Donnerstag, 3. November 2011

Opfer ist schuld

3. November 2011
Mit welchem Fall beschäftigt sich der Niedersächsische Landtag?

Präsident des Niedersächsischen Landtages
Herrn Rasche
Postfach 4407

30044 Hannover

Ihr Zeichen II/73-02416/01/16
Eingabe-Nr. 02416/01/16
Bundestag Pet-ID 25249

Sehr geehrter Herr Rasche,

Prolog

Heute vor acht Jahren, 7 Uhr morgens in Burgdorf: Eine Frau und ein Mann stehen vor meinem Bett, geben sich als Kripobeamte aus, werfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor. Mit dabei sind zwei städtische Zeugen. Meine Wohnung wird durchsucht, beschlagnahmt werden meine beiden Computer und CD´s mit Bildbearbeitungsprogrammen und mit Fotos von Kinderfesten, die wir in Burgdorf organisiert haben.

In den nächsten Tagen geht unser Verein “Hilfe für Kinder in Burgdorf” den Bach hinunter, das von uns geplante achte Kinderfest fällt aus. Die Kripo von Garbsen rückt Dateien, die ich auf einem meiner Computer für eine am 1. November 2003 gegründete Zeitung gespeichert habe, nicht heraus.

Aus der Presse erfahre ich Neuigkeiten über meinen Fall, meine Anwältin protestiert dagegen bei der Staatsanwaltschaft in Hannover, denn sie hat immer noch keine Akteneinsicht bekommen. Nach einem halben Jahr hat sie die Akte, nimmt Stellung. Es geht um eine Datei an drei Stellen eines meiner beiden Computer.

Da sich bis zum 3. November 2004 nichts weiter getan hat, wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht mir eine Stellungnahme. Die bekomme ich nicht.

Die Kripo von Garbsen gibt mir einen meiner beiden Computer zurück, dazu die beschlagnahmten CD´s. Begründung: “Nichts Tatrelevantes drauf.”

Erscheint ein weiterer Bericht über meinen Fall, leite ich den an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter. Reagiert wird nicht.

Auch am zweiten Jahrestag der Computerbeschlagnahme wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht eine Stellungnahme. Bekomme ich nicht.

Dann schalte ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven ein, der verlangt Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft von Hannover klagt mich an, bevor mein Anwalt die Akte hat. Als Beweismittel führt die Staatsanwaltschaft von Hannover die CD´s auf, die ich längst wiederhabe, weil nichts Tatrelevantes drauf ist.

Gründonnerstag 2006 werde ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus “tatsächlichen Gründen” freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover legt Berufung ein, wird vom Landgericht Hildesheim zur Rücknahme der Berufung aufgefordert. Das Oberlandesgericht von Celle entscheidet, dass die Berufung nicht abgelehnt werden könne, weil mir nichts Gravierendes vorgeworfen wird. Zu rechnen sei allenfalls mit einem Bußgeld.

Das Hildesheimer Landgericht stellt Ende September 2006 das Verfahren ein, kritisiert die lange Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover und stellt fest: Die Datei, um die es geht, ist gar nicht kinderpornografisch...Man hätte mich also nie anklagen dürfen.

Ich schalte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Wieder vergehen drei Jahre, bis sich der Gerichtshof für nicht zuständig erklärt.

Aus dem Internet erfahre ich, dass die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen ist. Ich schildere ihr meinen Fall. Sie antwortet, dass sie mein Schreiben an das niedersächsische Justizministerium weiterleiten werde. Das sei die Fachaufsicht für die Staatsanwaltschaft Hannover. Wir schreiben den 8. November 2010.

Ihre Antwort

Mit Datum vom 1. November 2011 teilen Sie mir mit, der Landtag könne sich nicht für mich verwenden, Grundlage sei “die Mitteilung des Justizministeriums in der Stellungnahme zu Ihrer Eingabe” gewesen, dass sich “Verzögerungen in der Bearbeitung des Vorgangs” ergeben hätten, weil sich die Staatsanwaltschaft Hannover zu oft mit meinem Fall beschäftigen musste.

Welchen Vorgang meinen Sie bzw. das Justizministerium? Die Beschlagnahme meiner Computer? Kann nicht sein. Denn da ist die Staatsanwaltschaft Hannover nach Einschätzung des Hildesheimer Landgerichtes viel zu lange untätig gewesen. Auch jährliche Erinnerungen können wohl kaum als Eingabeflut bewertet werden. Außerdem hat sich das Justizministerium nie um meine Beschwerden gekümmert. Sonst hätte ich doch wohl die versprochenen Stellungnahmen bekommen....

Meinen Sie also den Vorgang, der mit der Weiterleitung meines Schreibens an die Gattin des niedersächsischen Ministerpräsidenten entstanden ist? Hat sich Dunja McAllister geirrt, als sie meinte, diese Weiterleitung könne nützlich sein?

Dann schreiben Sie noch: “Zum anderen hat der Landtag bekanntlich aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen oder gar abzuändern.” Habe ich etwa gegen meinen Freispruch oder gegen die Einstellung des Verfahrens protestiert? Welche gerichtlichen Entscheidungen meinen Sie also in meinem Fall?


Ich habe mich erneut an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der bekanntermaßen der Auffassung gewesen ist, der Niedersächsische Landtag sei zuständig. Irren sich in meiner Sache etwa alle? Jeder, der mir irgendwie helfen will, läuft auf?

Vor langer Zeit habe ich mich auch an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Man ahnt, was geschehen ist: nichts. Ich habe bis heute nicht einmal eine Bestätigung, dass meine Verfassungsbeschwerde eingegangen ist...

Opfer ist schuld (II) 

Dienstag, 18. Oktober 2011

Abgelehnt

18. Oktober 2011
Der Niedersächsische Landtag entscheidet

Eingabe-Nummer 02416/01/16

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Ihre Eingabe, betr. Entschädigungsforderung, hat der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages beraten.

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. 10. 2011 entsprechend der Empfehlung des Ausschusses abschließend entschieden. Er sieht sich nicht in der Lage, sich für Ihr Anliegen zu verwenden.

Rasche
Vizepräsident

Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Rasche,

aus Ihrer Mitteilung schließe ich, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Pet 4-17-07-3001-02227) versehen haben muss, als mir dieser Ausschuss am 20. Juni 2011 mitteilte, meine Petition werde zuständigkeitshalber an den Niedersächsischen Landtag weitergeleitet.

Denn aus Ihren Zeilen kann ich nur schließen, dass der Niedersächsische Landtag nicht zuständig ist, denn sonst hätten Sie mir wohl eine Begründung für die Ablehnung meiner Entschädigungsforderung liefern müssen. "Kann sich nicht verwenden" bedeutet nach meinem Verständnis "ist nicht zuständig". Oder irre ich mich? Sollte ich mich nicht irren, dann informieren Sie bitte den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darüber, dass er nach Ihrer Auffassung zuständig ist.

Sollte ich mich irren, wäre also doch der Niedersächsische Landtag zuständig, müsste ich annehmen, dass sich in Hannover niemand mit dem niedersächsischen Justizministerium, das nie auf meine Aufforderungen zur Beschleunigung des Verfahrens reagiert hat, und mit der Staatsanwaltschaft Hannover, die nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig" geblieben ist, anlegen will.

Für diesen Fall schlage ich vor: Sie versehen den Eingang des Niedersächsischen Landtages mit einem Schild. Auf dem könnte stehen: "Wir haben vor nichts Angst. Nur vor dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft Hannover."

Dann hätte ich auch eine Erklärung dafür, warum mich im November 2006 ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft Hannover ausgab, angerufen hat. Der versprach mir bei diesem Anruf eine Entschädigung, wenn ich nur etwas Geduld hätte. Geduld hatte ich, eine Entschädigung bekam ich nicht. Was Herrn Wendt wohl nicht kümmern musste. Denn wenn der gewusst hätte, dass sich niemand mit der Staatsanwaltschaft Hannover anlegt, hätte der auch gewusst, dass er versprechen darf, was er will...

Montag, 17. Oktober 2011

An den Ausschuss

17. Oktober 2011
Für Rechts- und Verfassungsfragen

Eingabe-Nr. 02416/01/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich schlage mich weiterhin mit den Folgen der Computerbeschlagnahme am 3. November 2003 herum. Dazu die jüngsten Informationen:
 
Gisela van der Heijden, seit Anfang des Jahres Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, teilte mir gestern mit, dass der Anfang Juli 2011 fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch offenbar das Privatleben von Kritikern ausspioniert hat. Fand Ruthard Stachowske nichts, erfand er demnach drauflos.

Das ist nach Angaben von Gisela van der Heijden und nach meinen eigenen Recherchen der gegenwärtige Kenntnisstand: Über mich behauptete Stachowske, ich sei pädophil. Sobald ich das schriftlich habe, gehe ich gegen Stachowske strafrechtlich vor. Das wäre dann nur eine Strafanzeige mehr. Die gibt es inzwischen von mehreren Seiten. Hat am Samstag die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" berichtet.

In alten Akten fand die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch) so mancherlei. Dazu gehörte auch ein Artikel, den ein Magazinmacher aus Burgdorf im Frühjahr 2004 geschrieben hat. In dieser Stadt bin ich bis Ende 2003 Lokalredakteur gewesen, zog dann nach Wilhelmshaven um und wirkte dort bei der Gründung einer Wochenzeitung mit. Dieser Magazinmacher behauptete dennoch, ich sei wohnungslos...Zur Stachowske-Sammlung gehört auch ein Artikel des "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 7. November 2003. Berichtet wurde darüber, dass die Kripo meine Wohnung durchsucht hatte. Morgens um 7 Uhr stand die plötzlich neben meinem Bett, meine Wohnungstür war aufgehebelt worden.

Wenn ich nicht jedes Jahr beim Justizministerium des Landes Niedersachsen auf der Matte gestanden hätte, wäre meine Akte wohl längst verstaubt. Angeklagt wurde ich erst, als ich zum zweiten Mal einen Anwalt eingeschaltet hatte. In der Klageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover wurden Beweismittel aufgeführt, die sie gar nicht mehr hatte, weil sie mir von der Kripo Garbsen bereits im Herbst 2004 zurückgegeben worden waren. Begründung: "Ist nichts Tatrelevantes dabei."
 
Vom Burgdorfer Amtsgericht wurde ich am Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen, die Staatsanwaltschaft Hannover ging in Berufung und behauptete, sie werde mich überführen. Vom Vorsitzenden Richter Brinkmann am Landgericht Hildesheim musste sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft sagen lassen, dass auch das einzige Beweismittel keins war.
 
Richter Brinkmann stellte das Verfahren ein. Er hätte mich auch ein zweites Mal frei gesprochen. Sagte aber: "Einstellung halte ich für besser. Die Fronten sind verhärtet. Spreche ich Sie frei, stehen Sie möglicherweise in einem halben Jahr vor dem Oberlandesgericht in Celle, weil die Staatsanwaltschaft Sie nicht in Ruhe lässt."
 
In der Urteilsbegründung merkte dieser Richter an, dass die Staatsanwaltschaft "aus unerfindlichen Gründen" eineinhalb Jahre gar nichts getan habe. In dieser Zeit hatte ich drei Jobs verloren. Das begann bereits im November 2003. Ich hatte am 1. November 2003 zum ersten Mal eine Zeitschrift herausgegeben, die Dateien für die zweite Ausgabe befanden sich auf einem meiner beschlagnahmten Computer. Diese zweite Ausgabe sollte am 15. November 2003 erscheinen. Ich bat um diese Dateien. Meiner Bitte wurde nicht nachgekommen. Ich musste die Zeitschrift einstellen.