Sonntag, 5. Juli 2020

Groteske

Was hätte Dario Fo
dazu gesagt?
Das e-book
Die Print-Ausgabe
Dario Fo hätte wohl einige Fragen gestellt

Dass ein blog, der von mir seit langer Zeit nicht mehr gepflegt wird, immer noch täglich über 100 Leserinnen und Leser hat, dürfte ungewöhnlich sein. Ich selbst schaue nur noch selten auf diese Seiten, weil ich das, was ich mit der Staatsanwaltschaft Hannover erlebt habe, mittlerweile eher für einen schlechten Traum als für bittere Wahrheit halte, die gelegentlich ins Unglaubliche abdriftet. Denn so dreist kann doch eigentlich eine Behörde, die der Rechtspflege dient, gar nicht sein, wie mir geschehen. 

Wenn sich jemand meine Geschichte ausgedacht und als Krimi veröffentlicht hätte, wäre ich wahrscheinlich nicht weiter als bis Seite 30 gekommen. Die Verfilmung hätte ich mir vermutlich nicht lange angeschaut. Es sei denn, der Autor hätte das Stilmittel der Groteske gewählt. Dario Fo dazu in seinem "Handbuch des Schauspielers": "Die Macht, und zwar jede Macht, fürchtet nichts mehr als das Lachen, das Lächeln, den Spott. Sie sind ein Anzeichen für kritischen Sinn, Fantasie, Intelligenz und das Gegenteil von Fanatismus." 

Aber sogar dieser italienische Theaterautor hätte wohl von der Erwähnung einiger Lächerlichkeiten abgeraten. "Das Opfer gründet am 1. November 2003 eine Zeitung und am 3. November 2003 werden seine Computer beschlagnahmt? Und die Dateien, die er für die nächste Ausgabe braucht, werden nicht herausgerückt? Man beschlagnahmt bei ihm sogar Disketten, die nichts mit dem Fall zu tun haben können", hätte er wohl zu bedenken gegeben, "das wäre doch wohl etwas zu dick aufgetragen."

Auch der Schluss hätte Dario Fo wohl missfallen: "Nach zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft den Fall noch nicht zu den Akten gelegt, das Opfer schaltet deswegen einen Anwalt ein und bevor dieser Anwalt die Akte hat, bastelt die Staatsanwaltschaft Hannover eine Anklage zusammen? Und die ohne jeden Beweis? Worüber wollen Sie da noch spotten?"

Gute Frage. Denn nach dem Freispruch stellte sich auch noch heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hannover das Eigentum des Opfers falsch hatte lagern lassen. So war es unbrauchbar geworden. 

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