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Sonntag, 9. September 2012

Wohnung ist unverletzlich

Aber die Kripo von Garbsen darf Tür aufhebeln lassen?

In der eigenen Wohnung soll man sich sicher fühlen, wer eine Wohnung betreten darf, bestimmt der Eigentümer bzw. Mieter. So steht es im Grundgesetz. Ausnahmen werden gesetzlich geregelt. Beispielsweise im Polizeigesetz.

§ 31
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.

Aus dem Blickwinkel dieses Paragraphen betrachtet, hat die Kripo von Garbsen am 3. November 2003 illegal gehandelt, als sie sich gegen 7 Uhr morgens mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zugang zu meiner Wohnung in Burgdorf bei Hannover verschaffte und mich aus dem Schlaf riss. Damals behauptete ein Kripo-Beamter, er habe vorher geklingelt. Das muss mehrere Minuten vor 7 Uhr morgens gewesen sein, denn es dürfte eine Zeitlang gedauert haben, bis die Kripo einen Schlüsseldienst auftreiben konnte.

Und wie wird Nachtzeit definiert? Im November ist es um 7 Uhr morgens in Norddeutschland noch dunkel - wie die Nacht. Außerdem musste niemand vor mir geschützt werden, ich war allein in der Wohnung. Auch eine dringende Gefahr für die Sicherheit und Ordnung bestand nicht.

Auch dieser offensichtliche Gesetzesverstoß dürfte zu den Gründen gehören, warum man mich seit Jahren von Pontius zu Pilatus schickt...

Dienstag, 1. Mai 2012

Verfassungsbeschwerde

Verschwindet ebenfalls im Bermuda-Dreieck

Meine Geschichte bewegt sich in irgendeinem Bermuda-Dreieck, in dem sogar eine Verfassungsbeschwerde verschwunden ist. Da die Staatsanwaltschaft Hannover "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig geblieben war" (Landgericht Hildesheim im September 2006 in einem Einstellungsbeschluss), wendete ich mich erst einmal an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch nur knapp drei Jahre benötigte, um mir mitzuteilen, dass man nicht zuständig sei, weil ich in Deutschland noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Fiel mir das Bundesverfassungsgericht ein. Das bekam von mir am 15. Dezember 2009 eine Verfassungsbeschwerde wegen der "unerfindlichen Untätigkeit" der hannoverschen Staatsanwaltschaft.

Wie das mit einer Verfassungsbeschwerde läuft, steht in einem Merkblatt. Allerdings wehre ich mich nicht gegen ein bestimmtes Verhalten einer Behörde, sondern gegen ein Nichtverhalten, also gegen die Verschleppung eines Verfahrens, die nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch gegen europäisches Recht verstößt. Mit meinen Protesten gegen diese Untätigkeit bin ich weder beim niedersächsischen Justizministerium noch bei der Generalstaatsanwaltschaft durchgedrungen. Sie taten ebenfalls nichts, dewegen wurden der Staatsanwaltschaft von Hannover in Hildesheim die Leviten gelesen. Der Vorsitzende Richter hielt dem Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Standpauke.

Und wer liest nun dem Bundesverfassungsgericht die Leviten, weil ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meine Verfassungsbeschwerde bekommen habe?

Fax an das Bundesverfassungsgericht vom 1. Mai 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach fast drei Jahren Warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das mich schließlich an das Bundesverfassungsgericht verwies, habe ich am 15. Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei geht es um die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich, die im September 2006 vom Hildesheimer Landgericht gerügt worden ist.

Bis heute ist mir weder der Eingang meiner Beschwerde bestätigt worden noch gab es eine Entscheidung. Deswegen frage ich Sie nach dem Verbleib meines Schriftsatzes, der seit einigen Monaten auch der Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen bekannt ist.
Sie können meine Verfassungsbeschwerde auch im Internet unter http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com nachlesen.

Eine Kopie meines Faxes bekommt Bundespräsident Joachim Gauck, der mit mir die Auffassung teilen dürfte, dass niemand das Recht hat, mich seit dem 3. November 2003 von Pontius zu Pilatus zu schicken. Zwischenzeitlich haben sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages gegenseitig die Zuständigkeits-Bälle zugeworfen, bis ich mich gefragt habe, warum jemand, der wegen dieser leidigen Geschichte drei Jobs verloren hat, verhöhnt werden soll. Auch diese Schreiben habe ich im Internet dokumentiert.

Immer wieder von Pontius zu Pilatus