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Montag, 1. März 2021

Das flotte Schwarze

Die Geschichte
eines Medien-
und Justizskandals.
Bettina Wulff düst wieder durch Hannover und Großburgwedel

Diese Geschichte ist für alle gut ausgegangen: Die Ex-Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff düst wieder durch Hannover  und Großburgwedel. In einem neuen schwarzen Cabrio. Berichtet mir ein Bekannter. Für den flotten Schwarzen hat Bettina Wulff einen Führerschein. Den hat sie dem Vernehmen nach jetzt wieder bekommen. Dafür musste sie einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, denn sie hatte sich betrunken hinters Lenkrad geklemmt. 

Auch ich bin  oft durch Hannover und Großburgwedel gedüst. Aber nie in einem schwarzen Cabrio, sondern meistens mit einem Fahrrad. Dafür musste ich 2006 einen mindestens doppelten Wendt als Chef der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, der mich belog, als er mir eine Entschädigung für ein Verfahren versprach, das bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Vergessenheit geraten war, als meine Unschuld feststand. 

Seit dem 1. Februar 2021 wohne ich auf Madeira in einem Haus am Atlantik. Vom Balkon aus sehe ich das Meer, in der Küche treffe ich die Mitglieder unserer Wohngemeinschaft, aber einen doppelten Wendt sehe ich schon lange nicht mehr. 

Ich gönne Bettina Wulff das flotte Schwarze, wie ich mir die versprochene Entschädigung und die wegen diverser Verleumdungen verlorenen Rentenpunkte gegönnt hätte. Siehe auch 

Montag, 11. Januar 2016

Zeichen für Justizopfer

Erneute Kandidatur von Christian Wulff

Im Dezember 2013 hat die “Bild”-Zeitung die Frage gestellt, ob der Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt erforderlich gewesen ist. Damals meinte eine knappe Mehrheit: War er nicht! Anfang Januar 2016 nannte die “‘Bild”-Zeitung fünf Gründe gegen eine erneute Kandidatur von Joachim Gauck, der bisher noch nicht erklärt hat, ob er nächstes Jahr wieder kandidieren wird oder nicht. Gauck habe sein Thema “Freiheit” abgearbeitet, ein neues falle seinen Beratern noch nicht ein. Das neue Thema könnte lauten: “Alle Weltreligionen gehören genauso zu Deutschland wie die Aufklärung”. Mit seinem Satz “Der Islam gehört zu Deutschland” hat Wulff einen Anfang gemacht, dem er weitere Schritte folgen lassen könnte.

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Freitag, 5. Juni 2015

Straftaten der Justiz

Göttinger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

7. November 2014. Angezeigt worden ist die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht zum ersten Mal, weil im Fall Wulff Merkwürdiges geschah. Ein Anzeigenerstatter aus Bayern konnte noch ausgetrickst werden, indem man ihn zu einem Verdächtigen machte. Doch mit einem Anwalt aus Bonn ist das der Staatsanwaltschaft von Hannover wohl nicht so leicht möglich.

Gernot Fritz hat intensiv recherchiert, bis er im Sommer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger stellte. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" von heute zufolge, ist nun etwas geschehen, worüber der Kommentator Michael B. Berger nur staunen kann: "Jetzt wird die Affäre Wulff doch noch einmal aufgerollt - allerdings unter ganz anderen Vorzeichen. Dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist ein überaus bemerkenswerter Vorgang." Berger sagt es. Skandale der Staatsanwaltschaft aus Hannover sind nichts Ungewöhnliches, aber Ermittlungen, die auch stattfinden, sind ungewöhnlich. Das Justizministerium von Niedersachsen könnte also dieses Mal bei der Skandal-Vertuschung versagt haben.

Berger meint dazu: "Bei den Ermittlungen geht es gar nicht mehr um Wulff. Sondern um das Grundvertrauen in das Handeln der Staatsanwaltschaft, das manchmal auf eine harte Probe gestellt wird." Wenn zum Beispiel Informationen an die Medien "durchgesteckt" werden, die noch nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Aber: Werden die Straftäter aus dem Haus der Staatsanwälte und/oder aus dem niedersächsischen Justizministerium auch überführt? Daran darf durchaus gezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft von Göttingen ist zwar sicher, dass es Straftaten gegeben hat (so die "Hannoversche Allgemeine Zeitung"), aber sie hat es mit erfahrenen Straftätern zu tun...

Dazu auch lesen: "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" Die Geschichte eines Medien- und Justizskandals mit Lügen der Staatsanwaltschaft von Hannover Hier klicken

Ermittler im Fokus

Jetzt steht allerdings nicht mehr der Ex-Bundespräsident im Fokus, sondern diejenigen, die einst gegen ihn ermittelten. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren läuft nach Angaben von Stefan Studenroth, Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen, bereits seit einigen Wochen.

NDR, 19. Januar 2015

Erklärung der niedersächsischen Justizministerin

20. Februar 2015. Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.

Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.

Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.

Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen Sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ermittlungsverfahren gegen Lüttig eingestellt

1. Juni 2015. „Ich habe heute die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber informiert, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat heute den Abgeordneten in vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet. Ich danke der ermittelnden Staatsanwaltschaft für ihre gewissenhafte Arbeit. Die strafrechtlichen Vorwürfe wurden intensiv geprüft, insbesondere zahlreiche Akten ausgewertet und viele Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hat überzeugend dargelegt, warum sie von einem Anfangsverdacht ausgegangen ist. Ebenso richtig und konsequent ist es nun, die Ermittlungen wieder einzustellen, weil Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Göttingen heute Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig bekanntgegeben. Er nimmt seine Dienstgeschäfte als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle wieder auf.
Die Staatsanwaltschaft hat ohne Ansehen der Person über mehrere Monate mit großer Sachlichkeit gegen einen ranghohen Vertreter der eigenen Berufsgruppe ermittelt. Das Justizministerium hat weder auf die Entscheidung zur Aufnahme der Ermittlungen noch auf die jetzt erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens politischen Einfluss genommen.
Es bleibt am Schluss eine große Belastung für die niedersächsische Justiz, dass es insbesondere in dem Strafverfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff eine Vielzahl von Indiskretionen gegeben hat. Es bleibt eine dringende Aufgabe, die genauen Umstände dieser Indiskretionen aufzuklären."

Rede der niedersächsischen Justizministerin im Landtag zum FDP-Vorwurf, sie schade der Justiz

3. Juni 2015. Am Montag habe ich die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft hat den Abgeordneten in öffentlicher und vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet.

Sie hat überzeugend dargelegt, warum sie nach der Untersuchung von insgesamt 21 mutmaßlichen Fällen des Geheimnisverrats schließlich zu einem Anfangsverdacht in acht Fällen gegen Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig gekommen ist.

Sie hat ebenso überzeugend dargelegt, warum sie nach intensiver Prüfung der Vorwürfe, insbesondere nach Auswertung zahlreicher Akten und der Vernehmung vieler Zeugen aus der niedersächsischen Justiz letztlich zu dem Schluss gekommen ist, dass sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. Ich möchte eines klarstellen: Es war richtig, einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren zu akzeptieren. Die Opposition geht fehl in ihrer irreführenden Behauptung, die Einstellung des Verfahrens bedeute, dass der ehemalige Beschuldigte fälschlicherweise beschuldigt worden ist.

Es ist Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, belastende, aber auch entlastende Beweise zu sammeln. Dies ist im Laufe des Ermittlungsverfahrens geschehen und hat zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Die Information über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalstaatsanwalt hat das Justizministerium während einer Parlamentswoche erreicht. Die Unterrichtung im Plenum war seinerzeit zwingend geboten.

Ich wiederhole: Die Unterrichtung im Plenum erfolgte, weil es sich um ein bundesweit einmaliges Verfahren gegen eine aufgrund seiner Amtsstellung herausgehobene Person der niedersächsischen Justiz handelte. Der damalige Beschuldigte, der Generalstaatsanwalt aus Celle, stand in Verdacht, in zwei politisch hoch brisanten Verfahren seine Amtspflichten elementar verletzt zu haben. Eines dieser Verfahren - ich darf daran erinnern - hat letztlich zum Rücktritt unseres Staatsoberhauptes geführt. Ein Grund mehr von vornherein peinlich darauf zu achten, jeden Verdacht einer geheimen oder gar politisch motivierten Ermittlung zu vermeiden. Eine Unterrichtung der Abgeordneten war unumgänglich.

Und ich bin mir sicher: Hätte ich mich für eine vertrauliche Unterrichtung im Rechtsausschuss entschieden, führten wir die Diskussion nun andersherum.

Es ist schon eine Groteske, wenn sich die Opposition beschwert, dass das Parlament als Ganzes unterrichtet wurde.

Weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch die Unterrichtung des Landtages schaden dem Ansehen der Justiz. Schaden nimmt die Justiz durch ein System von Indiskretionen.

Vielen Dank.


Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage

5. Juni 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Thomas Adasch, Volker Meyer und Lutz Winkelmann und Karl-Heinz Klare (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Plenarsitzung am 20. Februar 2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Die Unterrichtung durch die Justizministerin erfolgte ab 9:30 Uhr.

Am gleichen Morgen war allerdings bereits zuvor im Internet von mehreren Medien über den konkreten Inhalt der Unterrichtung der Justizministerin berichtet worden. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei „NiedersachsenJETZT" bereits um 8:28 Uhr darüber; auf haz.de wurde um 8:13 Uhr eine entsprechende Meldung eingestellt.

Die Justizministerin sagte in der Plenarsitzung vom 13. Mai 2015, dass es für sie „bitter" sei, dass noch vor ihrer Regierungserklärung in der Presse über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle berichtet wurde.

Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage (Drucksache 17/3456), dass sie vor der Sitzung vom 20. Februar 2015 keine Informationen über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben habe.

1. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen) hatten vor der Regierungserklärung der Justizministerin Kenntnis über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle (aus welcher Quelle und seit wann)?

Für die erschöpfende Beantwortung der Frage müsste eine umfangreiche Einzelbefragung sämtlicher Landesbediensteter durchgeführt werden. Der damit verbundene Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht zu leisten. Die Abfrage wurde deshalb auf die Bediensteten der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie die Hausspitzen der Ministerien und der Staatskanzlei und deren jeweiliges Umfeld beschränkt.

Zudem sind von der Fragestellung auch diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder umfasst, die vor Beginn der Unterrichtung durch die Justizministerin, also vor etwa 9.30 Uhr, von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt haben. Betroffen wäre demnach auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die gerade durch die frühzeitige Berichterstattung u.a. auf den Online-Angeboten von NDR und HAZ von dem Ermittlungsverfahren erfahren haben. Diese Personen kommen indes als Urheber der frühzeitigen Veröffentlichung gerade nicht in Betracht. Die nachfolgende Übersicht führt deshalb nur diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder auf, die vor dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung am 20. Februar gegen 8.15 Uhr Kenntnis von dem Sachverhalt hatten.

KenntnisträgerQuelleDatum
Behördenleiter, GenStA Braunschweig Behördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter GenStA Braunschweig13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Dezernent der GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Ermittelnder Staatsanwalt, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Behördenleiter, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Geschäftsstellenbeamter StA GöttingenErmittlungsakte13.02.2015
Stellv. Behördenleiter, StA GöttingenBehördenleiterInformation über bevorstehende Entscheidung am 11.02.2015
Pressesprecher, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen19.02.2015
Stellv. Pressesprecherin, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen20.02.2015
Generalstaatsanwalt, GenStA CelleStA Göttingen19.02.2015
Staatssekretär, MJGeneralstaatsanwalt, GenStA Braunschweig17.02.2015
Ministerin, MJStaatssekretär, MJ17.02.2015
LMR'in, Abt. IV MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
LMR'in , Abt. I MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Erster Pressesprecher, MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Zweite Pressesprecherin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Leiter des Ministerbüros, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Persönliche Referentin der Ministerin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Zweite Vorzimmerkraft der Ministerin, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
Sachbearbeiterin ÖA, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
MinisterpräsidentJustizministerin, Staatssekretär MJ19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretär, StKMinisterpräsident19.02.2015 nach Ende der Plenarsitzung
RegierungssprecherinStaatssekretär MJ,
Ministerpräsident
19.02.2015
Stellv. Ministerpräsident und Minister, MUMinisterpräsident19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretärin, StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Abteilungsleiter 1 StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Leiter des MP-BürosStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Persönlicher Referent MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Erste Vorzimmerkraft MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Zweiter stellv. RegierungssprecherStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)

2. Hat die Landesregierung dienstliche Erklärungen von Kenntnisträgern eingeholt, ob und wenn ja, an wen sie wann diese Information innerhalb oder außerhalb der Landesverwaltung weitergeleitet haben?

Nein. Der Landesregierung ist kein Sachverhalt bekannt, der als Anknüpfungspunkt für die Einholung dienstlicher Erklärungen geeignet wäre.

3. Wer war vor der Regierungserklärung der Justizministerin zur Bekanntgabe des Anfangsverdachts gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle gegenüber Medien befugt?

Niemand. 
 

Sonntag, 20. Juli 2014

Christian Wulff

Weint Wulff in 11 oder 12 Jahren wegen Staatsanwalt Türkay?
Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff erwartet nach seinem Freispruch im Korruptionsprozess eine Entschädigung vom Land Niedersachsen. "Ich könnte Hunderttausende Euro Anwaltskosten als Schadensersatz vom Land Niedersachsen einklagen", sagte Wulff dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Eine "Prüfung durch angesehene Juristen" habe "klar ergeben, dass ich mit einer Klage auf Staatshaftung des Landes Niedersachsen große Aussicht auf Erfolg hätte". Wulff setzte hinzu: "Eigentlich will ich von dieser Art der Auseinandersetzung aber Abstand nehmen. Es wird hoffentlich eine angemessene Anerkennung von Kosten der Verteidigung geben, wenn auf der anderen Seite 14 Monate lang 24 Ermittler tätig sind."
Melden heute die Medien. Ein wenig Schmerzensgeld für den Rücktritt vom Bundespräsidenten-Amt bekommt Christian Wulff aber schon. So schlappe 200 000 Euro im Jahr. Wie dem aber auch sei: Wulff sollte aus meinem Fall lernen. Hier klicken Sollte ihm der Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover eine Entschädigung am Telefon versprechen, wird daraus nichts. Entweder behauptet diese Behörde in ein paar Jahren, sie habe gar keine Telefone oder Wulff bekommt im Jahre 2020 oder 2021 die Mitteilung, dass nun 25 Ermittler eingesetzt werden, um nach dem Anrufer aus dem Haus der Staatsanwälte zu suchen, den es aber wahrscheinlich gar nicht gibt. Was diese 25 Ermittler im Jahre 2025 oder 2026 tatsächlich feststellen werden. Wenn Staatsanwalt Türkay das übernimmt, tränen Wulff die Augen...Hier klicken



Donnerstag, 19. Dezember 2013

Wer den Wulff anklagt

Darf nicht für die Staatsanwaltschaft von Hannover arbeiten

"Bild" stellt schon die Frage, ob Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt zurücktreten musste. Eine knappe Mehrheit ist der Auffassung, dass dieser Rücktritt überflüssig war. Wie der Strafprozess gegen Christian Wulff? Die Staatsanwaltschaft von Hannover blamierte sich wieder einmal bis auf die Knochen. Was die Zeuginnen und Zeugen vor dem Landgericht in Hannover ausgesagt haben, werden sie auch den Staatsanwälten erzählt haben. Wenn man davon ausgeht, dass die auch wirklich alle verhört worden sind. Da kann man bei der Staatsanwaltschaft von Hannover allerdings nicht sicher sein.

Dass sich diese Anklagebehörde wieder einmal als unfähig erweisen wird, habe ich bereits am 12. November 2012 geschrieben. Dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das jedoch nicht merken wird, aber auch. Den heutigen Wink des Richters mit dem Zaunpfahl hat sie auch nicht verstanden. Wie lange dieses Gerichtstheater auch noch dauern mag, es wird Einstellung des Verfahrens oder mit einem Freispruch enden. Dennoch will die Staatsanwaltschaft von Hannover eine Fortsetzung. Vielleicht besinnt sie sich aber auch an den Feiertagen.

Was bleibt ist die Geschichte eines peinlichen Bundespräsidenten, der auf eine "Bild"-Meldung vom 13. Dezember 2011 dermaßen dämlich reagiert hat, dass er schon deswegen nicht mehr tragbar war. Wulff hätte eigentlich nach dem Anruf beim "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sofort zurücktreten sollen, um sich die Medien-Schlacht zu ersparen. Dann würde man heute möglicherweise zwar sagen, dass der Wulff blass geblieben ist, aber dass der Nachfolger besser ist, könnte niemand behaupten.

Meine Anmerkungen vom 12. November 2012

Mein blog für den Bundespräsidenten-Darsteller Joachim Gauck


Mittwoch, 28. August 2013

Wulff will es wissen

Zieht noch rechtzeitig ein fähiger Staatsanwalt nach Hannover um?

Also doch! Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff muss sich vor Gericht verantworten. Die Verantwortung hat das Landgericht von Hannover aber weiter heruntergeschraubt. Die staatsanwaltschaftliche Schraube blieb bei "Bestechlichkeit" hängen, Richter Frank Rosenow will Wulff "Vorteilsnahme" anhängen. Was aus dem Verfahren überhaupt wird, hat eineinhalb Jahre in der Luft gehangen. Zeitweise hingen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Hannover fest. Das kennt man nicht anders von ihr. Die Staatsanwälte konnten sogar einen Computer nicht hochfahren.

"Bild" hätte die Ermittlungen schneller hinbekommen. Die Formulierung "von den sehr aufwendig geprüften Vorwürfen ist strafrechtlich eine Übernachtung in einem Münchner Luxushotel im Oktober 2008 übrig geblieben" in der heutigen Ausgabe klingt nach Vorwurf. Damals haben Wulff und der Filmemacher David Groenewold auf dem Oktoberfest einen genommen. Das Hotelzimmer soll der ab 1. November 2013 Angeklagte teilweise kostenlos angenommen haben. Was Wulff bestreitet. Er habe angenommen, das Hotelzimmer sei wirklich so preiswert.

Nun nimmt Wulff an, dass er freigesprochen wird. Einen Deal hat er nicht angenommen. "Wulff will´s wissen" kommentiert Nikolaus Blome auf "Bild"-Seite 2 dieses Verhalten, das eines Bundespräsidenten nicht immer würdig gewesen sei: "Christian Wulff musste zurücktreten, weil die Summe seiner politischen und privaten Fehltritte ihn als ersten Mann im Staate unmöglich gemacht hatte. Und es aufzugeben, war der letzte Dienst, den er diesem Amt noch erweisen konnte." Seine Frau erwies ihm danach die kalte Schulter, die bis dahin angeblich von geschenkten Designer-Klamotten behängt worden war.

Beim Filmemacher David Groenewold hing inzwischen die Staatsanwaltschaft von Hannover am Telefon. Das hing mit Angst vor dem Prozess zusammen, behauptet der Filmemacher auf Facebook. Kann sein, muss aber nicht. Kann sein, wenn der Ankläger aus Hannover kommt, muss aber nicht sein, wenn noch schnell ein fähiger Staatsanwalt nach Hannover umzieht.

Freitag, 12. April 2013

No deal (II)

12. April 2013
Staatsanwaltschaft klagt Wulff und Filmemacher an

Nun muss das Landgericht Hannover entscheiden, ob die Anklagen zugelassen werden und es zum Prozess kommt. Diese Entscheidung könnte Monate dauern. "Wir prüfen nun, welche Kammer zuständig ist", sagte Gerichtssprecher Martin Grote.

Spiegel online, 12. April 2013

Hannover - Überraschende Wende im Korruptionsverfahren gegen Christian Wulff: Der frühere Bundespräsident und sein befreundeter Filmproduzent David Groenewold nehmen das Angebot der Staatsanwaltschaft, die laufenden Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, nicht an. Das teilen die Anwälte von Wulff und Groenewold in diesen Minuten in einer Pressekonferenz mit.

Spiegel online, 9. April 2013

Von verlorenem Vertrauen

Nun, fast 14 Monate später, spricht - unter dem Vorbehalt, noch sei nicht aller Tage Abend - vieles dafür, dass Wulff recht behalten könnte. Vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens freilich hatte Wulff sein Verbleiben im Amt nicht abhängig gemacht.

In seiner Erklärung, vorgetragen im Schloss Bellevue, hatte er seinen Rücktritt damit begründet, das Land brauche einen Präsidenten, der sich „uneingeschränkt“ seinen nationalen und internationalen Aufgaben widmen könne, und einen Präsidenten, „der vom Vertrauen nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen wird“.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. April 2013

Samstag, 6. April 2013

No deal!

Christian Wulff will die 20 000 Euro für sich behalten

No deal! Die Staatsanwaltschaft von Hannover soll von Ex-Bundespräsident Christian Wulff finanziell knapp gehalten werden. Die verdienen auch so alle schon zu viel, denkt sich wohl das kurzfristige Staatsoberhaupt, das ohne Angela Merkel einer größeren Öffentlichkeit nie bekannt geworden wäre.

Man stelle sich nur vor, Wulff hätte an die Leute vom Vervolgersweg heimlich - wie vorgeschlagen - 20 000 Euro überwiesen. Dann hätte "Bild" sofort behauptet, dass sich der Ex-Bundespräsident dieses Geld bei einer Frau aus Osnabrück geliehen habe. Wulff wäre ans Telefon geeilt und hätte ein zweites Mal den Anrufbeantworter von Kai Diekmann vollgelabert.  Aber was hätte man Wulff noch wegnehmen wollen? Ehemann von Bettina ist er nicht mehr, Bundespräsident ist er nicht mehr, niedersächsischer Ministerpräsident ist er schon lange nicht mehr.

Für den Fall der Zahlungsverweigerung hat die Staatsanwaltschaft von Hannover Wulff schon einen "kurzen Prozess" angedroht. Doch diese Drohung ist relativ. Eher wird aus dem Vervolgersweg eine Parkallee als dass diese Behörde schnell und effektiv arbeitet. Denn sonst hätte die das Ermittlungsverfahren bereits vor Monaten eingestellt...

Bestraft werden könnte der ehemalige Bundespräsident auch nur noch wegen einer angeblich gesponserten Reise zum Oktoberfest in München. Wer schon einmal bei diesem Fest gewesen ist, weiß: Das ist Strafe genug. Dafür will Wulff jetzt einen Zeugen präsentierten. Das kann jeder x-beliebige Oktoberfestbesucher sein...

Dennoch ist Sigmar Gabriel von der SPD ein wenig nölig. In der "Bild am Sonntag" spricht er sich dafür aus, dass alle von der Justiz gleich behandelt werden. Dann ist für Wulff ja alles geritzt. Denn Gabriel ist vor Jahren der Staatsanwaltschaft noch gerade von der Schippe gehüpft - und leider kürzlich in den Armen von Peer Steinbrück gelandet...

Manche Leute muss man gar nicht mehr bestrafen - die sind schon gestraft genug...

No deal (II)

Samstag, 16. März 2013

Wulff soll zahlen

Dann wird Ermittlungsverfahren eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff und Filmproduzent David Groenewold steht angeblich kurz vor dem Ende. Das Verfahren werde eingestellt, wenn beide bis zu 50 000 Euro zahlen, berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ unter Berufung auf Justizkreise. Die Behörde habe den Verteidigern der beiden am vergangenen Freitag diesen Deal vorgeschlagen.
Hier weiterlesen

Dann hätte die Staatsanwaltschaft von Hannover auch genug Schotter, um mir eine Entschädigung für meine falsch gelagerten Computer zu zahlen. Die vergammelten bei der Kripo in Garbsen, obwohl sie dort gar nicht ein Jahr bzw. drei Jahre hätten stehen dürfen.

Finanziert werden könnte auch ein Grundkursus für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus Hannover über rechtsstaatliche Verfahren, die nicht in die Länge gezogen werden dürfen, nur weil jemand vergessen hat, gegen wen er gerade ermittelt...

Sonntag, 13. Januar 2013

Wulff entlastet

Diese Hotelrechnung hat Hans-Jochim Selenz bei
der TUI-Hauptversammlung verteilt.

















Damit soll Wahlkampf in Niedersachsen nicht belastet werden

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft von Hannover gegen Christian Wulff wird nach der Landtagswahl in Niedersachsen eingestellt. Das sickert jetzt aus der niedersächsischen Landeshauptstadt auf die übl(ich)e Weise durch. Auf 55 Seiten hat das Landeskriminalamt die wichtigsten Tatsachen zusammengetragen - jemand trug diesen Bericht sogleich zur "Bild am Sonntag", die heute titelt "Schwiegermutter rettet Wulff vor dem Richter".

Die Ermittler fanden keine Beweise dafür, dass sich Christian Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident für den Filmemacher David Groenewold stark gemacht hatte, weil dieser Hotelrechnungen des Politikers übernahm. Das seien private Freundschaftsdienste gewesen. Die Behauptung, dass Wulff dem Filmemacher das Geld zurückgegeben habe, könne nicht widerlegt werden. Außerdem habe ihn seine Schwiegermutter entlastet. Alle anderen Vorwürfe gegen Christian Wulff waren schon vorher hinfällig geworden.

Erst vor wenigen Tagen hat der ehemalige Manager Hans-Joachim Selenz in einer mail durchschimmern lassen, er habe möglicherweise den Stein der Ermittlungen ins Rollen gebracht. Bei der Hauptversammlung der TUI AG am 15. Februar 2012 verteilte er demnach zwei Hotelrechnungen dieses Unternehmens für Wulff und Groenewold. Selenz gehörte zum Vorstand der TUI, als diese Firma noch Preussag AG hieß. Einen Tag später leitete die Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren gegen Wulff ein, am 17. Februar 2012 trat Wulff als Bundespräsident zurück. Selenz hatte bei der Hauptversammlung gefordert, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover mit diesen Hotelrechnungen von der "politischen Zwangsjacke" befreit werden müsse.

Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Christian Wulff wird möglicherweise eine Diskussion über die Staatsanwaltschaft von Hannover losgetreten, die überfällig zu sein scheint. Fragen gibt es viele, sie beginnen bei den Indiskretionen und enden - wo?

Dienstag, 4. Dezember 2012

Verzögerte Verzögerung

Was soll die Staatsanwaltschaft von Hannover schon machen? Natürlich negative Schlagzeilen. Hans-Jürgen Lendeckel hat jetzt als Behördensprecher einem "Spiegel"-Bericht zaghaft widersprochen, dass in Sachen Wulff mit einer Entscheidung, ob Anklage gegen den ehemaligen Bundespräsidenten erhoben wird oder nicht, erst nach der niedersächsischen Landtagswahl zu rechnen sei. Das könne er nicht bestätigen, sagte er. Möglicherweise muss er erst einmal in Erfahrung bringen, wann die Wahl stattfindet.

Zu der "Spiegel"-Vermutung, dass die Beweislage gegen Wulff dünn sei, sagt Hans-Jürgen Lendeckel gar nichts. Die Erfahrung hat mich bekanntermaßen gelehrt, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover auch Anklage ohne Beweise erheben kann. Aus dem Schneider ist der ehemalige Bundespräsident also weder so noch so.

Wir erinnern uns: Die Staatsanwaltschaft von Hannover ist vor über neun Monaten zum Wohnhaus von Wulff in Großburgwedel gefahren und hat dort alles eingesackt, was man für die Ermittlungen benötigt. Ein halbes Jahr später, hieß es damals, werde das Ergebnis feststehen. Das hat man mir am 3. November 2003 auch erzählt. Dann vergingen fast zweieinhalb Jahre. War ebenfalls eine verzögerte Verzögerung.

Geärgert hat sich Hans-Jürgen Lendeckel eigenen Angaben zufolge über die Behauptung, die Staatsanwaltschaft von Hannover gebe interne Informationen weiter. Das macht die nie, weiß auch ich. Die Staatsanwaltschaft von Hannover nimmt nämlich gelegentlich sogar Informationen nicht zur Kenntnis, die sie eigentlich bereits hat. Wie bei mir die Information, dass ich unschuldig bin.

In Hannover tuscheln sie. Angeblich hat der "Spiegel" die Ermittlungsakte schon seit geraumer Zeit. Wenn das so ist, muss man sich doch nicht darüber wundern, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht weiter kommt. Soll die etwa jedesmal den "Spiegel" anrufen, wenn sie wissen möchte, was in dieser Akte steht?

In den nächsten sechs Wochen soll sich der Filmproduzent David Groenewold auf die Staatsanwaltschaft von Hannover einlassen. Dabei geht es um Reisen nach Sylt und zum Oktoberfest in München. Ob sich Wulff auf diese Einladungen eingelassen hat, steht also vor Mitte Januar 2013 nicht in der Akte, die sich beim "Spiegel" befindet. Wer soll denn dann noch vor der Wahl das Ergebnis verkünden? Der "stern", weil der nicht am 21. Januar 2013 erscheint, sondern ein paar Tage früher?

Wer ist eigentlich dieser Wendt?

Montag, 12. November 2012

Stecken die weg


"Es wäre für die Staatsanwaltschaft ein Debakel, wenn sich herausstellte, dass der Verdacht hinten und vorn nicht reicht.

Wenn die Staatsanwaltschaft nun nach all dem bisherigen Aufwand auch noch die Wulff'schen Flitterwochen in die Ermittlungen einbezogen hätte, wäre dies ein Geständnis gewesen, dass das bisher so ist - und man daher auch noch den letzten Dreck zusammenkratzen muss."

Schreibt die "Süddeutsche Zeitung". 

Den letzten Dreck zusammenkratzen müssen, soll für die Staatsanwaltschaft mit einem Debakel im Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff enden? Da kennt die "Süddeutsche" aber das "Haus der Staatsanwälte" in Hannover nicht. Der Bau ist seinerzeit so schnell hochgezogen worden, dass sich die ersten Risse durch Wände und Decken zogen, als die Büros noch leer standen. Ich war dort 1989 zu einem persönlichen Gespräch mit einem Staatsanwalt und sprach leise, damit sich von der Decke keine Betonbrocken lösten und mich erschlugen. Davon hat sich das "Haus der Staatsanwälte" nie erholt...

Als mich das Burgdorfer Amtsgericht Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen hatte, kratzte die Staatsanwaltschaft von Hannover auch in meinem Fall den letzten Dreck zusammen. Nach einer Anklage ohne Beweismittel legte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht von Hildesheim Berufung ein, die abgelehnt wurde. Schon war die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in Celle und drückte dort die Berufung durch, weil ein Richter eine Berufung nicht ablehnen könne, wenn die Schuld des Angeklagten dafür zu gering sei. Dann nagelte die Staatsanwaltschaft los und behauptete, man werde mich nun überführen.

Das führte bei der Berufungsverhandlung zu einem Wutanfall des Richters - der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover hatte vorsichtshalber meine Akte gar nicht analysiert. Die kenne er erst seit gestern, sagte er. Dass ich während eines verschleppten Ermittlungsverfahrens drei Jobs verloren hatte, interessierte die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht die Bohne. Man belog mich einfach. Meine Beschwerden hatte schon vorher das niedersächsische Justizministerium gar nicht weitergeleitet. Die im Ministerium müssen sich gedacht haben, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover sowieso nicht zur Vernunft gebracht werden kann.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Christian Wulff wird also kein Debakel für die Staatsanwaltschaft von Hannover, sie ist business as usal...

Dienstag, 16. Oktober 2012

Offene mail

An den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum


sehr geehrter herr baum,

schon als sie bundesinnenminister gewesen sind, habe ich ihr eintreten für rechtsstaatlichkeit stets bewundert. ich stimme ihnen zu, wenn sie sagen, dass auch die derzeitigen vorgänge um christian wulff skandalös seien. aber auch ich habe negative erfahrungen mit der staatsanwaltschaft von hannover gemacht. die ließ am 3. november 2003 meine computer und cd´s beschlagnahmen. meine wohnung wurde morgens um 7 uhr von der kripo in garbsen geöffnet, die beamten holten mich aus dem schlaf wegen einer datei, die angeblich kinderpornografisch war. irgendjemand informierte die lokalpresse über die wohnungsdurchsuchung, die auf einer halben seite so berichtete, dass ich in der kleinstadt burgdorf bei hannover sofort erkannt werden konnte. wie das ermittlungsverfahren lief, erfuhr ich auch nur aus der presse. meine anwältin protestierte erfolglos dagegen, die akte bekam sie erst nach über einem halben jahr und vielen spekulationen in den medien incl. stellungnahmen der pressesprecherin der staatsanwaltschaft hannover.

angeklagt wurde ich schließlich nach fast zweieinhalb jahren. ohne jedes beweismittel. die datei war gar nicht kinderpornografisch, die beschlagnahmten cd´s hatte ich längst zurück. dennoch wurden sie in der klageschrift als beweismittel aufgeführt...vom amtsgericht in burgdorf wurde ich aus tatsächlichen gründen freigesprochen, das landgericht hildesheim stellte das verfahren ein und rügte die staatsanwaltschaft hannover wegen unerklärbarer untätigkeit über einen langen zeitraum. in dieser zeit hatte ich drei jobs verloren...

seither kämpfe ich um eine entschädigung. überall vergeblich. der petitionsausschuss des bundestages schickte mich unlängst zum rechtsausschuss des niedersächsischen landtages, weil der zuständig sei, was dieser allerdings bestritt. nach einer ungewöhnlichen aktion hat sich der petitionsausschuss des deutschen bundestages wieder meines falles angenommen.

in meinem blog staatsanwaltschafthannover.blogspot.com berichte ich über meinen fall. auch mein ermittlungsverfahren ist gläsern gewesen - und somit den gesetzen widersprechend. meine verfassungsbeschwerde vom 15. dezember 2009 ist angeblich verschwunden...

kopie petitionsausschuss des deutschen bundestages

4-17-07-3001-02227


 

Montag, 15. Oktober 2012

Kachelmann

Wenn Staatsanwälte etwas durchstechen

"Der frühere Innenminister Gerhart Baum und der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer konnten zum konkreten Fall auch nicht viel beitragen. Sie erklärten aber immerhin, dass Kachelmann Unrecht geschehen sei, nicht zuletzt dadurch, dass die Staatsanwaltschaft offenbar ausgerechnet in der Phase, in der sich Kachelmann am wenigsten wehren konnte, Akten an die Presse reichte. "Dass Medien und eine schwache Staatsanwaltschaft auf diese Weise auf Kosten des Betroffenen kooperieren, kann nicht sein", sagte Hassemer. Gegen ein solches "Durchstechen" müsse entschiedener vorgegangen werden, forderten Baum und Hassemer."

Schreibt "Spiegel online" heute über eine Sendung mit Günther Jauch. Im Studio zu Gast waren der ehemalige TV-Wetterfrosch Jörg Kachelmann und seine Frau. Zunder bekam der Wetterfrosch von "Bild"-Mann Tiedje, dass Kachelmann so viele Frauen belogen habe, sei schlimm. Darum ging es in der Sendung aber eigentlich gar nicht, sondern um eine von einer Staatsanwaltschaft forcierte Vorverurteilung in den Medien. Da kannte sich Tiedje aus, es sei eben so, dass Staatsanwälte gern etwas so lange durchstechen, bis die ersten Berichte veröffentlicht werden. Gerhart Baum fielen in diesem Zusammenhang Christian Wulff und die Staatsanwaltschaft Hannover ein. Was da geschehe, sei skandalös und müsse per Staatshaftung verhindert werden. Recht hat der Mann.

Mit dem Auftreten von Jörg Kachelmann bei Jauch möchte ich mich nicht ausführlich beschäftigen,      ich fand seine Äußerungen über das angebliche Vergewaltigungsopfer nur beschämend. Dieser Wetterfrosch scheint gar nicht begriffen zu haben, dass es sich bei dieser Frau letzten Endes auch nur um ein Opfer einer unappetitlichen Geschichte handelt, die immer und immer wieder fortgeschrieben wird. Von beiden Seiten.

Wie man sich fühlt, wenn man aus den Medien erfährt, was eine Staatsanwaltschaft wie die aus Hannover angeblich in einem Ermittlungsverfahren herausgefunden hat, weiß ich aus Erfahrung. Dagegen protestierte auch meine Anwältin vergeblich. Dass der Staatsanwaltschaft von Hannover schließlich nur noch der Klageweg ohne Beweismittel blieb, um ihr illegales Gesicht zu wahren, war nur der logische Höhepunkt eines gläsernen Ermittlungsverfahrens, das mich drei Jobs kostete. Das Durchstechen von Informationen hat Methode. Da stimme ich Tiedje zu. Auch so mancher Staatsanwalt liest lieber seinen Namen in einer Zeitung als die Gesetze...

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich meines Falles, der am 3. November 2003 begann, wieder angenommen. Vielleicht nimmt er sich auch des Durchstech-Themas an...

Offene mail an den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum


Sonntag, 19. August 2012

Exklusivbericht

Ermittlungen gegen Glaeseker: Von wegen schlechte Figur!

"Welt online" stellt heute die dreiste Behauptung auf, dass weder die Ermittler noch die Beteiligten, als da sind der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident und Alt-Bundespräsident Christian Wulff und sein ehemaliger "siamesischer Zwilling" Olaf Glaeseker, eine gute Figur machen. Sollte damit auch die Staatsanwaltschaft von Hannover gemeint sein, wäre diese Behauptung sogar eine Unverschämtheit. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie vorzüglich die ermittelt.

Meine Recherchen haben indes ein ganz anderes, sehr positives Bild ergeben: Bekanntermaßen laufen die Ermittlungen gegen Glaeseker schon länger als die gegen Wulff, weil er schlicht und einfach eher entlassen worden ist. Schon nach zwei Monaten fand die Staatsanwaltschaft heraus, was unter "Nord-Süd-Dialog" zu verstehen war. Dann schnappte man sich den Computer des Verdächtigen. Glücklicherweise bekam im Februar 2012 ein Staatsanwalt auch noch Besuch von seinem achtjährigen Enkel, der seinem Opa erklärte, wie man einen Computer hochfährt. Wenige Minuten später wurde der Computer mit dem Fahrstuhl vom zweiten in den vierten Stock hochgefahren.

Dort hatte inzwischen ein in die Computerbranche eingeschleuster V-Mann erfahren, dass ein Rechner mehrere Laufwerke haben kann. Also entfernte ein eilends herbeigerufener Mechaniker das Computergehäuse und holte alles heraus, was auch nur annähernd nach einem Laufwerk aussah. Diese Teile wurden nebeneinandergelegt und mit Buchstaben versehen. Das dritte von links war demnach das Laufwerk C mit wahrscheinlich wichtigen Dateien. Das jedoch ließ sich mit nichts öffnen. Was für jeden Experten verständlich ist.

Außerdem hatte Glaeseker die Laufwerke nicht mit Hinweisen wie "Infos über Wulff", "Infos über Schmidt" und "Infos über Sponsoren" versehen. Was schon bei drei Laufwerken die Fehlerquote versechsfacht. Somit ist aus der Glaeseker-Affäre inzwischen eine Sechs-Affäre geworden. Nun sucht die Staatsanwaltschaft im Vergnügungsviertel von Hannover nach einer heißen Spur - dringend tatverdächtig sind alle Zuhälter, Prostituierten und Wirte, deren Vornamen mit "C" beginnen. Jeder Dritte von links ist am verdächtigsten.

Wenn jetzt noch jemand die Staatsanwaltschaft darauf hinweist, dass auch der Vorname von Wulff mit "C" beginnt, ist der Fall gelöst.






Sonntag, 12. August 2012

Ziemlicher Hammer

Betr. Christian Wulff: Gibt es im "Haus der Staatsanwälte" zu Hannover eine Plaudertasche?

"Schreibt "Focus", ohne eine Quelle zu nennen. Als solche kommen allerdings nur Wulff selbst beziehungsweise sein Anwalt infrage oder aber eben die Staatsanwaltschaft in Hannover. Was ein ziemlicher Hammer wäre, der einen weiteren Scherbenhaufen verursachen könnte: In ihm fänden sich Zweifel an der Neutralität der Staatsanwälte in Sachen Präsidentenaffäre. Die hannoverschen Juristen bestätigten am Wochenende nur, dass Wulff in der Sache Glaeseker vernommen worden sei, zu Einzelheiten werde man sich hingegen nicht äußern."

Heißt es heute bei "Welt online". Angeblich soll sich der ehemalige Bundespräsident im Juni 2012 bei einer dreistündigen Vernehmung von seinem ehemaligen Sprecher distanziert haben. Wulff hat demnach behauptet, er wisse von nichts. Wie groß ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Plaudertasche im "Haus der Staatsanwälte" in der niedersächsischen Landeshauptstadt sitzt? Nach meiner Erfahrung: sehr groß. Läuft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Prominenten, muss man nur die richtigen Kneipen im Gerichtsviertel kennen, um so mancherlei zu erfahren. Sogar Urteilsverkündigungen finden dort statt, bevor der Angeklagte davon erfährt.

Auch ich habe es nach der Beschlagnahme meiner beiden Computer am 3. November 2003 in Burgdorf bei Hannover mit einer Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" zu tun bekommen. Als Lokalredakteur gehörte ich in der Kleinstadt zu den Prominenten. Erst einmal faselte das Lokalblatt Unsinniges zusammen. So hatte der Redakteur, der am 7. November 2003 als Erster über die Beschlagnahme berichtete, Bilder gegoogelt, die er unter meinem Namen fand. Nun ist eigentlich jedem bekannt, dass nicht alle Fotos von mir stammen müssen, nur weil sie von google oder einer anderen Suchmaschine mir zugeordnet werden. Das kann man sehr schnell feststellen, wenn man die Probe aufs Exempel macht. Das kümmerte diesen Redakteur aber nicht. In seinem Artikel zitierte er Bildunterschriften, die er anrüchig fand. Als ich nachhakte und ihn fragte, was denn auf diesen Fotos zu sehen sei, musste er gestehen: "Ich konnte sie nicht öffnen." Danach suchten ein Bekannter und ich nach diesen Fotos, fanden sie aber nirgendwo.

Inzwischen hatte ein Magazinmacher aus Burgdorf die Hetzjagd auf mich eröffnet, ein Optiker hängte sich an ihn dran und behauptete, ich hätte bei ihm Kontaktlinsen bestellt, aber nicht bezahlt. Seine Klage wurde abgewiesen, weil ich beweisen konnte, dass er gelogen hatte. Den Tjaden machen wir fertig, lautete das Motto gewisser Kreise in Burgdorf bei Hannover, schon verlor ich den ersten Job. Dann zitierte das Lokalblatt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die behauptete, man habe auf einem meiner Computer eine Datei an drei verschiedenen Stellen gefunden. Meiner Anwältin wurde das erst über ein Vierteljahr später mitgeteilt. Allerdings war die Datei "zerstört".

Offenbar stammte sie von einem Computer, der jahrelang in einem Bürogebäude gestanden hatte. Den hatte ich zu einem Spottpreis gekauft, die Festplatte überspielten wir später auf die Festplatte meines neuen Computers. Dass sich die Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" nie bei meiner Anwältin oder bei mir entschuldigt hat, muss ich wohl kaum erwähnen.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat nicht nur einmal auf unglaubliche Weise Existenzen zerstört. Das macht aber nichts, denn das niedersächsische Justizministerium lässt die Dinge laufen. Falls nun Wulff wirklich erfahren sollte, wie diese Behörde, die ihm als Ministerpräsident von Niedersachsen unterstand, mit Ermittlungsergebnissen umgeht - dann wäre das fast schon tragisch. Dann müsste er sich sagen: "Ich hätte früher besser aufpassen müssen"...

Samstag, 3. März 2012

Bei Wulff

3. März 2012
War die Staatsanwaltschaft von Hannover

Ist schon einmal erfreulich: Der Staatsanwalt von Hannover hat Großburgwedel gefunden. Auch die Sackgasse, in der das Haus von Altbundespräsident Christian Wulff steht, verfehlte er nicht. Von Wulff und seiner Frau Bettina in das Haus gelassen, ließ er auch nur Handys mitgehen. Verwechselte die nicht mit den Schokoladenriegeln, die für die Kinder bestimmt sind. Hätten die geheult...Was auf den Festplatten war, ließ er auf Festplatten kopieren.

Nach der Hausdurchsuchung erzählt der Staatsanwalt von Hannover den Medien, dass sechs Monate ins Land gehen werden, bevor belastbare Fakten vorhanden seien. Bei der Behauptung werde ich stutzig. Hat man nach der Durchsuchung meiner Wohnung am 3. November 2003 in Burgdorf auch behauptet. Stand sogar in der Zeitung. Die Kripo sagte damals: "Vor Weihnachten haben Sie Ihre Computer nicht wieder." Ich dachte da an Weihnachten 2003, nicht an Weihnachten 2006.

Stopp, bei Wulff hat der Staatsanwalt von Hannover die Computer im Haus gelassen. In meinem Fall beschlagnahmte man sogar einen Computer mit einer Festplatte, auf der keine einzige Datei war. Aber ich bin ja auch weder Altbundespräsident noch Ex-Ministerpräsident.

Trotzdem wittere ich Gefahr für Christian Wulff. Wenn die "Bild"-Zeitung nicht jede Woche die Staatsanwaltschaft von Hannover anruft, geraten die Ermittlungen in Vergessenheit. Wie bei mir - und das trotz unregelmäßiger schriftlicher Erinnerungen meinerseits. Aber ich bin auch kein "Bild"-Redakteur. Und ohne Drohanruf bei "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann wäre Christian Wulff immer noch Bundespräsident. "Bild" wird die Ermittlungen also nicht vergessen.

Möglicherweise werden wir deshalb bis Anfang September 2012 mit Meldungen wie "Warum hat Wulff nie Merkel angerufen?" "Wulff bestellt per mail Pizza! Jede Woche!" "Durften die Kinder von Bettina und Christian Wulff nie an den Computer?" "Wer ist Melanie Schneider? Wulff schreibt geheimnisvoller Frau 243 mails" bei Laune gehalten.

Verdunklungsgefahr hat laut Staatsanwaltschaft von Hannover nie bestanden. Das mag für Christian Wulff zutreffen. Aber auch für die Staatsanwaltschaft von Hannover?

Dienstag, 17. Januar 2012

Was für ein Unsinn

Betr. Wulff: Keinen Einfluss genommen auf Staatsanwaltschaft

Hannover. „Das Niedersächsische Justizministerium hat hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover, derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff einzuleiten, weder Weisungen erteilt noch auf andere Weise Einfluss genommen", so der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover.

Anlass zu dieser Klarstellung seien Presseanfragen, in denen Mutmaßungen und Unterstellungen in diese Richtung geäußert worden seien. „Das weise ich mit Nachdruck zurück", sagte Busemann. Die Staatsanwaltschaft prüfe den Sachverhalt anhand der vorliegenden Fakten und entscheide gemäß der Rechtslage unabhängig von Amt und Person.

Gemäß § 152 Strafprozessordnung (StPO) muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für verfolgbare Straftaten vorliegen. Sind diese nicht erkennbar, darf nach dem so genannten Legalitätsprinzip kein Verfahren eingeleitet werden.

„Behauptete Verstöße gegen das Niedersächsische Ministergesetz (MinG ND) fallen nicht in die Zuständigkeit der Justiz", so Busemann. Im Übrigen sei § 5 Abs. 4 des MinG nicht strafbewehrt. Danach dürfen „die Mitglieder der Landesregierung, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen".

Was für ein unsinniger Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Hannover darf nicht einmal Vernunft annehmen...