Mittwoch, 23. November 2011

Intro



Wie ein Hamster im Rad

Heinz-Peter Tjaden, heute Internet-Redakteur in Wilhelmshaven, ist 2003 in einen ungeheuerlichen Verdacht gebracht worden: Verbreitung von Kinderpornografie auf einer seiner Homepages. Die Kripo dringt am 3. November 2003 um 7 Uhr morgens in seine Wohnung ein, beschlagnahmt völlig harmlose CD´s, dazu zwei Computer. Aus der Presse erfährt der Beschuldigte monatelang mehr als von den Ermittlungsbehörden, ohne ersichtlichen Grund verschleppt die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren, das Justizministerium des Landes Niedersachsen reagiert beschwichtigend auf Tjadens Proteste, Jahr für Jahr, erst als Heinz-Peter Tjaden Anfang 2006 wieder einen Anwalt einschaltet, der von der Staatsanwaltschaft Hannover Akteneinsicht verlangt, erhebt die Behörde Anklage, und zwar vor Akteneinsicht des Anwaltes von Tjaden.

Zu den Prozessen schickt die Staatsanwaltschaft Hannover völlig unvorbereitete Vertreter, nach Freispruch vor dem Amtsgericht und Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht Hildesheim wird Tjaden von einem Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover belogen, von einem Anwalt der „Wilhelmshavener Zeitung“ (Dr. Cord Imelmann) ist er schon vorher öffentlich verleumdet worden - es liest sich wie ein schlechter Roman, doch es ist eine Dokumentation eines unglaublichen Justizskandals, die Heinz-Peter Tjaden unter dem Titel „Im Namen desVolkes? - Und plötzlich ein Kinderpornograf“ bei www.lulu.com veröffentlicht hat. Zu diesem fast schon atemberaubenden Skandal-Buch gelangt man über
http://stores.lulu.com/hwilmers

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Dienstag, 22. November 2011

Das Opfer ist schuld (III)

23. November 2011
Petitionsausschuss des Bundestages leitet Prüfung ein

Beim niedersächsischen Landtag, beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft von Hannover bin ich mit meinen Eingaben auf Grund gelaufen. Also habe ich mich wieder an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der sich bislang für nicht zuständig erklärt hat. Heute bekam ich diese Antwort:

"Betr.: Staatsanwaltschaften, Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011, Ihre Online-Petition vom 18. 10. 2011 und Ihre e-mail 19. 10. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

aufgrund Ihres weiteren Schreibens habe ich nunmehr eine Prüfung eingeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reuther."

Darauf habe ich erwidert:

"Sehr geehrter Herr Reuther,

Pet. 4-17-07-3001-022277,

ich lasse Ihnen weitere Dokumente zukommen. Wie Sie wissen, sind am 3. November 2003 in Burgdorf meine beiden Computer, fünf Disketten, 28 CD-Rom und ein kleines Notizbuch beschlagnahmt worden.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover rührte sich nicht einmal, als meine Anwältin am 21. September 2004 der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass ein Unbekannter auf meinen Internet-Seiten einen Link mit dem Titel "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" eingerichtet hatte.

Am gleichen Tage teilte mir die Kripo von Garbsen mit, dass ich bei der Polizeinspektion Hannover-Land einen meiner beiden beschlagnahmten Computer wieder abholen könne. Ich bat die Kripo daraufhin, man möge den Computer zum Polizeirevier von Burgdorf bringen. Dort werde er von einem Bekannten abgeholt.

So geschah es. Die Polizei händigte meinem Bekannten den Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Rom und das kleine Notizbuch aus, weil nichts Tatrelevantes gefunden worden war.

Und was führte die Staatsanwaltschaft Hannover am 23. Februar 2006 in ihrer Anklageschrift (NZS 3744 Js 59979/03) als Beweismittel auf? Meinen zweiten beschlagnahmten Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Roms und das kleine Notizbuch! Von der Datei, die sich auf diesem Computer befand, gab es eine Schwarzweiß-Kopie in Passfoto-Größe. Dazu merkte das Hildesheimer Landgericht am 20. Juli 2006 an: "Ich gehe davon aus, dass die Person älter als 14 Jahre ist. Jedenfalls lässt sich - auch aufgrund der schlechten Qualität der Ablichtung - nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Person unter 14 Jahre alt ist."

Ergo: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich ohne jedes Beweismittel angeklagt, das Verfahren über zwei Jahre verschleppt...

Samstag, 19. November 2011

Opfer ist schuld (II)

19. November 2011
Verzögerungen gehen auf meine Kappe?

Das niedersächsische Justizministerium hat mir laut Schreiben des Niedersächsischen Landtages vom 1. November 2011 vorgeworfen, ich hätte die Dauer des Verfahrens mit einer "Vielzahl" von Eingaben verlängert. Soll wohl heißen: Der Staatsanwaltschaft von Hannover kann man keinen Vorwurf machen.

Doch auch hier wird geschwindelt. Gründonnerstag 2006 bin ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden. Mein Computer hat während der Verhandlung im Zimmer der Richterin gestanden. Im Juli 2006 weist das Hildesheimer Landgericht einen Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft Hannover zurück.

Darauf weise ich die Staatsanwaltschaft Hannover am 21. Juli 2006 hin und fordere die Herausgabe meines Computers. Zur Antwort bekomme ich am 25. Juli 2006: "In obengenannter Sache wird mitgeteilt, dass hier ein Beschluss des Landgerichts Hildesheim nicht bekannt ist und daher eine Herausgabe des Computers nicht erfolgen kann."

Den Computer bekomme ich erst Anfang November 2006 zurück.

Im Mai 2007 will ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Für die Eingabe fehlt mir der Einstellungsbeschluss des Hildesheimer Landgrichtes. Ich bitte das Landgericht Hildesheim um Zusendung. Eine Antwort bekomme ich von der Staatsanwaltschaft Hannover. Die schreibt am 24. Mai 2007: "...die Akte befindet sich zur Zeit beim Amtsgericht Burgdorf und daher kann von hier nichts veranlasst werden."

Doch auch das Burgdorfer Amtsgericht hat meine Akte nicht. Ich erfahre, dass sie am 27. März 2007 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ausgetragen worden sei. Seit zwei Monaten weiß niemand, wo sich meine Akte befindet?

Und all dies habe ich verschuldet?

Das Opfer ist schuld (III)