Dienstag, 14. Mai 2019

Krankenhaus-Schreie

Bei Anruf schon tot?

30. März 2016. Schreie einer Sterbenden aus dem Vinzenz-Krankenhaus in Hannover. "Dagmar!" Dann "Lothar". Dagmar L. hört diese Schreie am Telefon. Die 61-Jährige ist in Zweibrücken angerufen worden. Eine Frauenstimme teilt ihr mit, dass ihre Mutter soeben gestorben sei. Am 15. Januar 2015, kurz vor 7 Uhr morgens. Die Anruferin verhaspelt sich. Dagmar L.´s Mutter sei bereits kalt. Sie atme nicht mehr. Die Frauenstimme sagt aber auch: "Sie liegt im Sterben." 

Knapp drei Wochen später erstattet Dagmar L. bei der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Die Akte wird an die Staatsanwaltschaft in Hannover weitergeleitet.

Die Mutter von Dagmar L. zieht am 15. September 2014 in den Eilenriedestift in Hannover. Eva K. (82) wird am 7. Januar 2015 mit Verdacht auf Schlaganfall ins Vinzenzkrankenhaus gebracht. Dagmar L. telefoniert noch am gleichen Tag mit der behandelnden Ärztin Dr. R. "Ich habe Ihre Mutter noch nicht untersucht, aber ein Schlaganfall ist es nicht", sagt die Ärztin. Dagmar L. hält täglichen Kontakt mit dem Krankenhaus, die Auskünfte sind mager. 

Das Ehepaar L. fährt am 10. Januar 2015 nach Hannover, Eva K. hat eine Beule am Kopf. Sie ist gestürzt, leidet unter Atemnot, hat Wasser in den Beinen. In dem Drei-Bett-Zimmer liegen vier Patienten. Nach diesem Besuch sind Telefongespräche mit der 82-Jährigen kaum noch möglich. Die Mutter von Dagmar L. bekommt starke Beruhigungsmittel, berichtet eine hochbetagte Bettnachbarin.

Besorgniserregendes erzählt am 14. Januar 2015 auch Elke A. vom Eilenriedestift, die Eva K. besucht hat und Dagmar L. danach anruft. Die 82-Jährige habe schräg nach vorn gebeugt in ihrem Bett gesessen, der Sauerstoffschlauch in ihrer Nase sei abgeknickt gewesen: "Ich habe den Schlauch wieder gerichtet." Sofort greift Dagmar L. zum Telefon, die Ärztin R. sagt: "Es besteht keine Lebensgefahr für Ihre Mutter."

15. Januar 2015, Eva K. ist tot, das Ehepaar L. macht sich wieder auf den Weg nach Hannover, trifft gegen 15.30 Uhr ein, in einer Kantine des Krankenhauses findet ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin Dr. R. und mit dem Oberarzt Dr. K. statt. Die Frage, wo Eva K. jetzt sei, beantwortet Dr. K. laut Strafantrag so: "Im Tiefkühlfach. Da unten ist es nicht gemütlich." Die Frage nach Notfallmaßnahmen beantwortet er so: "Ach, wissen Sie, bei einer 82-Jährigen mit Patientenverfügung..." Dagmar L.: "Dem Krankenhaus hat gar keine Patientenverfügung meiner Mutter vorgelegen." 

Die Staatsanwaltschaft von Hannover stellt das Ermittlungsverfahren am 12. November 2015 ein. Verhört worden sind die Ärztin Dr. P., die Dagmar L. am Todestag ihrer Mutter angerufen hat, und die Krankenschwester M., die sich in der Todesnacht um Eva K. gekümmert hat. Die von Dagmar L. benannten Zeugen werden nicht gehört. Die "genaue Todesursache" kann nicht mehr festgestellt werden, teilt die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, weil die 82-Jährige eingeäschert worden sei.

Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, obwohl die Staatsanwaltschaft von Hannover keine Zweifel an der Qualifikation des Gutachters A. äußert. Der stellt bei der Beleuchtung der Ereignisse im Vinzenzkrankenhaus fest: Die 82-Jährige hat ein falsches Medikament bekommen, in der Krankenakte gibt es keine Hinweise auf eine versuchte Reanimation. Vorsatz kann die Staatsanwaltschaft von Hannover jedoch nicht entdecken, mögliche Ursachen seien "fachliche Mängel" oder "mangelnde Sorgfalt": "Mag die Untätigkeit eines Arztes auch pflichtwidrig sein und einen Sorgfaltspflichtverstoß darstellen, so lässt sich aus fachlichen oder persönlichen Mängeln oder zu oberflächlicher Prüfung noch kein Unterlassungsvorsatz ableiten."

Dagmar L. hat bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle am 4. Januar 2016 Einspruch eingelegt. Ein Aktenzeichen gibt es noch nicht. "Mein Vertrauen in die Justiz ist erschüttert", sagt sie. Ihre Mutter hat an ihrem Todestag gar nicht den Namen ihrer Tochter und ihres Mannes geschrien, behauptet das Vinzenz-Krankenhaus. Im Flur hätten während des Anrufs von Dr. P. zwei verwirrte Patientinnen gestanden, die Namen gerufen haben. Dazu Dagmar L.: "Mein Mann ist Ohrenzeuge des Telefongespräches. Auch er hat die Namen Dagmar und Lothar gehört."

Az. der Staatsanwaltschaft Hannover NZS 2172 Js 14586/15

Bericht kann hier ausgedruckt werden

Verfahren eingestellt/Anwalt vergisst OP

14. Juni 2016. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. In der Begründung heißt es: "Der Sachverständige Dr. W. hat nach Auswertung der Behandlungsunterlagen - abgesehen von der Überdosierung des Medikaments Unazid und dem Verzicht auf die gebotenen Reanimationsversuche - keine weiteren Anhaltspunkte für Behandlungs- oder Diagnosefehler festgestellt. Der Sachverständige hat dabei auch ein Röntgenbild der Lunge vom 13. 1. 2015 berücksichtigt." Weitere "objektive Beweismittel" gebe es nicht.

Die von Dagmar L. benannten Zeugen können nach Auffassung der Generalstaatsanwalt kein Licht ins Dunkel bringen. Auch der Ehemann von Dagmar L. könne das nicht. Bei strafrechtlichen Ermittlungen führten auch die "Dokumentationsmängel in den Behandlungsunterlagen" der Toten nicht zu einer Umkehr der Beweislast. 

Derweil ist Dagmar L. auf der Suche nach einem neuen Anwalt, weil der bisherige das Mandat niedergelegt hat. Bei dieser Suche ist laut Dagmar L. auch dies geschehen: "Ein Rechtsanwalt gab mir einen Termin für nächste Woche, rief dann aber nach 30 Minuten nochmals an und stornierte den Termin. Er habe vergessen, dass er diese Woche noch eine Operation habe und dann lange ausfalle."

Aus einem anderen Vinzenz-Krankenhaus: Kind wird Pflegefall 

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Wieder Merkwürdiges aus dem Vinzenz-Krankenhaus

Der K.o.-Tropfen-Fall aus der Silvesternacht zieht immer weitere Kreise. Nach dem Verschwinden beziehungsweise der Entsorgung der Blutproben im Vinzenzkrankenhaus hat die Staatsanwaltschaft Hannover ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das bestätigte Sprecherin Kathrin Söfker auf NP-Anfrage am Montag.
Die Anklagebehörde ermittelt zunächst gegen keinen konkreten Beschuldigten, so Söfker: „Das Verfahren richtet sich gegen unbekannt.“

Neue Presse Hannover, 29. April 2019

1 Kommentar:

  1. Dieser Bericht hat bereits fast 500 Leserinnen und Leser. Heinz-Peter Tjaden

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