Der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, hat aber einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren: denn nur dann kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. 2. 1981, VII R 86/78, BFHE 133, 1, 2, BStBl II 1981, 493 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 1. 1957 - 1 BvR 253/56 BVerfGE 6, 32, 44).
30. Dezember 2010
An alle Faxabsender
Auch heute hat mir jemand mitgeteilt, dass er das hier veröffentlichte Fax an Dunja McAllister, Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe und Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, abgeschickt habe. Dafür herzlichen Dank!
Nicht nur laut gebrochenem Versprechen der Staatsanwaltschaft von Hannover, sondern auch nach meinem Dafürhalten steht mir eine Entschädigung zu. Denn: Beschlagnahmt worden sind am 3. November 2003 meine beiden Computer. Auf der Festplatte des einen Computers wurde gar nichts gefunden, auf der Festplatte des zweiten Computers eine einzige Datei, die angeblich kinderpornografisch war (Das Landgericht von Hildesheim stellte fast drei Jahre später fest, dass dies nicht stimmte.)
Den Untersuchungsbericht der Kripo von Garbsen bekam die Staatsanwaltschaft von Hannover im April 2004. Aufgrund dieses Berichtes hätte das Ermittlungsverfahren sofort wieder eingestellt werden müssen. Sagen alle Anwälte, die sich mit diesem Thema befassen.
Der Spuk endete aber erst im September 2006. Das Verfahren dauerte also 28 Monate länger. In dieser Zeit verkaufte ich meine Lebensversicherung und mein Auto, um über die Runden zu kommen. Vor der Wohnungsdurchsuchung habe ich als selbstständiger Redakteur zuletzt 2 650 Euro im Monat verdient. Ziehe ich davon die staatliche Unterstützung ab, die ich seit dem 1. Januar 2005 bekomme, ergibt sich ein monatlicher Verdienstausfall von rund 2 000 Euro. Die Entschädigung, die ich bekomme, könnte also bis 56 000 Euro hoch sein.
Ich warte auf ein Angebot!
14. Januar 2011
Bisher keine Reaktion
Auf die Faxe haben bis heute weder das niedersächsische Justizministerium noch Dunja McAllister reagiert.
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
Freitag, 14. Januar 2011
Samstag, 1. Januar 2011
Neujahrswunsch
24. Dezember 2010
Für unbürokratische Lösung
Das Jugendamt von Münster versinkt wohl gerade in einer Fax-Flut, weil Unzählige Protest anmelden gegen das Vorgehen der Behörde. Ich habe den Protestlern dafür eine schriftliche Vorlage geliefert, die geht jetzt rund. Einige erkundigten sich, ob man den Text auch per mail verschicken könne. Kann man.
Auch in meinem Fall gibt es ein merkwürdiges Verhalten von Behörden: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich belogen, das niedersächsische Justizministerium wimmelte mich ab, obwohl die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, mir schriftlich versicherte, dass vom Ministerium eine angemessene Reaktion verlangt werden könne.
Nun meine Bitte: Schickt den folgenden Text an Dunja McAllister:
Opferhilfe Niedersachsen
Schirmherrin Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Fax 051161621034
bernd.olthoff@justiz.niedersachsen.de
Zeichen des Niedersächsischen Justizministeriums 4121 E 402.79/07
Sehr geehrte Frau McAllister,
wir kennen Herrn Tjaden als Zeitgenossen, der anderen hilft. So lieferte er in jüngerer Zeit dem Runden Tisch Heimerziehung Erfahrungsberichte ehemaliger Heimkinder, er springt für Eltern in die Bresche, wenn es Probleme mit Jugendämtern gibt und er tritt für ehemalige Drogenabhängige mit Rat und Tat ein. Dafür lässt er sich meistens nicht einmal die Kosten erstatten, weil er stets Rücksicht nimmt auf die finanzielle Situation der Betroffenen.
Aus dem Internet haben wir nun erfahren, was Herr Tjaden seit dem 3. November 2003 mit der Staatsanwaltschaft Hannover und mit dem Niedersächischen Justizministerium erlebt hat. Trotz seiner Proteste dauerte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn fast zweieinhalb Jahre, bis er seinen zweiten Computer wieder hatte, vergingen drei Jahre. Dieser Computer war bei der Rückgabe beschädigt. Das Hildesheimer Landgericht merkte an, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover aus unerfindlichen Gründen lange Zeit untätig geblieben sei.
In dieser Zeit hat Herr Tjaden drei Jobs gleich wieder verloren, weil das Verfahren immer wieder öffentliches Thema war. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover lieferte der Presse sogar Informationen, bevor die Anwältin von Herrn Tjaden Akteneinsicht bekommen hatte. Auf einen Protest der Anwältin gegen diese Öffentlichkeitsarbeit wurde auch nicht reagiert.
Niemand hat bis heute bestritten, dass Herrn Tjaden von einem Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen worden ist. Bestritten wird auch nicht, dass dieses Versprechen gebrochen worden ist.
Sehr geehrte Frau McAllister,
lassen Sie bitte nicht locker, bis eine unbürokratische Lösung gefunden worden ist.
Frohes Fest
Name/Unterschrift
An alle Fax- und mail-Absender: Teilt mir bitte mit, wenn ihr aktiv geworden seid. Danke.
heinzpetertjaden@arcor.de
Für unbürokratische Lösung
Das Jugendamt von Münster versinkt wohl gerade in einer Fax-Flut, weil Unzählige Protest anmelden gegen das Vorgehen der Behörde. Ich habe den Protestlern dafür eine schriftliche Vorlage geliefert, die geht jetzt rund. Einige erkundigten sich, ob man den Text auch per mail verschicken könne. Kann man.
Auch in meinem Fall gibt es ein merkwürdiges Verhalten von Behörden: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich belogen, das niedersächsische Justizministerium wimmelte mich ab, obwohl die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, mir schriftlich versicherte, dass vom Ministerium eine angemessene Reaktion verlangt werden könne.
Nun meine Bitte: Schickt den folgenden Text an Dunja McAllister:
Opferhilfe Niedersachsen
Schirmherrin Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Fax 051161621034
bernd.olthoff@justiz.niedersachsen.de
Zeichen des Niedersächsischen Justizministeriums 4121 E 402.79/07
Sehr geehrte Frau McAllister,
wir kennen Herrn Tjaden als Zeitgenossen, der anderen hilft. So lieferte er in jüngerer Zeit dem Runden Tisch Heimerziehung Erfahrungsberichte ehemaliger Heimkinder, er springt für Eltern in die Bresche, wenn es Probleme mit Jugendämtern gibt und er tritt für ehemalige Drogenabhängige mit Rat und Tat ein. Dafür lässt er sich meistens nicht einmal die Kosten erstatten, weil er stets Rücksicht nimmt auf die finanzielle Situation der Betroffenen.
Aus dem Internet haben wir nun erfahren, was Herr Tjaden seit dem 3. November 2003 mit der Staatsanwaltschaft Hannover und mit dem Niedersächischen Justizministerium erlebt hat. Trotz seiner Proteste dauerte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn fast zweieinhalb Jahre, bis er seinen zweiten Computer wieder hatte, vergingen drei Jahre. Dieser Computer war bei der Rückgabe beschädigt. Das Hildesheimer Landgericht merkte an, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover aus unerfindlichen Gründen lange Zeit untätig geblieben sei.
In dieser Zeit hat Herr Tjaden drei Jobs gleich wieder verloren, weil das Verfahren immer wieder öffentliches Thema war. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover lieferte der Presse sogar Informationen, bevor die Anwältin von Herrn Tjaden Akteneinsicht bekommen hatte. Auf einen Protest der Anwältin gegen diese Öffentlichkeitsarbeit wurde auch nicht reagiert.
Niemand hat bis heute bestritten, dass Herrn Tjaden von einem Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen worden ist. Bestritten wird auch nicht, dass dieses Versprechen gebrochen worden ist.
Sehr geehrte Frau McAllister,
lassen Sie bitte nicht locker, bis eine unbürokratische Lösung gefunden worden ist.
Frohes Fest
Name/Unterschrift
An alle Fax- und mail-Absender: Teilt mir bitte mit, wenn ihr aktiv geworden seid. Danke.
heinzpetertjaden@arcor.de
Sonntag, 19. Dezember 2010
Danke, Frau McAllister
18. November 2010
Sehr geehrte Frau McAllister,
ich danke Ihnen abschließend für Ihren Einsatz. Er hat ebenfalls nichts gebracht. Das Justizministerium von Niedersachsen bestreitet zwar gar nicht, dass ich von der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 bei Anrufen eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, belogen worden bin, dennoch antwortete mir das Ministerium mit Schreiben vom 16. November 2010: "Ihre Eingabe vom 10. November 2010 an Frau McAllister - Ihre Eingabe, die als Gegenvorstellung gegen meinen Bescheid vom 4. November 2010 zu werten ist, habe ich geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, meinen Bescheid zu ändern. Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich Ihrer Eingabe nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid zu dem bekannten Sachverhalt kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen, weil dieser nunmehr abschließend geprüft ist." Das Schreiben hat das Zeichen 4121 E - 402.79/07.
Nun könnte ich zwar auf einen Widerspruch zum Schreiben des Justizministeriums vom 4. November 2010 hinweisen, aber was würde das bringen? Denn darin steht: "Einen Bescheid haben Sie bislang nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen." Laut Schreiben vom 16. November 2010 habe ich also am 4. November 2010 doch einen Bescheid bekommen?
Ich halte fest: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat laut Landgericht Hildesheim ein Verfahren gegen mich verschleppt, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs, dann bekam ich meinen Computer zurück und stellte fest, dass dieser während der Lagerung Macken bekommen hatte, und am 4. November 2010 bekam ich keinen Bescheid, der am 16. November 2010 zu einem Bescheid geworden ist.
Begriffen: Ich hätte von Anfang an sagen sollen: Alles o. k., gegen die Staatsanwaltschaft von Hannover komme ich nicht an, ich füge mich in mein Schicksal. Das, sehr geehrte Frau McAllister, gilt nun wohl auch für Sie als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen und als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten.
Sie haben mir am 8. November 2010 noch geschrieben: "Dennoch ist es eine Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht, auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren." Das hat das Ministerium doch auch 2004, 2005 und 2006 nicht getan. Warum sollte das Justizministerium von Niedersachsen 2010 damit anfangen?
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