Sonntag, 13. Januar 2013

Wulff entlastet

Diese Hotelrechnung hat Hans-Jochim Selenz bei
der TUI-Hauptversammlung verteilt.

















Damit soll Wahlkampf in Niedersachsen nicht belastet werden

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft von Hannover gegen Christian Wulff wird nach der Landtagswahl in Niedersachsen eingestellt. Das sickert jetzt aus der niedersächsischen Landeshauptstadt auf die übl(ich)e Weise durch. Auf 55 Seiten hat das Landeskriminalamt die wichtigsten Tatsachen zusammengetragen - jemand trug diesen Bericht sogleich zur "Bild am Sonntag", die heute titelt "Schwiegermutter rettet Wulff vor dem Richter".

Die Ermittler fanden keine Beweise dafür, dass sich Christian Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident für den Filmemacher David Groenewold stark gemacht hatte, weil dieser Hotelrechnungen des Politikers übernahm. Das seien private Freundschaftsdienste gewesen. Die Behauptung, dass Wulff dem Filmemacher das Geld zurückgegeben habe, könne nicht widerlegt werden. Außerdem habe ihn seine Schwiegermutter entlastet. Alle anderen Vorwürfe gegen Christian Wulff waren schon vorher hinfällig geworden.

Erst vor wenigen Tagen hat der ehemalige Manager Hans-Joachim Selenz in einer mail durchschimmern lassen, er habe möglicherweise den Stein der Ermittlungen ins Rollen gebracht. Bei der Hauptversammlung der TUI AG am 15. Februar 2012 verteilte er demnach zwei Hotelrechnungen dieses Unternehmens für Wulff und Groenewold. Selenz gehörte zum Vorstand der TUI, als diese Firma noch Preussag AG hieß. Einen Tag später leitete die Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren gegen Wulff ein, am 17. Februar 2012 trat Wulff als Bundespräsident zurück. Selenz hatte bei der Hauptversammlung gefordert, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover mit diesen Hotelrechnungen von der "politischen Zwangsjacke" befreit werden müsse.

Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Christian Wulff wird möglicherweise eine Diskussion über die Staatsanwaltschaft von Hannover losgetreten, die überfällig zu sein scheint. Fragen gibt es viele, sie beginnen bei den Indiskretionen und enden - wo?

1 Kommentar:

  1. Presseerklärung der niedersächsischen Staatskanzlei:

    „Die Niedersächsische Landesregierung hat dem Informationsbegehren der Staatsanwaltschaft stets umgehend und umfassend entsprochen.

    Die am 18.12.2012 von der Staatskanzlei an die Staatsanwaltschaft übersandten Unterlagen enthalten substantiell gegenüber dem bereits Wochen zuvor der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellten Schreiben keinen neuen Sachverhalt.

    Hierbei handelt es sich vielmehr um Vorentwürfe des besagten Schreibens, die die Staatskanzlei zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle in den Akten vorfand, und daraufhin aus Gründen der maximalen Transparenz ergänzend übermittelt hat."

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