligen MdB Sebastian Edathy, Rechtsanwalt Noll, kontaktiert. Mitteilungen gegenüber Rechtsanwalt Noll erfolgten nicht. OStA Klinge wurde ferner in der Zeit vom 28. 11. 2013 bis zum 10. 2. 2013 durch Rechtsanwalt Noll mit weiteren Sachstandsanfragen sowie Terminangeboten kontaktiert. Auch hier wurde nichts mitgeteilt, nur dass kein Ermittlungsverfahren anhängig sei. Diese Mitteilung erfolgte durch OStA Klinge gegenüber Rechtsanwalt Noll auch auf dessen persönliche Sachstandsanfrage am 22. 1. 2014. Darüber hinaus wurde OStA Klinge durch einen Sachbearbeiter des Dezernats 38 des LKA Niedersachsen am 3. 12. 2013 im Hinblick auf einen Kontaktversuch von Rechtsanwalt Noll gegenüber dem LKA Niedersachsen kontaktiert und es wurde das weitere Vorgehen abgesprochen.

Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der Fragestellung ergibt sich, soweit noch nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle sind folgende Kontakte noch zu ermitteln:
Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA ist zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt nach dem 15. 10. 2013 von einem OStA der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) in allgemeiner Form darauf hingewiesen worden, dass ein wohl presseträchtiges Verfahren auf die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zukommen werde. Ob ihm bei dieser Gelegenheit bereits ein Name genannt worden ist, ist ihm nicht erinnerlich.

GenStA Dr. Lüttig wurde am 21. 10. 2013 telefonisch und per E-Mail (Eingang bei der E-Mail-Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Celle um 12:51 Uhr) von GenStA Blumensatt (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) auf einen Prüfvorgang betreffend ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Edathy hingewiesen.
Mit Schreiben vom 3. 12. 2013, gerichtet an die Leitende Oberstaatsanwältin Ballnus, eingegangen bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle per Fax am selben Tage um 13:21 Uhr, fragte der spätere Verteidiger des Herrn Edathy, Rechtsanwalt Christian Noll, an, ob ein Verfahren gegen seinen Mandanten geführt werde.

Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA ist sodann erneut nach seiner Erinnerung im November oder Dezember 2013 von Seiten des LKA gefragt worden, ob ein Verfahren gegen Herrn Edathy geführt werde. Eine abschließende Antwort konnte er nicht geben, da er zu jener Zeit noch keine Kenntnis vom Eingang der Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte.

Der Wortlaut von Telefonaten kann nach dem erheblichen Zeitablauf nicht mehr wiedergegeben werden.

Lediglich ergänzend wird auf die bereits in der Antwort auf Frage 62 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (Drs. 17/1642) verwiesen.

Zu 3.:

ie Landesregierung wird - wie bereits bisher - den Untersuchungsausschuss des Bundestages und den Rechtsausschuss des Landtages im Rahmen der diesen Ausschüssen jeweils zugewiesenen Untersuchungs- und Kontrollaufgaben unterstützen. Allerdings sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis absolut geschützt (arg. e contr. Art 27 Abs. 6 Satz 3 Niedersächsische Landesverfassung) und begrenzen insoweit im Einzelfall auch das parlamentarische Informationsbedürfnis.

Im Übrigen hat die Landesregierung keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben.

Man mag es nicht glauben?

21. Februar 2015. Ein HAZ-Redakteur ist fassungslos. Hier klicken

57 wussten Bescheid

In den Fall Edathy waren deutlich mehr Personen in Niedersachsen eingeweiht als bislang bekannt. 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger wussten bereits vor den Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten von dem Verdacht der Kinderpornografie. Dies geht aus einer Liste hervor, die dem NDR Fernsehmagazin Hallo Niedersachsen vorliegt.

NDR, 22. Februar 2015

Wird das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt?

23. Februar 2015. Verteidiger und Richter sind für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße, die Staatsanwaltschaft von Hannover fordert für diesen Fall ein Schuldbekenntnis von Sebastian Edathy.

Edathy legt Geständnis ab/Verfahren eingestellt

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben. Die Vorwürfe träfen zu, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht Verden. Daraufhin beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden, den Prozess gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro einzustellen.

Die Zeit, 2. März 2015

Sebastian Edathy am 2. März 2015 auf seinen Facebook-Seiten

Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. - Ich weise darauf hin, dass ein "Geständnis" ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.

Zum Beginn der Serie

Sebastian Edathy (XVIII)

Dienstag, 10. Februar 2015

Sebastian Edathy (XVI)

Fragen zum Informationsfluss

22. Januar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:
Nach dem Auftritt von Sebastian Edathy vor der Bundespressekonferenz und vor dem nach ihm benannten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages haben sich neue Anhaltspunkte im Ablauf des Informationsflusses während des Ermittlungsverfahrens ergeben.
Am 15. Oktober 2013 erging eine Mitteilung durch das BKA an die 16 LKAs der Bundesländer. Die Weiterleitung von Informationen an die jeweils zuständigen Polizeidirektionen in Niedersachen erfolgte am gleichen Tag durch das LKA. Sebastian Edathy (SPD) führt in seiner eidesstattlichen Versicherung aus, dass SPD-Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihn bereits am 18. Oktober 2013 auf mögliche Problemlagen angesprochen hätten. Bekannt ist auch, dass der Bundesvorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel, Mitte Oktober vom damaligen Bundesinnenminister über Ermittlungen gegen Sebastian Edathy informiert worden ist. Zeitnah wurden Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Thomas Oppermann (SPD) von Sigmar Gabriel (SPD) über diesen Sachverhalt ins Vertrauen gezogen. Mitte Oktober soll auch MdB Michael Hartmann (SPD) auf einer sicherheitspolitischen Tagung vom Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy erfahren haben. Am 21. Oktober 2013 erhielt die Generalstaatsanwaltschaft Celle eine Mitteilung bezüglich des vom BKA bearbeiteten Verfahrens gegen den Beschuldigten Sebastian Edathy.
Ab dem 23. Oktober 2013 haben die vierwöchigen Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und der Union auf Bundesebene unter Beteiligung von Stefan Weil (SPD-Landesvorsitzender Niedersachsen), Boris Pistorius und Olaf Lies begonnen. Am 31. Oktober unterrichtete dann die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Oberstaatsanwaltschaft Hannover. Ende Oktober 2013 telefonierten Thomas Oppermann und BKA-Präsident Jörg Ziercke (SPD), um sich über den Ermittlungsstand im Fall Edathy auszutauschen. Am 8. November 2013 sprachen Thomas Oppermann und Sebastian Edathy über die „Karrierewünsche" von Sebastian Edathy. Am 15. November 2013 hat Michael Hartmann Sebastian Edathy auf Ermittlungen gegen ihn aufmerksam gemacht. Die Erkenntnisse habe er aus „Sicherheitskreisen", führte er aus, und Frank-Walter Steinmeier und Thomas Oppermann seien ebenfalls in Kenntnis dieser Sachlage. Jörg Ziercke soll laut der eidesstaatlichen Versicherung von Sebastian Edathy die Informationsquelle für Michael Hartmann gewesen sein. Zum Jahreswechsel 2013/2014 teilte Michael Hartmann Sebastian Edathy mit, dass seine Akte von der Generalstaatsanwaltschaft Celle zur Staatsanwaltschaft Hannover übermittelt worden sei. Am 25. Januar 2014 wurde Michael Hartmann dann durch den Büroleiter von Thomas Oppermann auf die Causa Edathy angesprochen. Sebastian Edathy führte im Untersuchungsausschuss dazu Folgendes aus: Ende Januar habe ihm (Edathy, Anmerkung der Fragesteller) Hartmann dann mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft Hannover sei „wohl gewillt, alle Register zu ziehen", also die Aufhebung seiner Abgeordnetenimmunität zu beantragen und Durchsuchungen vorzunehmen" (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/kw51_pa_ua_edathy/345474).
Am 29. Januar 2014 wurde das niedersächsische Justizministerium telefonisch über das Verfahren und die weitere Absicht der Generalstaatsanwaltschaft Celle unterrichtet. Am 10. Februar 2014 soll das LKA „erstmals" das zuständige Referat im Innenministerium unterrichtet haben. An diesem Tag erfolgten im Beisein der Presse auch Durchsuchungsmaßnahmen in Räumen von Sebastian Edathy. Bezüglich dieses Sachverhalts und weiterer Ungereimtheiten (z. B. geöffnete Briefe der Staatsanwaltschaft Hannover) im Fall Edathy sind weitere Ermittlungsverfahren anhängig.
Die Landesregierung führte ausweislich des Plenarprotokolls vom 27. Februar 2014 nachfolgende Chronologie der Kenntnisnahme der einzelnen Mitglieder der Landesregierung zur Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sebastian Edathy auf:
- Innenminister Boris Pistorius (SPD): Mitte Oktober 2013, Quelle: Polizeipräsident Kruse,
- Ministerpräsident Stephan Weil (SPD): 9. und 10. Februar 2014, Quellen: Regierungssprecherin Anke Pörksen (SPD), Justizstaatssekretär Scheibel/CdS Dr. Jörg Mielke (SPD),
- Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (B90/Die Grünen): 29. Januar 2014, Quelle: Justiz-staatssekretär Scheibel. Details am 10. Februar aus einem Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Celle.
Sämtliche weiteren Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung haben erstmals in der Folge des 10. Februar 2014 von den Vorgängen, die zur Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy führten, aus Medienberichten erfahren. Herr Minister Wenzel hat von den Vorgängen erstmals aus der Presse erfahren. Herr Minister Schneider hat - aus der Erinnerung heraus - von dem Vorgang erstmals am 11. Februar aus den Medien erfahren. Frau Ministerin Rundt hat - aus der Erinnerung heraus - von den Vorgängen erstmals am 10. oder 11. Februar aus der Presse erfahren. Frau Ministerin Heinen-Kljajić hat von den Vorgängen erstmals mit Beginn der Berichterstattung in den öffentlichen Medien erfahren. Frau Ministerin Heiligenstadt hat - aus ihrer Erinnerung heraus - von den Vorgängen erstmals am 11. Februar aus der Presse erfahren. Herr Minister Lies hat von den Vorgängen erstmals am 11. Februar 2014 aus der Presse erfahren. Herr Minister Meyer hat von den Vorgängen erstmals am 11. Februar 2014 aus der Presse erfahren

Wir fragen die Landesregierung:
1. Bleibt sie vor dem Hintergrund der oben aufgeführten Chronologie zu Gesprächen und zum Informationsfluss in Richtung Spitzenpolitiker der SPD (seit Mitte Oktober 2013), der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, der ab dem 23. Oktober 2013 begonnenen vierwöchigen Koalitionsverhandlungen in Berlin unter Beteiligung des Ministerpräsidenten Weil und der Minister Lies und Pistorius dabei, dass die Regierungsmitglieder der SPD, mit Ausnahme des Innenministers, erst vage am 9. und konkreter am 10. und 11. Februar 2014 über die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aus der Presse erfahren haben sollen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die eidesstattliche Aussage von Sebastian Edathy im Rahmen des 2. Untersuchungsausschusses im Bundestag, dass MdB Michael Hartmann (SPD) bereits Ende Januar 2014 - also fast zwei Wochen bevor die Räume von Edathy durchsucht worden sind - von der bevorstehenden Anordnung der Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Hannover Kenntnis erlangt hat?
3. Welche rechtlichen Schritte und organisatorischen Folgen wird die Landesregierung aus dem Vorfall der Weitergabe von Informationen, beispielsweise auch des LKA-Abschlussberichtes an die Presse, bis hin zum Hauptbeschuldigten Sebastian Edathy ziehen?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.
Die Landesregierung bleibt bei ihrer Antwort. Insoweit wird auf die in dem stenografischen Bericht der 30. Plenarsitzung vom 27. Februar 2014 zu TOP 13 (S. 2691 ff., 2706 ff.) protokollierten Angaben und die Antwort der Landesregierung vom 16.06.2014 (Drucksache 17/1642) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" vom 12.05.2014 verwiesen.
Zu 2.
Sebastian Edathy ist Angeklagter in einem laufenden Strafverfahren und Zeuge in einem noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren. Die Bewertung seiner Angaben obliegt dem Landgericht Verden und dem 2. Untersuchungsausschuss des 18. Deutschen Bundestages.
Zu 3.
Beamtinnen und Beamte, aber auch Angestellte des öffentlichen Dienstes treffen auf Grund des Dienstverhältnisses in besonderem Maße Verschwiegenheitspflichten, deren Verletzung straf- oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In sensiblen Verfahren wird der Kreis der beteiligten Personen dennoch seit jeher grundsätzlich so klein wie möglich gehalten. Sofern der Verdacht einer Indiskretion aufkommt, werden konsequent Ermittlungsverfahren eingeleitet und erforderlichenfalls auch disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Soweit erforderlich werden dazu auch dienstliche Erklärungen eingeholt. Dies hat die Landesregierung auch im nachgefragten Fall getan. Dienstliche Erklärungen sind eingeholt worden. Darüber hinaus ist von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, das noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die dienstlichen Erklärungen sind von der Staatsanwaltschaft beigezogen worden.
Etwaige weitere straf- und/oder dienstrechtliche Schritte sind vom Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abhängig.

LKA-Präsident stellt Strafantrag

Die im LKA betriebenen Ermittlungen gegen Edathy wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie seien im April 2014 der Staatsanwaltschaft Hannover zugeleitet worden, erklärte Kolmey. Kein LKA-Mitarbeiter habe etwas damit zu tun, dass die Akte jetzt offensichtlich Medien vorliege. Der Strafprozess gegen Edathy soll am 23. Februar im Landgericht Verden beginnen.

Rheinische Post, 23. Januar 2015

Ein Krimi-Meisterwerk

Die Presse überschlägt sich vor Begeisterung. “Was für Schurken! Brillant beschrieben.” (Bild Hannover) “Atemlos gelesen. Nächtelang nicht geschlafen.” (Neue Presse Hannover) “Was für eine Behörde! Schamlos. Durchtrieben. Ein Meisterwerk von Rosamunde Schostok.” (Hannoversche Allgemeine Zeitung). “Im Norden ist die Moral gestorben.” (Bayern-Kurier)

Des Lobes voll, 23. Januar 2015

Wer wusste was?

Edathy will frühzeitig – im November und Dezember 2013 - seine beiden Ex-Büroleiter Maik Schuparis und Dennis Nocht über die Ermittlungen gegen ihn informiert haben und dass Hartmann seine Quelle sei. Dies habe er auch dem befreundeten Ex-SPD-Bundestagskandidaten Jens Jenssen erzählt, der jetzt in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung beschäftigt ist sowie der früheren niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Barbara Tewes-Heiseke, die ihn nach Bekanntwerden der Affäre in ihrem Haus in Frankreich wohnen ließ. Schuparis arbeitet im Bundestagsbüro von Barbara Hendricks (SPD), Nocht leitet die Geschäftsstelle des Seeheimer Kreises in der Fraktion und soll wiederum Johannes Kahrs, Sprecher des Seeheimer Kreises über die Affäre informiert haben.

Mitteldeutsche Zeitung, 25. Januar 2015

Edathys Aussagen immer glaubwürdiger

In der heutigen Sitzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses zur Edathy-Affäre hat der ehemalige SPD-Abgeordnete Rückendeckung von ehemaligen Mitarbeitern erhalten. Nach Einschätzung der Vertreter von Union, Grünen und Linkspartei verlieh die Aussage zweier ehemaliger Mitarbeiter Sebastian Edathys Darstellung der Ereignisse zusätzliche Glaubwürdigkeit.
Die beiden Ex-Mitarbeiter bestätigten nach Teilnehmerangaben Edathys Aussage, wonach der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann seinen damaligen Fraktionskollegen Edathy frühzeitig über Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) im Zusammenhang mit möglichem kinderpornografischen Material informiert habe. Hartmann bestreitet dies allerdings.
 
Tagesschau, 29. Januar 2015

Hartmann verweigert Aussage

Die Aussage Michael Hartmanns vor dem Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Der SPD-Abgeordnete hatte bei seinem zweiten Auftritt vor dem Gremium die Aussage verweigert. Daraufhin wurde die Befragung Hartmanns, Sebastian Edathys und dessen Anwalts, Christian Noll, für abgeschlossen erklärt. Deren Statements gehen jetzt zur Prüfung einer möglichen uneidlichen Falschaussage an die Staatsanwaltschaft Berlin.

Süddeutsche Zeitung, 5. Februar 2015

Wenn - dann

Wenn Hartmann sagt, was er weiß, haben 3 Leute ein Problem: Ein amtierender SPD-Fraktionsvorsitzender, ein amtierender Bundesaußenminister und ein ehemaliger BKA-Präsident. - Nicht schön, aber ist so.

Sebastian Edathy am 9. Februar 2015 auf seinen Facebook-Seiten

Zum Beginn der Serie

Sebastian Edathy (XVII)

Dienstag, 18. November 2014

Der Fall Edathy (XIV)


Sitzung des niedersächsischen Landtages am 26. September 2014
Mündliche Anfrage Nr. 7

Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat mit dem Beweisbeschluss BB 18 (27) 9 bei der Niedersächsischen Landesregierung angefragt, welche Personen zwischen dem 15. Oktober 2013 und dem 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt haben, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird.

Die Niedersächsische Landesregierung übermittelte daraufhin dem Untersuchungsausschuss entsprechende Listen für das Justiz- und das Innenministerium.

Auf der Liste des Justizministeriums finden sich 21 Personen, und zwar aus dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und der Staatsanwaltschaft Hannover.

Am 10. Februar 2014 wurde vom Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss Hannover gefasst (Geschäftszeichen 270 Gs 308/14), der die Durchsuchung der Wohnungen und Büros des Sebastian Edathy erlaubte, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Deutschen Bundestages war, wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen festgestellt hat. Beschäftigte des Amtsgerichtes Hannover sind in der Liste der Landesregierung an den Bundestag nicht enthalten.

Die Liste für den Geschäftsbereich des Innenministeriums nennt 33 Personen, die im fraglichen Zeitraum Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy hatten. Sechs Personen hiervon sollen Beschäftigte der PI Nienburg/Schaumburg gewesen sein, der Leiter der PI eingeschlossen.
Die Zeitung Die Harke aus Nienburg vom 19. Februar 2014 berichtet („Wie viele Polizisten waren informiert?") von Aussagen der Pressesprecherin der PI Nienburg, dass sieben Mitarbeiter des Fachkommissariates Kenntnis von den Ermittlungen gehabt hätten. Der Polizeipräsident ist nicht Mitarbeiter des Fachkommissariates 1.

Die Harke berichtet in der gleichen Ausgabe weiterhin, dass möglicherweise auch Streifenpolizisten von den Vorermittlungen gegen Sebastian Edathy gewusst hätten. Mehrere Beamte hätten gegenüber der Zeitung Die Harke erklärt, seit Längerem davon Bescheid gewusst zu haben.

Ich frage die Landesregierung:
  1. Ist die Auskunft der Landesregierung an den Deutschen Bundestag, die keine Beschäftigten des Amtsgerichtes Hannover mit Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy bis zum 10. Februar 2014 nennt, zutreffend?
  2. Wie viele und welche Personen der PI Nienburg/Schaumburg haben wann bis zum 10. Februar 2014 Kenntnis über die Vorermittlungen und Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten?
  3. Hat die Landesregierung inzwischen Fehler an der Liste festgestellt, die sie dem 2. Untersuchungsausschuss des 18. Deutschen Bundestages übersandt hat, und hat sie diese dem Bundestag gegenüber eingeräumt? Wenn ja, welche?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hat die Niedersächsische Landesregierung mit seinem Beweisbeschluss 18 (27) 9 vom 4.7.2014 um Benennung aller Personen gebeten, „die in niedersächsischen Landesbehörden der Geschäftsbereiche Inneres und Justiz sowie der Staatskanzlei ab dem 15. Oktober 2013 bis zum 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt hatten, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornografischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird, und zugleich mitzuteilen, wann diese Personen jeweils auf welche Art und Weise Kenntnis erlangt haben".

Mit Schreiben vom 26. August 2014 an dessen Vorsitzende hat die Niedersächsische Staatskanzlei dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags ein Verzeichnis derjenigen Personen übermittelt, die bis zum 9.2.2014, 24.00 Uhr, entsprechende Kenntnis erlangt hatten. Die Beschlussfassung des Untersuchungsausschusses ist dabei so verstanden worden, dass die Benennung der Personen erfordert war, die bis zu dem genannten Stichtag über die in dem Beschluss genannten Kenntnisse verfügten.

Richter und sonstige Mitarbeiter des Amtsgerichts Hannover befinden sich nicht unter den mitgeteilten Personen, da die Staatsanwaltschaft Hannover bis zum Ablauf des 9.2.2014 nicht an das Amtsgericht Hannover herangetreten ist. Vielmehr ist dies erst am 10.2.2014 geschehen, als ein Durchsuchungsbeschluss für von dem Angeschuldigten Edathy genutzte Räumlichkeiten beantragt wurde.

Am 10. 2. 2014 wurden die Akten durch den Dezernenten, dem beim Amtsgericht Hannover zuständigen Ermittlungsrichter, persönlich übergeben. Der beantragte Durchsuchungsbeschluss erging noch am Vormittag desselben Tages unter dem Aktenzeichen 270 Gs 308/14. Ausgefertigt worden ist der Beschluss von einer Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Weitere Personen waren mit dem Vorgang nicht befasst. Der zuständige Ermittlungsrichter hat die Vorgänge vielmehr selbst transportiert und auch die Ausfertigung des Beschlusses persönlich überwacht. Der zuständige Abteilungsrichter ist am Nachmittag des 10.2.2014 durch den Ermittlungsrichter über das Verfahren informiert worden. Die Namen der insoweit beim Amtsgericht Hannover mit dem Vorgang befassten Personen sind dem Parlamentarischen Untersuchungs-ausschuss bereits mitgeteilt worden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Antwort ist zutreffend. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu Frage 2:
Im Rahmen der Bearbeitung des Beweisbeschlusses 18 (27) 9 des 2. Untersuchungs-ausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde seitens der Polizeidirektion Göttingen von sechs Polizeibeamten berichtet, die in der Polizei-inspektion Nienburg/Schaumburg dienstlich am 15.10.2013 Kenntnis über die (Vor-) Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten haben.
Es handelt sich dabei um den Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg sowie fünf Polizeibeamte des dortigen Zentralen Kriminaldienstes.

In dem Artikel („Wie viele Polizisten waren informiert?") der Zeitung Die Harke vom 19.02.2014 wird durch den Leiter der Polizeiinspektion korrekt dargestellt, dass „sieben Mitarbeiter" mit dem Fall befasst gewesen seien. Neben seiner eigenen Person und der des Leiters des Zentralen Kriminaldienstes waren dies vier Polizeibeamte des Fachkommissariates 1. Darüber hinaus wurde ein weiterer Mitarbeiter der Polizeiinspektion mit der Abklärung der Meldeverhältnisse betraut, dem aus Gründen der Geheimhaltung ausdrücklich kein Hintergrundwissen hierzu bekannt gemacht wurde.

Zu Frage 3:
Die Landesregierung hat keine Fehler im Zusammenhang mit der Liste festgestellt.

Edathy muss vor Gericht

18. November 2014. Wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathy war als Bundestagsabgeordneter im Februar zurückgetreten, wenige Tage, bevor die Ermittlungen öffentlich wurden.
Das Gericht teilte mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.
tagesschau

Kommentar von Sebastian Edathy auf seinen Facebook-Seiten: heute.de schreibt: "Außerdem sollen nach ZDF-Informationen nicht nur einige von Edathys E-Mail-Konten unwiderruflich gelöscht sein, sondern auch der Inhalt seiner Cloud." - "Cloud" habe ich nie benutzt, E-Mail-Konten nicht gelöscht, aber wenn`s der öffentlichen Hinrichtung dient...

Der Fall Edathy (XV): Die Harke der "Harke"

Zum Beginn der Serie

Donnerstag, 3. Januar 2013

Dienstaufsicht

Justizministerium sieht keinen Anlass für Maßnahmen

Nun hat mir auch das niedersächsische Justizministerium geantwortet. Meine mail vom 18. Dezember 2012 lag angeblich Justizminister Bernd Busemann vor, der die Beantwortung Dr. Hackner überließ (Foto 29). Der schreibt: "Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe waren bereits mehrmals Gegenstand der Überprüfung durch mich, zuletzt im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe vom 28. April 2011 an den Niedersächsischen Landtag, ohne dass sich dabei ein rechtlich begründeter Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht ergeben hätte."

Damals hat man mich von Pontius zu Pilatus geschickt. Der von mir angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages leitete meine Eingabe am 20. Juni 2011 an den Niedersächsischen Landtag weiter, da der Rechtsausschuss dieses Parlaments für meine Sache zuständig sei. Dieser Ausschuss teilte mir am 13. Oktober 2011 mit, dass er sich für mein Anliegen "nicht verwenden" könne. Um die Beweglichkeit der beiden Ausschüsse weiter zu fördern, schickte ich dem Petitionsausschuss am 11. September 2012 ein Päckchen mit Salbe, das ich prompt wieder zurück bekam (Fotos 18 bis 21). Aber immerhin wurde mir eine erneute Überprüfung zugesagt.

Außerdem schreibt mir Dr. Hackner: "Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich auch Ihrem neuerlichen Schreiben nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid vermag ich Ihnen in dieser Angelegenheit daher nur noch in Aussicht zu stellen, wenn sie wesentlich neue Tatsachen vortragen, denn der Sachverhalt ist nunmehr ausreichend geprüft."

Da muss Dr. Hackner so manches übersehen haben. Denn am 18. Dezember 2012 habe ich dem niedersächsischen Justizministerium mitgeteilt, dass mir nunmehr die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover mit allen Vorgängen aus 2003 und 2004 vorliege. Aus dieser Akte gehe hervor, dass meine beschlagnahmten Computer nicht sachgemäß gelagert worden seien (Foto 25). Das ist kein "neues tatsächliches Vorbringen"?

In dieser Akte fehlt übrigens der Briefwechsel, den ich mit dem niedersächsischen Justizministerium geführt habe. So hat mir ein Ministeriumsmitarbeiter mit Namen Bakker am 4. Oktober 2004 (Foto 14) versichert, er werde eine Beschwerde von mir an den Oberstaatsanwalt weiterleiten. Erkundigt hatte ich mich nach dem Stand des Verfahrens, das damals schon fast ein Jahr dauerte. Eine Antwort darauf habe ich nie bekommen. Warum fehlt dieser Briefwechsel in der Akte?

Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen